13.04.2021

„2 Minuten 2 Millionen“: Hillinger schnappt sich erneut halbes Unternehmen

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" ging es um Dünger aus Pferdemist, einen Outdoor-Griller und um einen Rückzugsort für gestresste Personen. Zudem stellte ein Startup seine Idee gegen Take-Away-Verpackungsmüll vor und Winzer Leo Hillinger schnappte sich nach der i-Bike-Box erneut 50 Prozent eines Unternehmens.
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2 Minuten 2 Millionen, Chalet Hannersberg, Hochzeits-Location, Beste Location für Hochzeit
(c) PULs 4/Gerry Frank - Im Burgenland soll ein Chalet-Dorf für bis zu 70 Leute entstehen.
kooperation

„2 Minuten 2 Millionen“ begann mit Flare Grill von Werner Brunner und Günter Schwarzwallner. Der Outdoor-Griller ermöglicht das Grillen auf einer Feuerplatte, die durch eine zentrale Feuerstelle mit Holz oder Kohle beheizt wird. Dadurch sollen verschiedene Temperaturzonen entstehen. Die Reinigung soll ganz einfach mit einem leicht öligen Tuch möglich sein. Die Forderung: 75.000 Euro für 15 Prozent.

Bisher 200 Stück verkauft

Nach der Erklärung der Funktionsweise – Anheizen mit natürlichem Holz – des viereckigen Grills, dessen Hitzefläche mit Holzleisten ummantelt ist, machten die Gründer mit souveränen Antworten auf alle Fragen Eindruck bei den Investoren. Bisher wurden um die 200 Stück des Grills verkauft, der in verschiedenen Versionen erhältlich ist. Von einer kleinen und simplen Variante um rund 450 Euro, bis hin zu einer komplexen Variante für einen Preis von 6.000 Euro.

Flare Grill
(c) PULS 4/Gerry Frank – Der Flare Grill verfügt über verschiedene Hitzezonen.

Alexander Schütz stieg als erster aus. Er zweifelte an der Skalierbarkeit des Produkts. Hotelier Bernd Hinteregger folgte mit einer Absage, versprach aber einen Kontakt zu einem Bauhaus zu organisieren. Danach stiegen Mediashop-Chefin Katharina Schneider und Stefan Piëch aus, die ebenso wie ihr Vorgänger aber unbedingt einen Flare Grill kaufen wollten. Die letzte Hoffnung Martin Rohla hingegen wurde zu einer. Er bot 75.000 Euro für 25,1 Prozent. Inklusive gemeinsamer Erstellung eines „Business-Plans“ und einer Zielmarktanalyse. Die Gründer kehrten zurück und forderten für die gewünschten Anteile 100.000 Euro.

Ein harter Investor

Rohla meinte, die Gründer wüssten gar nicht, wie viel Kapital sie wirklich brauchen würden, um europaweit zu skalieren. Mit 100.000 Euro würde sich sowieso nicht ausgehen. Der Nachhaltigkeitsexperte blieb eisern und rückte nicht von seinem Angebot ab. Daraufhin lehnten die Gründer ab. Kein Deal für Flare Grill.

Pferdeäpfel bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Thomas Pülzl und Michael Grafenberger aus Oberösterreich. Die beiden präsentierten Pferdeapfel, einen Bio-Pflanzen-Dünger aus Pferdemist. Die Pellets stammen aus dem hauseigenen Pferdestall und sollen frischen – teils auch gut duftenden – Wind in die Gärtnereibranche bringen. Der Pferdeapfel umfasst drei verschiedene Produkte. Neben dem geruchsneutralen Dünger gibt es zudem noch einen nach Lavendel duftenden speziell für Zimmerpflanzen. Für den Garten soll der Brennnessel-Dünger am besten geeignet sein. Die Forderung der Gewinner des PSI Sustainability Awards 2021: 225.000 Euro für 25 Prozent.

Pferdeapfel
(c) PULS 4/Gerry Frank – Bei Pferdeapfel handelt es sich um einen Dünger aus Pferdemist.

Anfangs wurden die Gründer mit kritischen Fragen beworfen. Besonders der VK von 5.90 Euro für die kleine Variante sorgte für leichten Unmut, den die Gründer mit ihren Erklärungen aber ein wenig dämpfen konnten.

Die Frage nach der Firmenbewertung

Danach wollte Hinteregger wissen, wieso man mit einem Umsatz von 15.000 Euro auf eine Millionen-Bewertung käme. Die Founder erklärten, dass man fürs heurige Jahr mit 900.000 Euro Umsatz plane, zudem sei man in Verhandlungen mit deutschen Großhändlern.

