15.12.2022

1st Day Skills Academy-Gründerin Baszler: Mit 0 € Budget zu zehn Prozent der Zielgruppe

Gründerin Elisabeth Baszler erläutert ihre Strategie.
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(c) (c) 1stDSA - Elisabeth Baszler, Gründerin der 1st Day Skills Academy.

Die 1st Day Skills Academy ist eine für angehende Tierärzte kostenlose Video-Lern-Plattform. Gegründet von Elisabeth Baszler (der brutkasten berichtete). Der Founderin war es stets wichtig, anschaulich zu zeigen, was angehende Veterinäre aus den Büchern und auditiv vermittelt bekommen. Ihr Startup bringt daher die gesamte Propädeutik der Kleintiermedizin online. Mittels minutenlangen Lehr-Videos. Zehn Monate nach dem Launch wächst die User:innenzahl und Baszler steht kurz davor ein erstes Ziel zu erreichen.

1st Day Skills Academy: Noch 800 zum Ziel

“Meine Zielgruppe umfasst insgesamt 34.000 Personen: Das sind Studenten, tiermedizinische Fachangestellte und Tierärzt:innen im DACH-Raum, die sich schwerpunktmäßig mit Kleintieren befassen. Ich bin sprichwörtlich von null weg gestartet, auch was das Marketing-Budget angeht. Ich habe heute über 2.600 registrierte User. Die sind alle handverlesen und werden erst nach Vorlage eines gültigen Berufsnachweises – Studenten, Tierärzte und Tierpfleger bzw. tiermedizinische Fachangestellte – freigeschaltet. Ich bin besonders stolz, dass nach so kurzer Zeit die zehn Prozent-Marke an registrierten Mitgliedern greifbar wird”, erklärt Baszler.

Die Branche, in der sie sich bewegt, ist klein und überschaubar, das weiß die Tierärztin, deswegen hätte es ihrer Ansicht nach keinen Sinn gemacht, von Anfang an in “Google Ads” und Co. zu investieren, da der Streuverlust im Vergleich zum finanziellen Einsatz zu hoch gewesen wäre.

Die Strategie

“Ich habe stattdessen auf hochqualitativen Inhalt und die sozialen Medien gesetzt: Instagram und Facebook sind meine wichtigsten Plattformen”, so Baszler weiter. “Hier habe ich Content produziert und zusätzlich die Videos bzw. Podcast- Folgen auf der Homepage in einschlägigen Gruppen beworben. So habe ich schnell eine treue Follower-Base gewonnen, die über meine Postings zur Homepage gelangt sind. Nebenbei habe ich Artikel in Fachmagazinen geschrieben und Vorträge gehalten – im Gegenzug durfte ich mein Startup bewerben.”

Daneben ergaben sich für die Tiermedizinerin Medienkooperationen mit großen Playern der Branche und mit Studenten-Fachschaften. Die Mundpropaganda ihrer Mitglieder sei jedoch das beste Vehikel in Sachen Werbung.

1st Day Skills Academy: Videos und Podcast

Die Anfänge waren jedoch keine leichten, besonders die Suche nach Kooperationspartnern erwies sich als schwierig.

“Ich hatte kaum Mitglieder und nicht viel Content. Daher musste ich Firmen überzeugen, dass meine Idee Potential hat. Mittlerweile habe ich über 30 Videos, 23 Podcast-Folgen und zehn Kooperationspartner: Vet-Concept, AGILA Haustierversicherung, Dechra, Virbac – nur um ein paar zu nennen”, erzählt sie. “Alles etablierte Firmen in der Branche. Mittlerweile kommen die Firmen auch aktiv auf mich zu, das freut und ehrt mich natürlich. Ich habe aber auch schon Kooperationen abgesagt, weil mich die Qualität der Produkte nicht überzeugt hat.”

Das Geschäftsmodell der 1st Day Skills Academy ähnelt dem von YouTube-Werbung. Die Kooperationspartner können Videos oder Podcasts unterstützen, wo vorher, wie auf der US-Video-Plattform, ein Trailer in Form einer Pre-Roll eingespielt wird. Bei Podcasts sind es die klassischen Pre- bzw. Midrolls. Diese Kooperationen sind gekoppelt mit Postings und Stories auf Social Media, Newsletter-Aussendungen und Gewinnspielen – alles auf ein Jahr begrenzt. Sie können, sofern vom Kunden gewünscht, verlängert werden.

Heilmittel-Werbegesetz

“Es ist mir ein Anliegen, dass die Academy weiterhin umsonst bleibt, damit sich bereits Studenten in der Academy registrieren”, präzisiert Baszler. “Daher versuche ich, die gesamte Finanzierung über Werbung zu stemmen. So ergibt sich nämlich sich eine tolle Win-win-Situation: Die Studenten haben nicht nur eine kostenlose Möglichkeit, relevante Lerninhalte zu verinnerlichen, sondern auch seriöse Partner für ihre spätere Karriere kennenzulernen, etwa Medizintechnikanbieter, Veranstalter von Fortbildungen, Futtermittelhersteller, Pharmafirmen, Versicherungen. Die Firmen haben authentische Content-Werbung ohne Streuverluste für ihre zukünftigen Multiplikatoren und bekommen monatlich ‘Reportings’ über die ‘Klickrates’ der Videos bzw. Podcasts.”

Den rechtlichen Rahmen gibt hier unter anderem das Heilmittel-Werbegesetz vor. Es soll verantwortungsvolle Werbung garantieren und unter anderem vor Missbrauch, unlauterem Wettbewerb, etc. schützen. Es schreibt allerdings auch vor, dass nur fertig studierte Tierärzte Fachwerbung – z.B. von rezeptpflichtigen Arzneimitteln – sehen dürfen.

“Das ist ein rechtliches Problem auf Kongressen mit Industrieausstellungen, wo auch Studenten und TFAs anwesend sind, diese aber genau genommen niemals die Industrie-Messe besuchen dürften. Das Coole an meinem Online-Business ist, dass alle Mitglieder mit einem gültigen Berufsnachweis angemeldet und demnach einer Berufsgruppe zugeordnet sind: So kann ich steuern, wer Fachwerbung sehen und hören darf und wer Laienwerbung zu sehen bzw. zu hören bekommt”, erläutert Baszler.

1st Day Skills Academy: App in Planung

Für 2023 oder spätestens das Jahr darauf plant die Founderin die Entwicklung einer App. “Langfristig hätte ich aber gerne Mitarbeiter:innen, sodass ich zumindest wieder ein bis zwei Tage in der Woche klinisch arbeiten kann”, sagt sie. “So sehr ich mein Startup und die Wissenschaftskommunikation liebe, bin ich in allererster Linie Tierärztin mit Herzblut und vermisse die Patienten sehr.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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