17.03.2020

2 Minuten 2 Millionen Folge 7: Der Favorit der Woche

2 Minuten 2 Millionen, Folge 7: Der Favorit von Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Wien, heißt Schirmbock.
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2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) PULS 4/ Gerry Frank - Mediashop-Chefin Katharina Schneider beim Ausprobieren von Schirmbock.

Angesichts der Notmaßnahmen und Reisebeschränkungen wegen der Coronakrise ist vielen Menschen verständlicherweise derzeit so gar nicht nach Urlaub, Strand und Meer zumute. Doch die Sonnenstunden nehmen bereits wieder zu und auch wer im Frühling oder Sommer im eigenen Garten oder an einem ruhigen Ort im Freien ein schattiges Plätzchen sucht, kennt das leidige Problem: Wo soll man den Sonnenschirm befestigen? Denn um die Stange in den Boden zu rammen, braucht es einen passenden Untergrund. Weil sich der Einstrahlungswinkel der Sonne untertags ständig verändert, muss der Standort des Schirms auch mehrmals pro Tag justiert werden. Abhilfe verspricht ein „Schirmbock“, der in der kommenden Folge der Puls4-Gründershow „2 Minuten 2 Millionen“ vorgestellt wird (www.schirmbock.com) und im Vergleich mit den anderen Startups dieser Folge mein „Favorit der Woche“ ist.

Befestigung ohne viel Kraftaufwand

Laut Aussage des Unternehmens sorgt eine „einzigartige Technik“ dafür, dass jener Teil der Stange, der zur Befestigung im Boden dient, sicher und fest und ohne viel Kraftaufwand in nahezu jedem Untergrund versenkt werden kann. In den Schirmbock wird dann die Stange mitsamt Schirm gesteckt, was für eine stabile Konstruktion sorgen soll.

+++2 Minuten 2 Millionen: Updates, Hintergründe, Live Stream+++

„Unseren Schirmbock gibt es bald im normalen Handel zu kaufen“, ist auf der Website des Startups zu lesen, was im Umkehrschluss heißt, dass das derzeit noch nicht der Fall zu sein scheint. Zugleich lässt die Formulierung in der Ankündigung darauf schließen, dass es wohl mit einem oder mehreren Handelsunternehmen bereits aussichtsreiche Gespräche gibt. Wenn die Sonne einmal nicht scheinen sollte, kann das Gadget mittels Zubehör dann auch noch zum Tisch, Hocker oder sogar Grill umfunktioniert werden.

Schirmbock ist derzeit nicht verfügbar

Optimistisch macht mich, dass die Präsentation in einer Fernsehsendung in der Regel nicht nur dazu dient Investoren zu überzeugen, sondern auch die Bekanntheit der Produkte bei den Zusehern erhöht. Das steigert natürlich die Verkaufschancen. Der Preis für einen Schirmbock wird im Online-Shop des Unternehmens mit 49,90 Euro angegeben, wobei dann auch noch die Versandkosten hinzukommen.

+++Alle bisherigen Favoriten von Martin Puaschitz+++

Derzeit ist im Online-Shop allerdings der Hinweis „momentan nicht verfügbar“ zu finden (Stand: 16.03.2020). Was der Grund dafür ist, wird man möglicherweise bei der Ausstrahlung der Sendung erfahren. Wenn es gelingt die offensichtlichen Lieferprobleme zu beheben, die Investoren zu überzeugen, die Zuschauer zu begeistern und in weiterer Folge die Verkaufszahlen zu steigern, eröffnet das in weiterer Folge natürlich auch die Chance, die Herstellungskosten pro Stück zu senken. Ich drücke jedenfalls die Daumen, dass das alles gelingt.


Anmerkung der Redaktion: Die in diesem Gastkommentar dargelegte Meinung spiegelt nicht zwingend die Meinung der brutkasten-Redaktion wider.


Über den Autor

Martin Puaschitz
(c) Fotostudio Weinwurm

Mag. Martin Puaschitz ist Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Wienwww.ubit.at/wien

 

 

 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

2 Minuten 2 Millionen Folge 7: Der Favorit der Woche

  • Die Sonnenstunden nehmen bereits wieder zu und auch wer im Frühling oder Sommer im eigenen Garten oder an einem ruhigen Ort im Freien ein schattiges Plätzchen sucht, kennt das leidige Problem: Wo soll man den Sonnenschirm befestigen?
  • Denn um die Stange in den Boden zu rammen, braucht es einen passenden Untergrund.
  • Abhilfe verspricht ein „Schirmbock“, der in der kommenden Folge der Puls4-Gründershow „2 Minuten 2 Millionen“ vorgestellt wird.
  • Derzeit ist im Online-Shop allerdings der Hinweis „momentan nicht verfügbar“ zu finden.
  • Wenn es gelingt die offensichtlichen Lieferprobleme zu beheben, die Investoren zu überzeugen, die Zuschauer zu begeistern und in weiterer Folge die Verkaufszahlen zu steigern, eröffnet das in weiterer Folge natürlich auch die Chance, die Herstellungskosten pro Stück zu senken.

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Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Wenn es gelingt die offensichtlichen Lieferprobleme zu beheben, die Investoren zu überzeugen, die Zuschauer zu begeistern und in weiterer Folge die Verkaufszahlen zu steigern, eröffnet das in weiterer Folge natürlich auch die Chance, die Herstellungskosten pro Stück zu senken.

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