07.06.2022

2 Minuten 2 Millionen: Gründerin lehnt 600.000 Euro ab

2 Minuten 2 Millionen bot heute eine Dusch-Düse, die gegen Legionellen helfen soll. Und eine Gründerin, die zum Glück nicht auf einen blutrünstigen Investor traf, wie sie unterbewusst befürchtet hatte.
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2 Minuten 2 Millionen, Femitale, Periode, Hose für Wärmeflasche
(c) Puls 4/Gerry Frank - Lisa-Maria Reisinger von Femitale.

Der erste bei 2 Minuten 2 Millionen war Robert Aflenzer. Er hat die Dizzy Düse erfunden, die vor dem Duschkopf vorgeschalten werden kann. Damit möchte er Legionellen und andere Bakterien im Wasser bekämpfen.

Interessante Forderung bei 2 Minuten 2 Millionen

Der Luftfahrtexperte und Gründer der Firma AR Watertec hat 150.000 Euro in die Entwicklung gesteckt und weiß, dass feine Wassertröpfchen, die beim Duschen entstehen, Krankheiten wie die Legionärskrankheit und Schädigungen der Lunge auslösen können. Komme Covid dazu, so gebe es dem Gründer nach oftmals schwere Verläufe.

2 Minuten 2 Millionen, Dizzy Düse
(c) Puls 4/Gerry Frank – Robert Aflenzer stellte seine Dizzy Düse vor.

Die Düse funktioniert mit dem normalen Wasserdruck ohne zusätzlichen Energieeintrag. Beim Durchfluss des Wassers würden durch seine Erfindung alle Kontamination abgetötet. Sie wird direkt beim Duschschlauch oder beim Brausekopf integriert. Die Forderung: 10.000 Euro für ein Prozent. Maximal stünden 25 Prozent für die Investoren zur Verfügung.

Aflenzer erklärte, dass es laut der AGES jährlich 300 Fälle von derartigen Erkrankungen in Österreich gebe – zehn bis 15 Prozent würden tödlich enden.

Zuerst “Due Dilligence” dann Investment

Winzer Leo Hillinger meinte, er würde gerne weitere Studien zu dem Thema prüfen und sich dann nochmal mit dem Gründer zusammensetzen. Hans Peter Haselsteiner bot danach 150.000 Euro für 26 Prozent. Eine tiefgehende Due Dilligence als Voraussetzung. Schneider wollte sich ihrem Vorredner mit fünf Prozent anschließen. Deal für die Dizzy Düse.

Femitale als Wärmespender bei Periode

Die nächste bei 2 Minuten 2 Millionen war Lisa-Maria Reisinger. Sie hat die Idee zu ihrem Startup Femitale beim Spaziergang mit dem Hund gehabt. Von Periodenschmerzen geplagt, dachte sich die Gründerin, eigentlich hätte sie gerne eine Hose, in der man eine Wärmeflasche hineinstecken kann. Sie fand im Netz nichts Ähnliches und begann Produkte zu entwickeln, die während der Periode Frauen Wärme spenden sollen. Die Marketing-Expertin forderte für ihre Launchwear bestehend aus Hosen, Schals und Unterwäsche sowie für den Magnesium-Drink namens “Better Period” 300.000 Euro für zehn Prozent.

Femitale
(c) Puls 4/Gerry Frank – Lisa-Maria Reisinger präsentierte ihr “female care”-Paket.

Reisinger hatte bei ihrem Pitch die Zahlen souverän im Griff, erzählte von 450.000 Euro Umsatz bei 6.000 Bestellungen und einem durchschnittlichen Warenkorb von 75 Euro im Onlineshop – das alles noch ohne den Drink, dessen Launch erst bevorsteht.

Nach zwei Absagen schaltete sich Daniel Zech von Seven Ventures per Screen zu. Er bot 600.000 Euro TV-Werbung für acht Prozent der Anteile. Danach gestand Reisinger, dass sie von Hans Peter Haselsteiner geträumt habe und ein wenig in Sorge geraten war, ob der TV-Investor ihr wegen der Bewertung den Kopf abreißen würde.

Klare Entscheidung der Gründerin

Dies tat er nicht, sondern erklärte freundlich, dass er heute zwar nicht blutrünstig sei, die Forderung ihm aber tatsächlich zu hoch. Anschließend gab es Ratschläge, sich mehr auf den Markenaufbau zu fokussieren. Philipp Maderthaner forderte am Ende fünf Prozent, um ihr dabei zu helfen. Reisinger jedoch lehnte beide Angebote ab. Sie glaubte, dass der Werbefokus jetzt zu früh käme und später mehr Sinn ergeben würde. Kein Deal für Femitale.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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