19.03.2019

2Min2Mio: Intimrasur-Pitch zum „genieren“ und überzeugende Brote

In der siebten Folge der aktuellen Staffel der Startup-TV-Show "2 Minuten 2 Millionen" gab es herbe Kritik an einer Geschäftsidee für den Intimbereich, Lob für Pilze auf Kaffesatz und ein Investment von allen Investoren in ein Linzer Startup.
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(c) Gerry Frank - Florian Hoffmanns Online Shop simply Bread weckte die Lust aller Investoren an ein Investment.

Die siebte Folge der aktuellen Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“ wurde von Martin Konrad, Klemens Stutzenstein und Max Walchshofer eröffnet. Ihr Startup Viita Watches stellt die Smartwatch Viita Active HRV her. Das Health-Wearable misst den Wasserhaushalt des Körpers, Stress, die körpereigene Regeneration und zeigt zudem Trainingsempfehlungen an, die individuell angepasst sind. In die Entwicklung des Produktes wurden von den Gründern bereits mehr als eineinhalb Millionen Euro gesteckt.

+++ 2Min2Mio: Wiener Startup schnappt sich alle Investoren +++

2 Millionen-Forderung für 25,1 Prozent

Der einstudierte Pitch hob die Vorteile der smarten Uhr hervor, darunter 100 Meter Wasserdichte, eine bis zu zweiwöchige Akkulaufzeit, GPS, ein mitlernender Algorithmus und ein Materialverbau aus Titan und Saphirglas. Die Founder wollten für 25,1 Prozent Unternehmensanteile zwei Millionen Euro.

Mehr als 300 Händler gewonnen

Wenig verwunderlich drehte sich alles nach der Vorstellung um die Firmenbewertung. Wein-Experte Hillinger meinte spaßeshalber, er müsse dafür ein Drittel seiner Firma verkaufen, Hans Peter Haselsteiner warf ein, dass diese Forderung wohl mehr auf Bedarf, denn auf Überzeugung fuße. Die Gründer blieben ruhig und diskutierten mit der Jury über ihre USP und die lange Laufzeit. Sie brachten den Umsatz von knapp 1,2 Millionen Euro in drei Monaten als Argument. Zudem wies das Trio auf den eigenen Online-Shop hin und betonte, dass bereits mehr als 300 Händler als Vertriebspartner gewonnen wurden.

Smart-Watch-Markt zu riskant für Investoren

Haselsteiner war es aber „zu riskant“ zu investieren, da es sich um einen „Wahnsinns-Markt“ handele. Media-Shop-Chefin Katharina Schneider schloss sich an. Auch Martin Rohla stimmte in den Chor seiner Vorredner ein und stieg aus. Wunsch-Partner Florian Gschwandtner, der sich aus seiner Zeit bei Runtastic durchaus mit der Arbeit und der „Engineering-Power“ der Gründer identifizieren konnte, war der Hardware-Bereich ebenfalls zu risikoreich. Er bot allerdings seine Hilfe an, Kontakte zu knüpfen.

Hillinger als Fan der Viita Watch

Leo Hillinger offenbarte, dass er das Produkt bereits kenne, da er Sportler sei. Er wisse um die zahlreichen Möglichkeiten der Uhr, die einem etwa auch sage, wie viel man trinken müsse. Sichtlich geknickt, meinte der Juror, er wäre sehr gerne dabei, aber die Forderung sei für ihn zu hoch. Kein Deal für Viita Watches bei „2 Minuten 2 Millionen“.

Drei Gründerinnen, eine Pilzart

Pitch zwei kam von Mercedes Springer. Ihr Unternehmen Pilzkiste spezialisiert sich auf die Produktion und Weiterverarbeitung von aus Kaffeesatz gezüchteten Austernpilzen. Neben einer zu 95 Prozent aus Austernpilzen bestehenden (essbaren) Pilzcreme, bietet das Startup auch Grow-Kits an. Die Gründerin forderte mit ihren Co-Founderinnen Jasmin Kabir und Nina Bercko 125.000 Euro für 15 Prozent Anteile.

