13.02.2018

2 Minuten 2 Millionen: 750.000 Euro für Kartoffelrollen und Kaffee

Ein halbe Million Euro gab es bei 2 Minuten 2 Millionen in Sendung 3 für das Waldviertler Startup Le Cook mit seiner Kartoffelrolle. Das Wiener Kaffee-Startup Fabico holte sich 250.000 Euro.
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(c) Gerry Frank

„Bum“ ist Heinrich Prokops erste Reaktion, als er das Angebot der Gründer des Waldviertler Startups Le Cook hört: 25 Prozent des Unternehmens für 500.000 Euro. Mit seinen Kartoffelrollen, einer Fertig-Rösti-Mischung in Wurstform, hat Le Cook schon einiges vorzuweisen. Das Produkt ist bei Billa, Merkur und Hofer gelistet. In der Produktion legt man bei Le Cook Wert auf natürliche Zutaten. Daher sei das Produkt auch perfekt für Kindergarten-Küchen und Co geeignet, sagen die Gründer im Pitch. Das ausgewiesene Ziel: Internationalisierung.

Kartoffelrollen: „Das ist schon toll für keine Umsätze“

Nach einer Verkostung durch die Jury fällt ein relativ einhelliges Urteil. „Schmeckt hervorragend“, sagt etwa Leo Hillinger. Dennoch: Für Michael Altrichter ist der Business Case „zu unsexy“. Hans Peter Haselsteiner fühlt sich „nicht angesprochen“. Anders sieht es bei Leo Hillinger aus. Er bietet 250.000 Euro für 25,1 Prozent Beteiligung. Heinrich Prokop kontert mit 500.000 Euro für 40 Prozent. „Das ist schon toll für keine Umsätze“, sagt er. Denn gerade einmal 30.000 Euro Umsatz kann Le Cook seit dem Start bis zur Aufzeichnung der Sendung einige Monate später vorweisen. Nach dem Gegenangebot – 30 Prozent für die halbe Million – einigen sich Prokop und die Le Cook-Gründer auf 33 Prozent. „Ein Krimi“, kommentiert Hillinger.

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Fabico: Haselsteiner verzehnfacht Bewertung

Der zweite Abräumer in der Sendung ist das Wiener Kaffee-Startup Fabico. Es will mit fairen Bio-Kaffeekapseln aus biologisch abbaubarem Kunststoff aus Maisstärke punkten. Diese können mit Nespresso-Maschinen genutzt werden. Preislich ziehen sie mit Nespresso-Kapseln gleich. Nicht aber im gewerblichen Verkauf, dort sei man günstiger, womit man bereits punkten könne, sagt der Fabico-Gründer. 20 Prozent für 20.000 Euro bietet das Startup. Auch hier geht die Investorenliebe durch den Magen – der Kaffee schmeckt bei der Verkostung. Haselsteiner, Prokop, Hillinger und Katharina Schneider bekunden starkes Interesse. Auch Altrichter zeigt sich nicht abgeneigt. Kurz steht im Raum, dass sich alle fünf beteiligen. Bis zu 60 Prozent abzugeben, können sich die Gründer vorstellen. Es folgen unterschiedliche Szenarien, die die fünf Investoren durchgehen. Dann folgt der Knalleffekt: Hans Peter Haselsteiner bietet 250.000 Euro für 25,1 Prozent und verzehnfacht damit die eigene Bewertung des Startups. Sein Kommentar: „Das halt ma ja ned aus, die Rechnerei“. Deal!

Die anderen Teilnehmer, Ünique Skis, Georg King Electrics und Create Your Date, gingen leer aus. Für letztere gab es aber zumindest einen Trostpreis: Leo Hillinger bietet eine Kooperation an.


⇒ Zur Website von Le Cook

⇒ Zur Website von FABICO

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Kommission schlägt neues Europäisches Innovationsgesetz vor – das sind die Eckpunkte

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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