12.08.2019

Last Call: „2 Minuten 2 Millionen“-Anmeldefrist bis 30. August verlängert

Die beliebte Puls 4 Startup-Show "2 Minuten 2 Millionen" hat die Anmeldefrist für die nächste Staffel verlängert. Interessierte Startups haben nun bis zum 30. August Zeit, einen Platz im Studio zu ergattern, um vor den Investoren Martin Rohla, Florian Gschwandtner, Leo Hilinger, Katharina Schneider und Hans Peter Haselsteiner zu pitchen.
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2 Minuten 2 Millionen, Puls 4, Haselsteiner, Rohla, Schneider, Gschwandtner, Hilinger, Anmeldung, Last Call
(c) Gerry Frank - Die Anmeldefrist für "2 Minuten 2 Millionen" wurde bis Ende August verlängert.

Die sechste Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“, die bis zum Frühjahr auf dem TV-Sender Puls 4 lief, beherbergte 80 Startups, die ihre Ideen vorstellten. Dabei investierten Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla, MediaShop-Chefin Katharina Schneider, Wein-Guru Leo Hillinger, Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner und Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner vor der Kamera rund 8,15 Millionen Euro in heimische Startups. Nun haben Entrepreneure, die sich Hoffnungen auf einen TV-Auftritt machen, bis zum 30. August Zeit, sich für die Show zu bewerben.

+++ 2Min2Mio: Schneider investiert irrtümlich zur doppelten Bewertung +++

Anmeldeanforderungen

Interessierte Gründer müssen bei der Bewerbung bereits einige Dinge vorab geklärt haben, die beim Ausfüllen vom Anmeldeformular verlangt (manches nur optional) sind. Neben dem geschätzten Unternehmenswert und der der Info, wie viel Prozent Unternehmensanteile man bereit ist abzugeben, muss auch der USP des Startups und eine Kurzbeschreibung angegeben werden. Idealerweise sollte das Startup zumindest auch über einen Prototypen verfügen.

Verärgerte Jury

Während einige Startups ohne Investment blieben und zumindest mit guten Ratschlägen das Studio verließen, fielen manche Gründer mit ihren Ideen nicht bloß bei der Jury durch – manche Forderungen verärgerten sie sogar. Haselsteiner fühlte sich gleich in der ersten Folge der sechsten Staffel von einem Startup „gepflanzt“, das für Luftballons, die schnarchfrei machen sollten, eine Million Euro für zehn Prozent Anteile forderte. Auch die Flatulenzen-Filter sorgten bei den Investoren für mehr Belustigung, als die Lust zu investieren zu wecken.

(c) Gerry Frank – Während manche Startups durchaus Investoren wie Hans Peter Haselsteiner und Florian Gschwandtner überzeugen konnten, gab es hier und da den einen oder anderen skurrilen Auftritt.

Drei Millionen Euro für Instahelp

Dass bei „2 Minuten 2 Millionen“ aber nicht nur Skurriles überwiegt, zeigte sich an der „Gewinnerin“ der sechsten Staffel, Bernadette Frech, die mit ihrem Startup Instahelp in der Sendung Medienvolumen der ProSiebenSat.1 Gruppe (SevenVentures Austria, SevenVentures Schweiz, ProSiebenSat.1 Accelerator) im Wert von 1,5 Millionen Euro erhielt. Nach der Aufzeichnung sprangen – die vor der Kamera vorsichtigen – Investoren auf und brachten dem Health-Startup in einer Investmentrunde mit Up to Eleven, der 8eyes GmbH rund um Florian Gschwandtner, sowie der Investmentgesellschaft von Toto Wolff und René Berger weitere 1,5 Millionen Euro Kapital – also insgesamt drei Millionen Euro.

Bis Ende August Zeit, um bei „2 Minuten 2 Millionen“ dabei zu sein

Auch wenn nicht jeder vor der Kamera geschlossene Deal hält: Der Auftritt im TV stellt für viele Gründer die Chance dar, einem breiten Publikum das eigene Produkt vorzustellen. Familyship, Shavyx oder Jingle konnten ihre Bekanntheit steigern, auf einer anderen Plattform ihre Produkte anbringen oder anderweitig eine Förderung lukrieren. WisR und Alpemngummi schlugen sogar Angebote aus oder riskierten so viel, dass sie keinen Investor an Board holen konnten. Gebremst hat es beide Unternehmen nicht. Wer also in die Fußstapfen der vorangegangen Teilnehmer treten und sein Startup auf der TV-Bühne präsentieren will, hat noch gute zwei Wochen Zeit, die Sendeverantwortlichen von seiner Idee zu überzeugen.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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