Verkauf der Maschine als Geschäftsmodell?

Hinteregger zeigte sich von dem Pitch-Duo überzeugt. Er meinte, das Zukunftsmodell könnte der Verkauf der hauseigenen Pellets-Herstellmaschine sein, die der Gründer in eineinhalb Jahren gefertigt hat. Dennoch verabschiedete er sich als potentieller Investor. Auch Schütz ging, aber immerhin mit einem Versprechen 1.000 Stück Pferdeapfel zu kaufen. Danach sagten auch Martin Rohla und Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner ein Investment ab.

Abschließend war es an Katharina Schneider die Hoffnungen der Gründer zu erfüllen. Sie tat es nicht ganz. Statt einem Investment schlug sie eine Vertriebskooperation vor. Kein Deal für Pferdeapfel.

Ein Dorfbau bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Anna Malinovic und ihr Kollege Jürgen. Bei Chalet Hannersberg geht es um den Bau eine Dorfes mit 35 Chalets für 70 Gäste, um das Angebot durch Übernachtungsmöglichkeiten zu komplettieren. Bisher wurden 5.000 Nächte pro Jahr von im Schnitt 60 bis 80 gebuchten Hochzeiten an umliegende Hotels ausgelagert werden. Die Forderung: 500.000 Euro für 26 Prozent der neu zu gründenden GmbH.

Mitbeteiligung an Grund und Boden

Jedes Chalet wird mit einer private Terrasse gebaut und mit einer Klimaanlage, einem Boxspringbett und einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ausgestattet. Winzer Leo Hillinger zeigte sich beeindruckt, dass bei den erwähnten 5.000 Übernachtungen als Grundauslastung bereits der Break-Even-Point erreicht werden würde, und dass man beim Einstieg in die GmbH auch an Grund und Boden mitbeteiligt werden würde – allerdings mit dem Zusatz eines Rückkaufrechts, wie Malinovic betonte.

2 Minuten 2 Millionen, Chalet Hannersberg
(c) PULS 4/Gerry Frank – Anna Malinovic stellte ihre Idee eines Chalet-Dorfs vor.

Hillinger meinte bei der Abschlussrunde, die Geschäftsführerin hätte einen „Mörder-Pitch“ hingelegt. Er haderte mit einer Entscheidung und bot schlussendlich beinhart die halbe Million für 50 Prozent Anteile. Stefan Piëch regte an, dass er beim Thema Promotion mitgehen würde, und wollte mit 100.000 Euro Werbebudget mitmachen.

„A harte Partie“

Katharina Schneider machte es kurz und stieg aus, als sich Haselsteiner meldete und meinte „die halbe Bewertung wäre eine harte Partie“. Dennoch sandte er Malinovic zum Nachdenken hinter die Bühne, dabei aber auf Schütz vergessend. Derjenige aber warf das Handtuch.

Die Geschäftsführerin beriet sich mit Gründer Ronni Gollatz, kehrte wieder und nahm diese – eigenen Worten nach bittere – Bewertung an. Deal für Chalet Hannersberg.

Tiergestützte Ferien

Die vorletzte bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Daniela Maleschek. Sie will am „Sonnenkogl“ nicht nur einen kleinen Auszeithof, sondern tierische Erlebnisse anbieten. Durch tiergestützte Ferien für Kinder und Seminare für Erwachsene möchte sie Landwirtschaft und Tierhaltung ihren Kunden näherbringen. Neben Kindergeburtstagen und Ferienbetreuung gibt es auch tierische Besuche in Altersheimen, Kindergärten und Schulen. Die Forderung: 50.000 Euro für 18 Prozent.

2 Minuten 2 Millionen, Sonnenkogl
(c) PULS 4/Gerry Frank – Daniela Maleschek bietet mit Sonnenkogl einen Rückzugshort an.

Nachdem die Gründerin ihre tierisch unterstützten Einzelcoachings erklärt und den 2020er-Umsatz mit 21.000 Euro beziffert hatte, präzisierte Haselsteiner das genaue Geschäftsfeld von Maleschek. Ein Stressmanagement-Seminar in natürlicher Umgebung mit Tieren.

Kein Startup?

