09.03.2020

2 Minuten 2 Millionen, Folge 6: Der Favorit der Woche

Im Gastkommentar erklärt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Wien, warum Elektrotechnik Leitinger sein Favorit für die sechste Folge der aktuellen Staffel von 2 Minuten 2 Millionen ist.
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Elektrotechnik Leitinger Photovoltaik GmbH
(c) Elektrotechnik Leitinger Photovoltaik GmbH

Sucht man bei Google nach einem Photovoltaik-Zaun, erscheint das Angebot in Österreich noch sehr überschaubar. Als erster Name in der organischen Suche taucht ein Unternehmen auf, das am kommenden Dienstag seinen großen Auftritt in der Puls4 Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ haben wird. Die Elektrotechnik Leitinger Photovoltaik GmbH (www.photovoltaik-elektrotechnik.at) aus dem Salzburger Land versteht offenbar nicht nur etwas von Solar-Zäunen, sondern betreibt auch erfolgreich Suchmaschinenoptimierung.

+++Hintergründe, Interviews und Live-Stream zu „2 Minuten 2 Millionen“+++

Nach dem Klick auf den Link setzt sich der positive Eindruck fort. Die Website wirkt professionell, die Besucher bekommen Erstinformationen über Förderungen, erfahren, dass die Firmenhistorie immerhin bereits bis ins Jahr 2007 zurückreicht und dass der Einstieg ins Photovoltaik-Geschäft erst Jahre nach der Gründung erfolgte. Ein innovatives Startup mit unternehmerischer Erfahrung sozusagen. Keine schlechte Voraussetzung.

Elektrotechnik Leitinger: Ein Zaun, der sich selbst bezahlt

Die potenziellen Kunden werden auf der Website nicht nur fachmännisch über die einzelnen Techniken informiert. Die Gründer verstehen es auch, ihr Produkt mit einem knappen Satz auf den Punkt zu bringen: „Der Zaun, der sich selbst bezahlt!“. Die Betreiber zielen also nicht nur auf das ökologische Gewissen der Interessenten ab, wie das auch unzählige andere Unternehmen tun, sondern unterstreichen den ökonomischen Vorteil. Nachdem so manchem Menschen insgeheim das Hemd näher ist als der Rock, soll das wohl dazu dienen, auch den letzten Skeptiker zu überzeugen.

+++Alle Favoriten der aktuellen Staffel+++

Sehr hilfreich ist, dass so ein Zaun von beiden Seiten Strom erzeugt, wobei der Wirkungsgrad auf der Vorderseite bei 99 Prozent liegt und auf der Rückseite bei 85 Prozent. Die freistehenden Zäune sollen aufgrund des Einstrahlungswinkels bzw. der Reflexion bei Schneefall vor allem am Morgen, am Abend sowie im Winter ihre Stärken gegenüber herkömmlichen Anlagen ausspielen. Weil ein durchschnittlicher Haushalt im Winter auch noch mehr Strom verbraucht als im Sommer, ist das von doppeltem Vorteil. Erhältlich sind die Zäune für unzählige Einsatzgebiete: Zum Beispiel für die Einzäunung von Tieren in der Landwirtschaft, als Heckenersatz beim privaten Eigenheim oder als Einfriedung von gewerblich genutzten Grundstücken. Tatsächlich genutzt werden sie unter anderem bereits von einem Bio-Betrieb, der Freiland-Eier erzeugt.

Ab 380 Euro für ein Photovoltaik-Startelement

Ich selbst kenne einige Menschen, die Solarzellen am Dach haben und dadurch im laufenden Betrieb ziemlich viel Geld sparen (Anmerkung der Redaktion: Unter diesem Link findet Ihr einen Solarpreisrechner, mit dem man seine Ersparnis ausrechnen kann). Sollte die angebotene Photovoltaik-Technologie in der Zaunvariante eine noch bessere Wirkung entfalten, müsste man das Ganze natürlich noch in Relation zu den Anschaffungskosten setzen. Dank dem Online-Kalkulator auf der Website von Elektrotechnik Leitinger lassen sich die Kosten je nach individuellem Wunsch und Einsatzgebiet zumindest grob abschätzen. Ein Startelement mit 1,5m Höhe ist demnach ab 380 Euro pro Stück zu haben. Ich würde es gut finden, wenn die Kunden auch punkto Optik eine größere Auswahl hätten. Wenn so ein Zaun beispielsweise als Heckenersatz dient, will man schließlich im Unterbewusstsein auch ein wenig sein Umfeld beeindrucken.

Mich persönlich hat das Salzburger Unternehmen jedenfalls beeindruckt. Ob das auch bei den Investoren gelingt, wird sich zeigen. In der Sendung spielen schließlich auch die Preisvorstellungen der derzeitigen Haupteigentümer eine wichtige Rolle. Und die dürften angesichts des ausgereiften Geschäftsmodells durchaus anspruchsvoll ausfallen. Der Marketing-Effekt durch den Auftritt in der Sendung ist aber so oder so von großem Vorteil. Wie vergangene Folgen gezeigt haben, birgt aber auch die Präsentation immer einige Stolpersteine. Ich drücke den Unternehmensvertretern jedenfalls die Daumen, dass sie die Sache gut über die Bühne bringen.


Anmerkung der Redaktion: Die in diesem Gastkommentar dargelegte Meinung spiegelt nicht zwingend die Meinung der brutkasten-Redaktion wider.


Über den Autor

Martin Puaschitz
(c) Fotostudio Weinwurm

Mag. Martin Puaschitz ist Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Wienwww.ubit.at/wien

 

 

 

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

2 Minuten 2 Millionen, Folge 6: Der Favorit der Woche

  • Sucht man bei Google nach einem Photovoltaik-Zaun, erscheint das Angebot in Österreich noch sehr überschaubar.
  • Als erster Name in der organischen Suche taucht ein Unternehmen auf, das am kommenden Dienstag seinen großen Auftritt in der Puls4 Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ haben wird.
  • Die Elektrotechnik Leitinger Photovoltaik GmbH aus dem Salzburger Land versteht offenbar nicht nur etwas von Solar-Zäunen, sondern betreibt auch erfolgreich Suchmaschinenoptimierung.
  • Die potenziellen Kunden werden auf der Website nicht nur fachmännisch über die einzelnen Techniken informiert.

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