27.04.2021

„2 Minuten 2 Millionen“: Gründerin findet in Leo Hillinger Konkurrenten

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" ging es um bequeme Shorts, bequeme Flipflops und bequemen Sonnenschutz. Zudem präsentierten zwei Gründer ihre Idee eines Badezimmers-Konfigurators, während eine Gründerin einen der Investoren als Konkurrent erhielt.
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2 Minuten 2 Millionen, Rost, Rose Wein,
(c) PULS 4/Gerry Frank - Rost-Gründern Lisa Brandstätter überraschte Winzer Leo Hillinger mit ihrem Produkt.
kooperation

Lisa Brandstätter war die erste, die sich ins „2 Minuten 2 Millionen“-Studio wagte. Sie hat mit Rost ein Getränke-Startup gegründet, das einen Rosewein-Spritzer mit Zutaten wie Apfel, Ingwer und Wermuth herstellt. Die Gründerin forderte für 15 Prozent Beteiligung an ihrem Startup 90.000 Euro.

Trauben aus der Steiermark

Bisher hat die junge Frau 130.000 Euro umgesetzt und füllt direkt in der Steiermark ab. Die Trauben stammen von einem südsteirischen Winzer. Wein-Experte Leo Hillinger schockte gleich zu Beginn die Gründerin damit, dass er selbst ein ähnliches Produkt in Planung habe. Er nannte es „a bissl a Pech“ für Brandstätter, hatte aber bei seinem Ausstieg sonst viel Lob über.

Rost, 2 Minuten 2 Millionen
(c) PULS 4/Gerry Frank – Lisa Brandstätter fand unerwartete Konkurrenz im Studio.

Medien-Unternehmer Stefan Piëch häkelte seinen Kollegen und nannte ihn einen „Rose-Newcomer“, weil Brandstätter früher mit dem Produkt dran war, während Mediashop-Chefin Katharina Schneider der jungen Frau Komplimente machte. Aber auch ohne Angebot blieb. Danach stieg Piëch aus, als sich Alexander Schütz und Hans Peter Haselsteiner zur Beratung zurückzogen. Beide boten schließlich 50.000 Euro für 20 Prozent Anteile. Deal für Rost.

Flipflops aus Zirbenholz bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Thomas Mähr. Er möchte mit Zirbit seinen Kunden ein ganz besonders Tragegefühl auf den Füßen bieten. Der Gründer aus Tirol hat mit seinen „WoodWalkers“ spezielle Flipflops aus Zirbenholz entwickelt. Damit soll man das Gefühl haben, wie auf Waldboden zu laufen. Zudem wirken die speziellen Elemente der Schuhe im punktelastischen Design wie eine Fußreflexzonen-Massage. Das Zirbenholz gewinnt er aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Außerdem wirkt die Zirbe auch antibakteriell und soll so unangenehme Gerüche des Schuhs vorbeugen. Die Forderung: 80.000 Euro für zehn Prozent Beteiligung.

Zirbit, 2 Minuten 2 Millionen
(c) PULS 4/Gerry Frank – Katharina Schneider wollte die Zirbenholz-Flipflops nicht mehr ausziehen.

Nach dem Pitch und einer kleinen Fragerunde probierte Schneider die Holz-Flipflops, nannte sie wiederholt „sehr angenehm“ und wollte sie nicht mehr ausziehen. Schütz meinte, der Preis von über 100 Euro könnte allerdings zum Problem werden, während Piëch es überspitzt einen Plastikschlapfen mit Holzauflage nannte. Er sagte, der Gründer müsse den Ökologie-Faktor mehr ausarbeiten und stieg aus.

Ein Bentley unter den Autos?

Hillinger fand den „WoodWalker“ gut und wollte Kunde, aber kein Investor werden. Haselsteiner musste ebenfalls mit blutendem Herz aussteigen, er sehe kein Geschäft in Zirbit. Danach kamen Schneider und Schütz zusammen, meinten das Produkt sei der „Bentley unter den Autos“ und boten 30.000 Euro für 25,1 Prozent. Mähr lehnte ab. Kein Deal für Zirpit.

Eine Hose wie ein Handtuch?

Der nächste bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Andreas Gähwiler. Der Vorarlberger hat eigenen Worten nach die bequemste Herrenshorts der Welt entworfen. Er hat sein Hobby zum Beruf gemacht und will als leidenschaftlicher Kitesurfer seinen Sportsfreunden das lästige Wechseln von nasser Funktionswäsche nach dem Surfen in die trockene Kleidung erleichtern. Die Shorts von Nuffinz sind aus 100 Prozent Biobaumwolle gefertigt – was über 2.000 Liter Wasser in der Produktion spare – und sollen sich wie ein Handtuch um die Hüfte anfühlen.

