27.06.2025
TYP-1-DIABETES

1921: Nach zwei Exits startet Fredrik Debong einen eigenen VC

Mit mySugr 2017 und HiHealth dieses Jahr im April hat Fredrik Debong zwei erfolgreiche Exits geschafft. Mit Nineteen Twenty-One startete er nun einen VC in seinem Spezialgebiet: Typ-1-Diabetes.
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Fredrik Debong hat sich auch mit seinem VC-Fonds 1921 der Mission
Fredrik Debong hat sich auch mit seinem VC-Fonds 1921 der Mission "make diabetes suck less" verschrieben | Porträt: (c) 1921 / Hintergrund :(c) Sweet Life via Unsplash

Es ist eine berührende Geschichte, die immer wieder aufs neue in den sozialen Medien die Runde macht: Im Jahr 1922 kamen zwei Wissenschaftler in Kanada zu einer speziellen Kinder-Klinik. Sie betraten einen Saal, in dem bewusstlose Kinder Bett an Bett aneinandergereiht lagen, deren Eltern dazu gezwungen waren, auf den vermeintlich unausweichlichen Tod ihrer Lieben zu warten. Die beiden Forscher injizierten den Kindern ein neuartiges Medikament. Und als sie beim letzten Bett angekommen waren, waren die ersten Kinder bereits wieder bei Bewusstsein – und konnten weiterleben.

Medizinischer Durchbruch im Jahr 1921

Die beiden Wissenschaftler waren Frederick Banting und Charles Best. Und die Substanz, die sie den Kindern spritzten, war Insulin. Banting und Best hatten dieses im Jahr davor, 1921, erstmals erfolgreich isoliert und an Patient:innen mit Typ-1-Diabetes getestet. Die chronische Stoffwechselerkrankung, an der auch all die Kinder in der Klinik litten, verhindert, dass der Körper selbst das lebenswichtige Insulin herstellt. Mit der Arbeit der beiden Forscher wurde sie erstmals behandelbar.

„Make diabetes suck less“

Auch knapp mehr als 100 Jahre später ist Typ-1-Diabetes nicht heilbar, aber, dank Generationen weiterer Forscher:innen – und auch Unternehmer:innen – gut managebar. Einer dieser Unternehmer ist Fredrik Debong. Der gebürtige Schwede ist selbst Typ-1-Diabetiker und hat seine unternehmerische Karriere in großen Teilen einem einfach formulierten Ziel gewidmet: „Make diabetes suck less“. Das ist der Werbespruch des von ihm mitgegründeten Wiener Unternehmens mySugr, mit dem 2017 der große Exit an den Schweizer Pharma-Riesen Roche gelang – brutkasten berichtete. Und der Satz steht in leicht abgewandelter Form auch auf der Homepage seines neuen Projekts, dem VC Nineteen Twenty-One (1921).

„Wir befinden uns an einem weiteren Knotenpunkt“

Bevor Debong dorthin kam, legte er erst diesen April mit dem Wiener InsurTech-Startup HiHealth einen weiteren Exit hin, wie brutkasten berichtete. Nun geht er mit der Investmentgesellschaft, deren Name sehr deutlich auf die Mission hindeutet, unter die Fonds-Manager:innen. 1921 will in die nächste Welle von Technologien investieren, die das Leben mit Typ-1-Diabetes verbessern.

„Wir befinden uns an einem weiteren Knotenpunkt. Wellen des Wandels wirken sich auf die Therapie, unsere Denkweise, die Forschung und die Industrie aus: ein schrumpfendes Gesundheitssystem, GLP-1-Therapien, Spitzen-Diabetes-Technologien und das Erkennen unseres Bias in Bezug auf Geschlecht und ethnische Herkunft“, schreibt Debong in einem Blog-Artikel.

1921: „nicht riesiger“ EuVECA-Fonds investiert bis zu 1,5 Mio. Euro pro Runde

Wie groß das Volumen von 1921 wird, wurde aktuell noch nicht bekanntgegeben. Das erste Closing ist abgeschlossen, aber das Fundraising läuft weiter. Doch der Fonds sei „nicht riesig“, heißt es auf der Page. Eine gewisse Summe dürfte aber durchaus schon zusammengekommen sein. Man tätige Investments zwischen 200.000 und 1,5 Millionen Euro von der Pre-Seed-Phase bis zu ausgewählten Series-A-Runden. Zumindest 70 Prozent davon müssen innerhalb der EU passieren – 1921 ist als EuVECA-Fonds registriert und entspricht den Kriterien als Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM).

Bereits vier Investments getätigt – eines an Wiener Startup mit Fredrik Debong als Co-Founder

Und vier Investments hat 1921 bereits getätigt. Mit Syntactiq ist auch ein Wiener Startup dabei, bei dem Fredrik Debong Co-Founder ist – neben CEO Lukas Schuster, der große Teile seiner Karriere bei mySugr verbrachte. Syntactiq nutzt AI zur Datenaufbereitung für die Forschung. Hinzu kommen Investments in die Startups OneTwenty aus der Schweiz, Lapsi aus den Niederlanden und OnaLabs aus Spanien. „Jedes dieser Unternehmen verkörpert unsere Mission: die Nutzung von Deep Tech und Community, um medizinische Innovationen voranzutreiben und Herausforderungen für Menschen und Bevölkerungsgruppen mit Typ-1-Diabetes zu lösen“, kommentiert Debong.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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