01.03.2022

„2 Minuten 2 Millionen“: Felix Ohswald steigt bei PetTech ein

In dieser Folge von "2 Minuten 2 Millionen" ging es um Tiergesundheit, Putzen mit Abwasser und ein Fahrrad-Abo. Zudem zeigte ein Startup seine Lösung gegen laufende Kindernasen, während ein anderes über 60-Jährige ins Auto locken will.
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2 Minuten 2 Millionen, Schneider, Aniveri, Ohswald
(c) Puls 4/Gerry Frank - Aniveri konnte Felix Ohswald als Investor mit an Board holen.
kooperation

Die ersten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Stephan Ziegler und Philipp Eder. Sie haben mit Eddi Bike ein neuartiges Leihkonzept für Fahrräder entwickelt. Über ein monatliches oder jährliches All-Inclusive-Abo können sich Nutzer dauerhaft ein Fahrrad mieten. Direkt vor die Haustür geliefert. Im Abopreis ist zudem die Wartung und Reparatur inkludiert, die innerhalb von 48 Stunden gewährleistet wird. Die Forderung: 350.000 Euro für zehn Prozent Anteile.

(c) Puls 4/ Gerry Frank – Ein Abo-Fahrrad bei „2 Minuten 2 Millionen“.

In dem Rad-Startup sind unter anderem bereits Niki Futter und Farbod Sadeghian investiert. Es verfügt über aktuell 500 Abonnenten und plant eine Ausweitung in andere Städte. Nach einem kurzen Gespräch über das Konzept und den Reparaturservice schaltete sich Martin Rohla per Green-Screen zu. Er verteilte das Nachhaltigkeit-Ticket von Goodshares, das eine Beratung durch den Investor, TV-Präsenz sowie 5.000 Euro der fair-finance beinhaltet. Danach musste das Eddi-Team das Studio jedoch ohne Investment verlassen.

Rotznasen bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Corinna und Thomas Seeberger. Ihr Picco Pocket ist ein mechanischer Nasensauger für Kinder. Er passt in jede Hosentasche und lässt sich mit einer Hand bedienen. So geht’s: Auslöser drücken, ein- bis zweimal kräftig nach unten schütteln und langsam zusammendrücken. Da das Produkt auslaufsicher sei, müsse die Entleerung und Sterilisation des Nasensaugers nicht direkt im Anschluss nach dem Absaugen erfolgen. Durch einen Handgriff wird das Nasensekret im Lagerbehälter bis zur nächsten Reinigung verwahrt. Bisher gibt es ein paar Prototypen aus dem 3D-Drucker. Die Forderung: 60.000 Euro für 20 Prozent.

(c) Puls 4/ Gerry Frank – Picco Pocket: Eine Abhilfe gegen Linder-Rotznasen?

Nachdem kurz die Produktionsstätte ein Thema war und herauskam, dass in etwa Vorarlberg zu produzieren achtmal teurer sei als in Fernost, bewies Philipp Maderthaner erneut sein Talent zur Ungeschicklichkeit und zerstörte das Vorführobjekt. Zu einem Cash-Deal kam es danach nicht, jedoch meinte Mediashop-Chefin Katharina Schneider, sie würde gerne nochmal ins Gespräch mit den Gründern kommen, sobald deren Startup nicht mehr so „early stage“ sei.

PetTech bei „2 Minuten 2 Millionen“

Die nächsten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Michaela Hösele und Remo Taferner. Ihr Startup Aniveri, das sie mit Markus Nachbagauer und Ideengeberin Ulrike Walther gegründet haben, sammelt verschiedene Daten der Tiere und kann damit individuelle Haustierprofile erstellen. Eine Künstliche Intelligenz rechnet im Hintergrund unter anderem Aktivitätsdaten, Fütterung, Medikation und Laborwerte einer Haarmineralanalyse zusammen und gibt den Besitzer:innen individuelle Empfehlungen, um etwaige Mängel oder Schadstoffbelastungen des Haustieres auszugleichen. Die Forderung: 200.000 Euro für 20 Prozent.

(c) Puls 4/ Gerry Frank – Ein Startup für Haustiervorsorge bei „2 Minuten 2 Millionen“

Konkret: Das Startup liefert seinen Kund:innen auf Basis eines im Labor untersuchten Test-Kits, für das Hund oder Katze ein Haarbüschel abgeschnitten werden muss, und einigen online beantworteten Fragen, zwei Reports. Der erste enthält eine Analyse zum aktuellen Gesundheitszustand des Tiers, in der etwa auch auf Schwermetallwerte oder die Versorgung mit Mineralstoffen eingegangen wird. Im zweiten Report bekommen Nutzer:innen einen Plan für Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel – in Kooperation mit Tierärzten.

Nach vier Absagen, bot schlussendlich GoStudent-Gründer Felix Ohswald 100.000 Euro für zehn Prozent. Die Gründer zögerten keine Sekunde und nahmen an. Deal für Aniveri.

Ein Seniorenmobil um 1 Euro

Die vorletzten bei „2 Minuten 2 Millionen“ waren Markus und Iris Kaufmann. Sie haben mit Mobil 60+ ein Sozialprojekt auf die Beine gestellt, das sich an Senioren und deren Mobilität wendet. Entstanden ist die Idee 2019 in Kaprun. Es ist kurz gesagt, ein Senioren-Taxi, das von ehrenamtlichen Fahrern gesteuert wird. Der Ablauf: Mit einem Euro pro Fahrt und einem Anruf beim Seniorenmobil-Fahrer wird der Fahrgast abgeholt und zum gewünschten Ort (Kurzstrecken) gefahren. Die Jahresmitgliedschaft im Verein beträgt zehn Euro im Jahr. Die Forderung für den Rollout auf andere Gemeinden: 20.000 Euro für 20 Prozent.

(c) Puls 4/ Gerry Frank – Iris und Markus Kaufmann kümmern sich um Senioren-Mobilität.

Nachdem die Gründer geklärt hatten, dass es neben dem ökonomischen und mobilen Aspekt auch um das „Miteinander“ (Senioren für Senioren) geht, schaltete sich Martin Rohla zu und verteilte das Goodshares-Ticket. Er bot zudem die 20.000 Euro für 20 Prozent. Deal für Mobil 60+.

Abwasser-Reiniger bei „2 Minuten 2 Millionen“

Den Abschluss bei „2 Minuten 2 Millionen“ gebührte Georg Grassl und Tanja Baric. Beide vertraten im Studio Cycle-Gründer Sunny Bhasin und stellten ihr Reinigungsmittel vor. Es besteht zu 90 Prozent aus recycelten Rohstoffen aus der Abwasserbehandlung. Konkret wird durch Fermentierung aus Klärschlamm biologische Essigsäure und durch Destillation Wasser gewonnen. Der Rest besteht aus Naturseife, Duftstoffen wie ätherischen Ölen und Zitronensäure. Mit diesem Konzept wird für die Herstellung des Produkts kein sauberes Wasser verwendet. Die Flasche selbst ist aus recyceltem Kunststoff. Die Forderung: 500.000 Euro für zehn Prozent.

(c) Puls 4/ Gerry Frank – Tanja Baric und Georg Grassl zeigten den Investoren einen nachhaltigen Reiniger.

In zwei Jahren am Markt konnte das Startup 200.000 Euro Umsatz machen. Das Kapital würde für Marketing und Awareness-Schaffung benutzt werden. Nach vier Absagen zeigte dann schließlich Schneider Interesse und bot, eine gründliche „Due Dilligence“ vorausgesetzt, eine Vertriebskooperation an.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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