Der Gründer forderte für sein Sortiment, Shorts, lange Hosen, Handtuch oder etwa Longsleeves, 350.000 Euro für 20 Prozent Anteile. Sportler Hillinger zeigte sich angetan von dem Produkt und dem Startup, das das Motto „free your balls“ führte. Kunden würden die Hosen derart angenehm finden, dass sie darunter nichts trägen, so die Behauptung des Gründers. Bezüglich der Firmenbewertung argumentierte der Gründer mit einer hohen Re-Order-Rate, der kostengünstigen Kundenakquise und der Skalierungsmöglichkeiten.

Nuffinz
(c) PULS 4/Gerry Frank – Die Investoren beim Testen der Bio-Baumwoll-Shorts.

Vertrieben wird hauptsächlich über den eigenen Onlineshop, ein Geschäft im Vorarlberg würde direkt verkaufen. Hillinger riet dazu auch Frauenmode anzudenken. Er und Haselsteiner wollten im Nachgang gleich ein paar der Hosen erstehen, aber nicht investieren. Piëch dachte gleich und ging auch ohne Deal-Vorschlag. Schütz meinte danach, die Bewertung wäre zu diesem Zeitpunkt nicht angebracht und ging ebenso. Schneider gefiel die klare Zielgruppenbestimmung, Männer, jedoch passe Lifestyle nicht in ihr Portfolio. Schütz, der eigentlich schon draußen war, bot danach doch 50.000 Euro für zehn Prozent, wollte, wie er betonte, dabei nicht despektierlich erscheinen. Der Gründer lehnte ab. Dies könne er mit bestehenden Investoren so nicht annehmen. Kein Deal für Nuffinz.

Der Online-Konfigurator fürs Bad

Danach präsentierten sich Christian Preiss und Thomas Würmer bei „2 Minuten 2 Millionen“. Ihr Startup Mei Bad ermöglicht es auf der Plattform das eigene Bad online per Konfigurator zusammenzustellen. Inklusive Montage und Fixpreiserstellung in wenigen Minuten. Die Forderung: 50.000 Euro für zehn Prozent.

Österreichweite Partner

Das Unternehmen verfügt österreichweit über diverse Meisterbetriebe als Kooperationspartner, die sich über Mei Bad dann mit den Kunden in Verbindung setzen. Dabei kann man sich das ganze Badezimmer neu einrichten oder aber auch „Kleinigkeiten“ wie ein Waschbecken bestellen. Bisher wurden in zwei Monaten 22.000 Euro Umsatz gemacht.

Mei Bad, Badezimmer-Konfigurator, 2 Minuten 2 Millionen
(c) PULS 4/Gerry Frank – Thomas Würmer (l.) und Christian Preiss mit einer Neuheit im Badebereich.

Winzer Leo Hillinger und Stefan Piëch gingen relativ schnell als potentielle Investoren, der Bereich passe nicht zu ihnen. Schneider hingegen bot 70.000 Euro für 25 Prozent. Sie glaubte an den Erfolg der smarten Lösung. Haselsteiner strich heraus, dass jetzt die Awareness zähle. Mit der Mediashop-Chefin hätten beide bereits den richtigen Partner. Schütz bot danach 75.000 Euro und ließ die Tür für die Dame der Runde offen, einzusteigen. Mei Bad nahm das letzte Angebot und beide Investoren an. Deal.

Sonnenschutz bei „2 Minuten 2 Millionen“

Der letzte bei „2 Minuten 2 Millionen“ war Franz Seelaus mit Xolaro. Der Gründer hat einen Sonnenschutz mit Dreifachwirkung erfunden. Die Idee für die verschiedenen Modellarten kam dem österreichischen Tüftler während seines Urlaubs mit der Familie. So sollen die Produkte nicht nur für die Extraportion Schatten im Sommer sorgen, sondern je nach Aufbau auch zum Sicht- und Windschutz werden. Jedes Modell soll einfach aufgebaut und an Sonnenliegen montierbar sein. Der Gründer forderte für seine patentierten Produkte 300.000 Euro für 20 Prozent.

Xolaro, 2 Minuten 2 Millionen,
(c) PULS 4/Gerry Frank – Martin Rohla (l.) und Xolaro-Gründer Franz Seelaus beim Abbau des Sonnenschutzes.

Nach dem Pitch legte Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla Hand beim Auf- und Abbau an, während Hotelier Hinteregger sich nochmal versichern ließ, dass es bereits Kauf-Interessenten gebe. Allein an der Produktion hapere es noch, so der bejahende Gründer. Stefan Piëch ging als erster mit lobenden Worten, ebenso wie Schütz. Für Rohla war die Bewertung zu hoch. Auch Schneider wollte nicht investieren, sie kenne sich mit dem Thema Sonnenschutz nicht aus. Hinteregger versprach, dass er dem Gründer eine Vorfinanzierung bei einem befreundeten Bankinstitut ermöglichen würde und bot 100.000 Euro für 26 Prozent. Deal für Xolaro.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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