Danach ging es um die Zielgruppe, die die Gründerin sich nicht einengen lassen wollte, da sämtliche Bevölkerungsgruppen in dieser Phase (Pandemie) unter Stress leiden würden. Rohla nannte die mangelnde Skalierungsfähigkeit als seinen Ausscheidungsgrund. Er würde aber gerne einmal vorbeikommen. Schneider meinte Sonnenkogl wäre kein Startup, sondern die Gründerin eine Therapeutin, die einem gewerblichen Beruf nachgehe. Auch sie stieg aus.

Spezialisierung nötig

Dann schwieg das restliche Trio eine Weile in Gedanken versunken. Hinteregger meinte die Zielgruppe sei zu breit gestreut. Er schlug eine Spezialisierung auf Altersheime vor und forderte 26 Prozent einer zu gründenden GmbH für 20.000 Euro.

Darlehen in Aussicht

Haselsteiner war froh, dass Maleschek einen Deal-Vorschlag bereits erhalten hatte und ging wohlwünschend als potentieller Financiers. Schütz wollte sich Hinteregger anschließen und stellte ein Darlehen in Aussicht. Die Entscheidung der Gründerin dauerte nicht lange. Deal für Sonnenkogl.

Edelstahl-Mehrwegverpackungen bei „2 Minuten 2 Millionen“

Isabella Weigand war die letzte bei „2 Minuten 2 Millionen“. Sie hat mit Skoonu ein Startup gegründet, das Take Away-Partnerbetrieben Mehrwegverpackungen aus Edelstahl anbietet und sie zur Reinigung und Wiederverwendbarkeit auch abholt. In Wien entstehen jährlich 35.000 Kubikmeter Müll durch Kunststoffverpackungen, wie sie von der Gastronomie bei der Essensauslieferung verwendet werden. Um diese Situation zu verbessern, forderte die Gründerin 300.000 Euro für 20 Prozent Beteiligung.

Kunde gefragt

Danach war die gesamte Logistikfrage des Startups Thema. Weigand erläuterte, dass der Gastronom das Geschirr bei ihnen bestelle und dass eine App ihn, den Endverbraucher und Skoonu verbinden würde. So wisse man, wann welches Geschirr übermittelt werden würde. Konkret: Das Unternehmen verleiht Edelstahl-Verpackung, in dem Essen bei den Gastro-Partnern des Startups bestellt werden kann. In der Skoonu-App erhält man eine Transaktionsnummer, die man bei der Bestellung in Kombination mit dem Wort Skoonu als Kommentar hinterlassen soll.

Zu viel vom Kunden verlangt?

Haselsteiner und Rohla präzisierten wiederholt das Geschäftsmodell von Skoonu und ließen sich versichern, dass derjenige der Essen bestellt hat, das Geschirr reinigen und zu einem Skoonu-Partner retournieren müsse. Die Gründerin erklärte, dass dies aktuell tatsächlich der Fall wäre, sie aber daran arbeiten würden, dass das Geschirr abgeholt werde.

Skoonu, 2 Minuten 2 Millionen
(c) PULS 4/Gerry Frank – Isabella Weigand machte sich Gedanken, um Take-Away-Verpackungsmüll einzusparen.

Sollte der Endverbraucher nicht innerhalb von 21 Tagen das Geschirr retournieren, wird der Betrag für die Verpackung mittels eSepa automatisch abgebucht. Je nach Größe von fünf bis 18 Euro. Dann wäre das Geschirr im Eigentum des Bestellers.

Leicht kopierbar?

Rohla, der bei habibi und hawara ein einfacheres Modell von Mehrwegverpackungen anbot, bei dem der Kunde bei der nächsten Bestellung das alte Geschirr dem Lieferdienst mitgibt, meinte, Restaurants könnten Skoonus System leicht kopieren.

Die Bewertungserklärung

Danach erzählte Weigand von 35 Partnern mit je rund 100 Euro monatlichen Umsatz. Ihr Plan wäre es bis Ende 2021 500 Betriebe zu gewinnen, was zu einem Monatsumsatz von 50.000 Euro führen würde. Deswegen die Bewertung von eineinhalb Millionen Euro.

Haselsteiners Hauptgrund nicht zu investieren war der Nichtglaube mit Skoonu ein Geschäft machen zu können. Schütz und Schneider verabschiedeten sich im Anschluss, so wie auch Martin Rohla. Hinteregger meinte, die Gründerin hätte sich nicht mit den Zahlen beschäftigt und das Angebot zu hoch angesetzt. Er fände die Idee wichtig und gut. Dennoch, kein Deal für Skoonu.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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