26.02.2024

„2 Minuten 2 Millionen“-Investorin wird Co-Geschäftsführerin bei Unternehmen ihres Bruders

Katharina Schneider stand bisher nur beratend an der Seite von Permedio, einem Gesundheitszentrum für personalisierte Medizin mit Sitz in Neunkirchen. Das Unternehmen gehört mehrheitlich ihrem Bruder Stefan Wöhrer
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(c) Wieland

Sie ist Mediashop-Gründerin, „2 Minuten 2 Millionen“-Investorin und nun auch Geschäftsführerin des Gesundheitsunternehmens Permedio. Katharina Schneider ist aber auch die Schwester des aktuellen Geschäftsführers und Mehrheitseigentümers von Premodio Stefan Wöhrer, der sich künftig die Leitung mit ihr aufteilen wird.

Seit Jänner 2024 ist Schneider an der Seite ihres Bruders in der Geschäftsleitung von Permedio tätig. Seit einigen Jahren agiert sie bereits als Beraterin und Investorin des Unternehmens. Warum sie die aktuelle Position nicht schon früher innehatte: „Mein zeitliches Engagement in anderen Projekten dauerte fort, und erst im Januar 2024, nachdem ich mich aus einigen dieser Projekte zurückgezogen hatte und es zeitlich ermöglicht war, konnte ich in die Geschäftsführung von Permedio einsteigen“, sagt die Unternehmerin im Gespräch mit brutkasten.

„Diese strategische Entscheidung ermöglicht es mir nun, mich noch stärker auf die Entwicklung von Permedio zu konzentrieren und eine aktive Rolle in der Geschäftsleitung einzunehmen.“

2 Minuten 2 Millionen“-Schwester berät Bruder und Startup-Gründer

2021 hat das Unternehmen, das auch medizinische Checks für zu Hause anbietet, bereits ein Investment bei der Show „2 Minuten 2 Millionen“ bekommen. Seine Schwester verließ zuvor den Juror:innen-Raum, um etwaige Spekulationen zu vermeiden, beriet ihren Bruder aber privat hinsichtlich seiner Entscheidung in der Show, bei der das Unternehmen mit Investments und TV-Werbung für das Produkt ausstieg.

Überzeugt hat es mit seiner innovativen Lösung im Bereich der personalisierten Medizin: Mithilfe eines einfach durchführbaren Wangenabstrichs, den das MedTech bereitstellt, wird eine genetische Analyse mittels Next-Generation-Sequencing durchgeführt. Dabei werden die Gene sequenziert, die für den Metabolismus und die Verstoffwechslung der Medikamente verantwortlich sind. Zusätzlich füllen die Patient:innen ein Online-Formular aus, in dem sie Informationen über ihre verschriebenen Medikamente angeben. Anschließend erhalten sie eine Auswertung über mögliche Unverträglichkeiten und potenzielle Wechselwirkungen in Form eines einfachen Ampelsystems. Diese Ergebnisse sollen dann gemeinsam mit den behandelnden Ärzt:innen besprochen werden, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Kosten für ein Jahresabo betragen 389 Euro, wie brutkasten bereits berichtete.

„Turbo Boost“ Katharina Schneider

Stefan Wöhrer, über das Problem, das er lösen möchte: „Es gibt wissenschaftlich erprobte Methoden, die einen enormen Mehrwert für die Patienten haben. Leider brauchen die normalerweise zehn Jahre bis sie in unsere Praxen kommen.“ Mit dem Eintritt seiner Schwester und Investorin Katharina Schneider erhofft er sich einen ‚Turbo Boost‘ für die Entwicklung von Permedio, wie es in einer Aussendung heißt. Bereits in den letzten Jahren unterstützte sie als Investorin und Beraterin für Permedio, als Geschäftsführerin stieg sie dann im Jänner 2024 ein. Kommuniziert wurde allerdings erst jetzt. Mit Schneiders Einstieg wurde nämlich auch die PR des Unternehmens angekurbelt, wie brutkasten auf Nachfrage erfährt. Zuvor vertrat sich das Startup öffentlich selbst.

 „Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in den letzten 25 Jahren lag sowohl im Aufbau von Unternehmen als auch im Marketing und Vertrieb, und genau diese Erfahrung möchte ich bei Permedio einbringen. Ich freue mich auf die neue Herausforderung, die ich gemeinsam mit Stefan Wöhrer und unserem Team gerne annehme.“

Sterbefälle durch falsche Medikation verhindern

Einer der Hauptgründe für den operativen Einstieg ins Unternehmen ihres Bruders ist der Lösungsansatz der Online-Plattform MediCheck.

„Mein größter Irrglaube: Ich bin immer davon ausgegangen, dass wenn wir Medikamente verschrieben bekommen, diese auch wirken. So ist es nicht! Falsche Medikation bzw. deren Nebenwirkungen ist die vierthäufigste Todesursache. Mit einem einmaligen genetischen Test kann ich ein Leben lang, die für mich passenden Medikamente herausfinden und Ärzte können dadurch die richtigen Medikamente verschreiben. Genau die Erkenntnis, dass es bereits wissenschaftlich erwiesene Methoden gibt, die Menschenleben retten und Beschwerden stark reduzieren bzw. vermeiden können, aber derzeit nicht eingesetzt werden, hat mich im ersten Moment schockiert und dann aber motiviert, den Medikamenten-Check leistbar für die breite Masse zugänglich zu machen.“

Auch ihr Bruder kritisiert den fehlenden Fortschritt in diesem Bereich: „Es gibt für mich nichts Traurigeres als zu sehen, dass es für bestimmte Dinge bereits Lösungen gibt, das derzeitige Gesundheitssystem allerdings noch Jahre brauchen wird, um diese umzusetzen.“

Seit dem 30. Jänner 2024 ist Katharina Schneider wieder in der beliebten Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“, auf Puls 4 zu sehen. Innerhalb der Mediashop-Gruppe bleibt sie weiterhin aktiv als Beirätin und Gesellschafterin engagiert. Nach einer 15-jährigen Amtszeit übergab sie im März 2022 die Geschäftsführung an das Management-Team.


Video-Tipp: Warum bei „2 Minuten 2 Millionen“ nicht alle Investments zustande kommen

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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