(c) Gerry Frank – Pilzkisten-Gründerinnen Jasmin Kabir, Mercedes Springer, und Nina Bercko verhandelten gleich mit zwei Investoren.

Pilzkiste als Franchise?

Nach kurzer Verwirrung rund um die Produkte, Produktion und Klärung des Umsatzes von 57.000 Euro für 2018 zeigte Impact Investor Rohla Interesse. Er brachte eine Franchise-Idee ins Spiel, die von den Damen als möglich bezeichnet wurde. Gschwandtner freute sich über Frauen als Gründerinnen, habe aber mit Pilzen nichts am Hut. Er stieg aus. Hillinger war einmal mehr die Bewertung zu hoch, während Schneider zwar kein Investment, aber zukünftige Gespräche in Aussicht stellte.

Zwei Investoren bei „2 Minuten 2 Millionen“ für die Pilzkiste

Nachhaltigkeits-Experte Rohla war voll des Lobes und bot 100.000 Euro für zwanzig Prozent Beteiligung. Haselsteiner indes stellte die geforderte Summe in Aussicht, verlangte aber 25,1 Prozent und wünschte sich eine Partnerschaft mit Rohla. Das Gegenangebot des Trios lautete 20 Prozent für 125,000 Euro für beide Investoren. Haselsteiner weigerte sich ein Minderheits-Beteiligter zu sein und bot mit Rohla nach Diskussionen gemeinsam 140.000 Euro für weiterhin 25,1 Prozent. Die Gründerinnen nahmen an.

(Scham)haarige Angelegenheit

Peter Weider und Dean Matijevic versuchen es im Feld der Intim-Rasur. Mit Shavyx bieten sie sowohl maskuline als auch feminine Intimrasurschablonen an. Dabei handelt es sich um eine Art Pflaster, das auf die bevorzugte Stelle geklebt wird. Das Duo wollte für zehn Prozent 300.000 Euro.

Wütender Haselsteiner: „Jetzt können sie sich genieren“

„Jetzt können sie sich genieren“. So lautete die Reaktion von Haselsteiner auf diese Forderung von Weider und Matijevic. Der Investor erregte sich weiter über die mangelnde Ernsthaftigkeit in einer Startup-Show und nannte die Firmenbwertung „a pflanz“. Er verabschiedete sich entschieden als möglicher Investor für das bisher umsatzlose Startup.

Doch noch ein Happy End?

Selbst der sonst ruhige Florian Gschwandtner ließ sich etwas von der Aufregung im Studio anstecken und hielt eine Mini-Keynote in Sachen richtiger Pitch mit richtigen Firmenzahlen. Auch er stieg, wie der Rest aus. Als Haselsteiner die beiden schockierten Gründer mit einem wirschen „Wiederschaun“ aus dem Studio schicken wollte, meldete sich Daniel Zech von Seven Ventures zu Wort, der auch heuer wieder Media-Budget an Startups verteilt. Er erwähnte die Mehrheitseigentümerschaft beim Erotik-Shop Amorelie.com und bot eine Listung auf der Plattform an. Die Gründer nahmen an.

(c) Gerry Frank – Mit ihrer Idee von Intimrasur-Schablonen konnten Gründer Peter Weider und Dean Matijevic zwar kein Investment, dafür aber eine Listung bei Amorelie ergattern.

Individuelle Brotmischungen per Mausklick

In Florian Hoffmanns Online-Shop simply Bread können Kunden individuelle Brot-Backmischungen konfigurieren und bestellen. Jeder kann seine gewählte Basismischung mit vier weiteren Komponenten aus über 30 Zutaten zusammenstellen und per Mausklick zu sich nachhause liefern lassen. Back-Utensilien und ein handelsübliches Backrohr würden genügen, um das Wunschbrot in zwei Minuten teigfertig zu machen und in weiteren 45 Minuten zu backen. Er bot 15 Prozent für 100.000 Euro.

