24.05.2022

2 Minuten 2 Millionen: Über eine Viertelmillion für Darmflora-Startup

Ein musikspielender Safe 2 Go, eine Plattform für Hafenplätze und Abhilfe gegen Autoimmunerkrankungen - das waren die vorgestellten Innovationen bei 2 Minuten 2 Millionen.
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(c) Puls 4/Gerry Frank - Ivan Cindric von Flocke.
kooperation

Die heutige Folge von 2 Minuten 2 Millionen startete mit Guardmine. Es handelt sich dabei um einen mobilen Tresor, der Platz für Bargeld, Smartphones oder Ausweise bietet. Und etwa zum Strand mitgenommen werden kann.

Guardmine bei 2 Minuten 2 Millionen

Den Safe lässt sich „scharf“ stellen, fängt an laut zu piepsen, wenn er bewegt wird und kann bei Diebstahl per GPS nachverfolgt werden. Eine eingebaute Sicherheitskamera schießt in gewissen Intervallen Fotos von der Umgebung und schickt sie in die Cloud von Guardmine. Zudem verfügt er über einen Bluetooth-Lautsprecher und einen Bewegungsmelder, der Nachrichten an das Phone sendet, wenn er Bewegung im Raum registriert.

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(c) Puls 4/Gerry Frank – Ries Bouwman entwickelte einen multifunktionalen Safe für den Strand.

Gründer Ries Bouwman und Markus Kämpf wollten für ihr Security-System 400.000 Euro für 15 Prozent Anteile haben. Den meisten war diese Forderung für den Einstieg in eine – wie der Gründer erklärte – Tochter-GmbH eines börsennotiertem Mutter-Unternehmens zu hoch. Katharina Schneider indes bot aber eine Evaluierung an, um sich gemeinsam zu überlegen, welche Art von Investment das richtige wäre. Stefan Piëch wollte sich bei den Gesprächen anschließen. Kein Deal für Guardmine.

Flocke als Hilfe bei Morbus Crohn

Ivan Cindric betrat als nächster das 2 Minuten 2 Millionen-Studio. Sein Startup Flocke produziert Lebensmittel (Tee und Biosnacks), um Menschen mit Autoimmunerkrankungen zu helfen. Gemeinsam mit Apotheker Simon Windhager entwickelte er seine Produkte, die positiven Einfluss auf die Darmflora ausüben sollen. Die Forderung: 100.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

Nach dem Pitch gab es großes Lob für den Gründer und seine Idee, aber auch gleich drei Absagen. Dann schaltete sich Martin Rohla per Green Screen zu. Er bot 50.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung.

Flocke
(c) Puls 4/Gerry Frank – Ivan Cindric löste ein eigenes Problem und machte ein Startup daraus.

Philipp Maderthaner offerierte zwar kein Kapital, aber seine Unterstützung. Es folgte Daniel Zech von Seven Ventures, der sich ebenfalls zuschaltete. Sein Angebot: 250.000 Euro TV-Werbung für zehn Prozent Anteile.

Cindirc kehrte mit Gegenangeboten von seiner Beratung zurück: Rohla wollte er mit zehn Prozent für 80.000 Euro an Board holen und Zech fünf Prozent Beteiligung für eine X-Summe an Medienwerbung anbieten. Zech jedoch bestand auf seine zehn Prozent für 250.000 Euro; Rohla wollte nur mitmachen, wenn sein Screen-Kollege dabei wäre.

Am Ende ließ sich Rohla auf fünf Prozent Beteiligung für 40.000 Euro herabhandeln. So kam es zum Doppel-Deal für Flocke.

Seasy: Buchungsplattform begeistert auch Haselsteiner

Den Abschluss dieser verkürzten Folge bildete Niklas Baumgartner. Er hat gemeinsam mit Martin Olsansky und Ivana Zemanovicova die Buchungsplattform Seasy für Hafenplätze gegründet. Das Startup hat bisher 5.000 Buchungen abgedeckt und verfügt über 200 Marinas sowie 70.000 Nutzer.

Seasy, 2 minuten 2 millionen
(c) Puls 4/Gerry Frank – Niklas Baumgartner möchte mit seiner Buchungsplattform für Hafenplätze expandieren.

Die Plattform, die auch als App aufrufbar ist, stellt alle Informationen zur Destination zur Verfügung und fokussiert gerade auf die Expansion nach Italien und Griechenland. Die Forderung: 250.000 Euro für fünf Prozent.

Es war Felix Ohswald, der als erster dabei sein wollte. Auch Alexander Schütz tendierte zum Mitmachen – beide allerdings mit jeweils 50.000 Euro für 1,25 Prozent Anteile. Hans Peter Haselsteiner folgte der Maxime „wenn der Felix dabei ist, sollte man mitgehen“ und schloss sich mit der gleichen Forderung an. Tripple-Deal für Seasy.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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