12.08.2019

Last Call: „2 Minuten 2 Millionen“-Anmeldefrist bis 30. August verlängert

Die beliebte Puls 4 Startup-Show "2 Minuten 2 Millionen" hat die Anmeldefrist für die nächste Staffel verlängert. Interessierte Startups haben nun bis zum 30. August Zeit, einen Platz im Studio zu ergattern, um vor den Investoren Martin Rohla, Florian Gschwandtner, Leo Hilinger, Katharina Schneider und Hans Peter Haselsteiner zu pitchen.
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(c) Gerry Frank - Die Anmeldefrist für "2 Minuten 2 Millionen" wurde bis Ende August verlängert.

Die sechste Staffel von „2 Minuten 2 Millionen“, die bis zum Frühjahr auf dem TV-Sender Puls 4 lief, beherbergte 80 Startups, die ihre Ideen vorstellten. Dabei investierten Nachhaltigkeitsexperte Martin Rohla, MediaShop-Chefin Katharina Schneider, Wein-Guru Leo Hillinger, Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner und Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner vor der Kamera rund 8,15 Millionen Euro in heimische Startups. Nun haben Entrepreneure, die sich Hoffnungen auf einen TV-Auftritt machen, bis zum 30. August Zeit, sich für die Show zu bewerben.

+++ 2Min2Mio: Schneider investiert irrtümlich zur doppelten Bewertung +++

Anmeldeanforderungen

Interessierte Gründer müssen bei der Bewerbung bereits einige Dinge vorab geklärt haben, die beim Ausfüllen vom Anmeldeformular verlangt (manches nur optional) sind. Neben dem geschätzten Unternehmenswert und der der Info, wie viel Prozent Unternehmensanteile man bereit ist abzugeben, muss auch der USP des Startups und eine Kurzbeschreibung angegeben werden. Idealerweise sollte das Startup zumindest auch über einen Prototypen verfügen.

Verärgerte Jury

Während einige Startups ohne Investment blieben und zumindest mit guten Ratschlägen das Studio verließen, fielen manche Gründer mit ihren Ideen nicht bloß bei der Jury durch – manche Forderungen verärgerten sie sogar. Haselsteiner fühlte sich gleich in der ersten Folge der sechsten Staffel von einem Startup „gepflanzt“, das für Luftballons, die schnarchfrei machen sollten, eine Million Euro für zehn Prozent Anteile forderte. Auch die Flatulenzen-Filter sorgten bei den Investoren für mehr Belustigung, als die Lust zu investieren zu wecken.

(c) Gerry Frank – Während manche Startups durchaus Investoren wie Hans Peter Haselsteiner und Florian Gschwandtner überzeugen konnten, gab es hier und da den einen oder anderen skurrilen Auftritt.

Drei Millionen Euro für Instahelp

Dass bei „2 Minuten 2 Millionen“ aber nicht nur Skurriles überwiegt, zeigte sich an der „Gewinnerin“ der sechsten Staffel, Bernadette Frech, die mit ihrem Startup Instahelp in der Sendung Medienvolumen der ProSiebenSat.1 Gruppe (SevenVentures Austria, SevenVentures Schweiz, ProSiebenSat.1 Accelerator) im Wert von 1,5 Millionen Euro erhielt. Nach der Aufzeichnung sprangen – die vor der Kamera vorsichtigen – Investoren auf und brachten dem Health-Startup in einer Investmentrunde mit Up to Eleven, der 8eyes GmbH rund um Florian Gschwandtner, sowie der Investmentgesellschaft von Toto Wolff und René Berger weitere 1,5 Millionen Euro Kapital – also insgesamt drei Millionen Euro.

Bis Ende August Zeit, um bei „2 Minuten 2 Millionen“ dabei zu sein

Auch wenn nicht jeder vor der Kamera geschlossene Deal hält: Der Auftritt im TV stellt für viele Gründer die Chance dar, einem breiten Publikum das eigene Produkt vorzustellen. Familyship, Shavyx oder Jingle konnten ihre Bekanntheit steigern, auf einer anderen Plattform ihre Produkte anbringen oder anderweitig eine Förderung lukrieren. WisR und Alpemngummi schlugen sogar Angebote aus oder riskierten so viel, dass sie keinen Investor an Board holen konnten. Gebremst hat es beide Unternehmen nicht. Wer also in die Fußstapfen der vorangegangen Teilnehmer treten und sein Startup auf der TV-Bühne präsentieren will, hat noch gute zwei Wochen Zeit, die Sendeverantwortlichen von seiner Idee zu überzeugen.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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