Ein Investoren-Angebot und ein Startup-Ticket

Im ersten Jahr konnte das Linzer Unternehmen ohne viel Marketing 5.000 Stück verkaufen, fürs zweite Jahr sind 11.000 eingeplant, was einen prognostizierten Umsatz von 40.000 Euro ergibt. Einer intensiven Fragerunde zum Userbestellverhalten folgte die Kostprobe. Danach startete Haselsteiner mit dem Angebot von 25,1 Prozent für 100,000 Euro. Hillinger wiederum rief Markus Kunkte auf den Plan, der nicht lange auf sich warten ließ. Kuntke ist heuer wieder für BIPA, Merkur und BILLA bei “2 Minuten 2 Millionen” mit dabei und verteilt “Startup-Tickets”, die maßgeschneiderte Coachings von Verkaufs- und Marketingprofis der REWE-Group umfassen. Der simply Bread-Gründer nahm selbstverständlich das Angebot an.

Das Investoren-Triumvirat

Doch es ging weiter. Rohla konkurrierte mit Haselsteiner und wollte ebenfalls 25,1 Prozent für 110,000 Euro Investment. Auch Kathrina Schneider wollte einsteigen und stellte einen breiten Vertrieb in Aussicht. Sie wollte sich Haselsteiner anschließen, als Hillinger daraus ein Investoren-Triumvirat machte. Gschwandtner dagegen sah das Unternehmen als digitales Business und hatte Abo-Modelle im Sinn. Er wollte mit der Runde gehen oder allein 100.000 Euro für 30 Prozent bieten.

(c) Gerry Frank – Florian Hoffmanns Online Shop simply Bread weckte die Lust aller Investoren an ein Investment.

Erfolg auf ganzer Linie

Dieses allgemeine „Herumschlawienern“ über mögliche Beteiligungsmodelle wollte Leo Hillinger auflösen, indem er meinte, Hofmann würde alle fünf Investoren mit 100,000 Euro Investment für 25,1 Prozent bekommen. Daraufhin überlegte Haselsteiner laut, sein „überlegenes“ Kapital einzusetzen, ließ sich aber auf den fünffach-Deal ein. Der Gründer nahm an.

Elektrische Freunde

Den Abschluss in der siebten Folge von „2 Minuten 2 Millionen“ bildete eFriends Energy von Fritz und Klara Dimmel sowie Matthias Katt. Diese Plattform soll Privatpersonen ermöglichen, sowohl Öko-Strom anzubieten als auch kaufen zu können. Das Jungunternehmen hat für ihre Idee aus Hard- und Software eine eigene Technologie entwickelt. Über eine App werden Anbieter und Interessenten miteinander verbunden. So sollen User, die etwa per Photovoltaik-Anlage Strom produzieren und nicht alles nutzen, mit anderen Personen über einen „eFriends Cube“ vernetzt werden. Die Founder forderten 200.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

Bis zu vier Leute anschließen

Es folgte eine harte Fragerunde über Modalitäten und den Nutzen für den User. Katt wusste auf jede Frage eine Antwort und argumentierte damit, dass ein Photovoltaik-Anlagen-Besitzer im Schnitt nur rund ein Drittel des erzeugten Stroms nutze. Mit dem Cube könne er bis zu vier Leuten den überschüssigen Strom verkaufen. 100 Pilot-Kunden würde es in Österreich bereits geben.

Florian Hoffmanns Online Shop
(c) Gerry Frank – Das Startup eFriends möchte mit seinem Cube ein neues Bewusstsein für Stomverbrauch entfachen.

Ein Investor plus nahezu einer

Rohla bot für zehn Prozent 150.000 Euro, was Hillinger auf den Plan rief. Auch er stellte die selbe Summe für die gleiche Beteiligung in Aussicht, forderte aber vorher ein Arbeitsmeeting zwischen den Gründern und einem ihm bekannten Photovoltaik-Experten. Die Founder nahmen die Option des Wein-Experten an und schlugen zudem mit Rohla gleich ein.


⇒ Viita Watches

⇒ simply Bread

⇒ Shavyx

⇒ Pilzkiste

⇒ eFriends Energy

⇒ Puls4/2Min2Mio

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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