14.02.2017

2 Minuten 2 Millionen: 1,5 Millionen Euro werden in der ersten Sendung investiert

Die Puls4-Startup Show 2 Minuten 2 Millionen geht in die dritte Runde. "Das höchste Investment, das es in einer derartigen Sendung je gegeben hat" wurde bereits vorab in den Medien angekündigt. In der ersten Folge werden immerhin schon 1,5 Millionen Euro investiert.
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Check Yeti - Copyright Gerry Frank

Einfach ist es keineswegs, vor den Investoren von „2 Minuten 2 Millionen“ zu bestehen. Businessideen, die nicht skalierbar sind, werden gnadenlos zerlegt und abgeschmettert. Umso erfreulicher ist es für die Startups, wenn dann doch Geld fließt.

700.000 Euro für „CheckYeti“

Check Yeti – Copyright Gerry Frank

Für CheckYeti, eine Buchungsplattform für Wintersport- und Outdoor-Aktivitäten, ging es bei der Show um „Alles oder Nichts“, da die privaten Geldreserven aufgebraucht waren. Die Salzburger Jungunternehmer sichern sich am Dienstagabend jedoch ein 700.000 Euro Investment von Investoren rund um Michael Altrichter, Stefan Kalteis und startup300. 30 Prozent Unternehmensanteile geben CheckYeti an Altrichter und startup300 dafür ab. Ein Medienvolumen-Angebot von Daniel Zech und „7Ventures“ schlugen die Gründer aus. „Mit dem frischen Kapital und dem Know-How der neuen Geldgeber steht einem raschen und nachhaltigen Ausbau von CheckYeti nichts mehr im Wege“, sagt Georg Reich, Co-Founder von CheckYeti.


CheckYeti wurde 2014 gegründet. Zur Auswahl stehen mehr als 2.000 Aktivitäten in über 300 Skigebieten. Vom Kinder-Skikurs bis zur Freeride-Tour kann auf CheckYeti der gewünschte Kurs oder Privatlehrer gefunden, verglichen und sofort gebucht werden. Im Sommer sind Rafting-, Mountainbike- oder Paragleittouren im Angebot.


Redaktionstipps

2 x 350.000 Euro für „Die Koje“

Die Koje, Copyright Gerry Frank

Der Verlust eines Familienmitglieds stellte Christian Leidinger von einem Tag auf den anderen vor große Herausforderungen. „Als 25-jähriger Schnösel aufeinmal Chef spielen, das war nicht einfach“, sagt Koje-Gründer Christian Leidinger. Die Koje setzt auf einfach zusammenzubauende Zirbenmöbel. Nach einem teilweise holprigen Pitch kann das Vorarlberger Startup mit dem Geschäftsmodell und den Umsatzzahlen überzeugen. Im Endeffekt gehen 700.000 Euro ins Ländle. Leo Hillinger und Hans Peter Haselsteiner investieren jeweils 350.000 Euro für 26 Prozent Unternehmensanteile.


Die Koje lebt die Vision einer möglichst abfallfreien Produktion bei der Herstellung ihrer Zirbenmöbel. Sie verzichten bewusst auf Metallteile, Kunststoffe und jegliche anderen Arten von Chemie. Und „Produktionsabfälle“ werden ebenso verwertet.


100.000 Euro für  „Die Seifenkiste“

Seifenkiste, Copyright Gerry Frank

Tradition, Handarbeit und Nachhaltigkeit werden bei der „Seifenmanufaktur Neururer“ aus dem Tiroler Ötztal groß geschrieben. Vom Umsatz und der biologischen Produktion waren die Investoren anfangs nicht begeistert. Die soziale Komponente „unser Partner ist die Tiroler Lebenshilfe“ machte die Investoren dann doch hellhörig. Hans Peter Haselsteiner und Heinrich Prokop sind angetan von der Leidenschaft des Unternehmers. Für 26 Prozent der Unternehmensanteile (Heinrich Prokop: 6,1 Prozent; Hans Peter Haselsteiner 19,9 Prozent) bekommt die Seifenkiste 100.000 Euro für die weitere Produktion und Aufstockung des Teams.


Die Seifen werden biologisch, vegan und händisch hergestellt. Sowohl die Verpackung als auch die Seife selbst sind kompostier- und recyclebar.


Das Ergebnis auf einen Blick

CheckYeti: 700.000 Euro von Michael Altrichter für 30 Prozent der Unternehmensanteile

Die Koje: 700.000 Euro von Leo Hillinger und Hans Peter Haselsteiner für 26 Prozent der Unternehmensanteile

Seifenkiste: 100.000 Euro von Hans Peter Haselsteiner und Heinrich Prokop für 26 Prozent der Unternehmensanteile

Zwei Startups gingen in der ersten Sendung leer aus. Simsis Circus konnte mit T-Shirt Produktion und hübschen Gesichtern nicht überzeugen. Ebenso konnten sich die Investoren nicht ausreichend für Nuapuas neuartiges Trinksystem, mit welchem man sich selbst sein Wasser mit Geschmack versehen kann, begeistern.

Die Jury

Die Jury bleibt nach dem Motto “never change a winning team” altbewährt:

  • Hans Peter Haselsteiner – Bau-Tycoon und Magnat der österreichischen Wirtschaftselite tritt exklusiv in der PULS 4-Show als Investor auf
  • Leo Hillinger – Österreichs bekanntester Winzer und Selfmade-Millionär hat einen Riecher für erfolgreiche Geschäfte
  • Marie-Helene Ametsreiter – Die Business-Lady investiert für den Beteiligungsfonds “SpeedInvest”
  • Michael Altrichter – Österreichs “Business Angel of the Year 2014” ist wieder dabei
  • Heinrich Prokop – Managing Director – Founding Partner bei Clever Clover Investmentfonds, möchte nach dem holländischen Markt auch den österreichischen Start-Up-Markt erobern
  • Daniel Zech – Er investiert für SevenVentures Austria – dem Beteiligungsarm der ProSiebenSat.1 PULS 4 Gruppe – und verhandelt TV-Werbezeiten gegen Firmenanteile
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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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