15.01.2019

Wiener Startup 123sonography kauft US-Mitbewerber SonoWorld

Das Wiener MedTech-Startup 123sonography kauft die Plattform SonoWorld von der US-Zertifizierungsorganisation Inteleos und festigt damit seine Position als Weltmarktführer im Ultraschall-E-Learning-Bereich.
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123Sonography: V.l.n.r.: David Stolte - Chair Board of Directors Inteleos; Dale Cyr - CEO Inteleos; Prof. Dr. Thomas Binder - Gründer 123sonography; Klaus Müller - CEO & Partner 123sonography
(c) 123sonography: V.l.n.r.: David Stolte - Chair Board of Directors Inteleos; Dale Cyr - CEO Inteleos; Prof. Dr. Thomas Binder - Gründer 123sonography; Klaus Müller - CEO & Partner 123sonography

Es ist eine Meldung mit Seltenheitswert: Österreichisches Startup kauft US-Unternehmen. Dem Wiener MedTech 123sonography ist das nun gelungen. Es kaufte die Plattform SonoWorld, die wie das heimische Startup auf E-Learning im Ultraschall-Bereich spezialisiert ist. „SonoWorld hat etwa 150.000 User. Mit unseren rund 285.000 Nutzern kommen wir nun also auf mehr als 400.000. Damit festigen wir unsere Position als Weltmarktführer klar“, sagt 123sonography CEO Klaus Müller im Gespräch mit dem brutkasten.

+++ Life Science & BioTech in Wien: 23 Prozent Umsatzplus seit 2014 +++

Ultraschall auf dem Vormarsch

Die Zahlen zeigen schon: So ein Nischenprodukt, wie man auf den ersten Blick meinen mag, ist Ultraschall-E-Learning für Ärzte nicht. „Die Ultraschall-Technologie wurde in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Zudem sind Anbieter auf den Markt gekommen, die sehr günstige und dennoch hochwertige Geräte anbieten. Ultraschall wird inzwischen in viel mehr medizinischen Bereichen für die Diagnose eingesetzt. Das wird sich noch verstärken“, erklärt Müller.

Video-Talk zur Übernahme mit Gründer Thomas Binder und CEO Klaus Müller

+++ Akquisition +++ 123sonography aus Wien übernimmt US-Mitbewerber SonoWorld. Wir sprechen darüber live mit Gründer Thomas Binder und CEO Klaus Müller.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 15. Januar 2019

SonoWorld-Übernahme als Stock Swap-Deal

Bereits vor einem Jahr expandierte das Wiener Startup in die USA und gründete in Boston eine Tochterfirma – der brutkasten berichtete. Diese ist nun neue Eigentümerin von SonoWorld. Die Plattform gehörte bislang der US-Non-Profit-Organisation Inteleos, dem größten Anbieter für Ärztezertifizierung in den USA, der überdies in rund 70 weiteren Ländern tätig ist. Die Übernahme erfolgte in Form eines Stock Swaps. Die Plattform wurde also gegen Anteile an 123sonography getauscht. Über die genauen Modalitäten wurde Stillschweigen vereinbart. Nur so viel: „Wir haben seit März verhandelt. Das war mit gegenseitiger Due Dilligence mit einem großen Player aus den USA natürlich eine komplexere Angelegenheit“, sagt Müller.

123sonography: Kooperation mit Inteleos auf mehreren Ebenen

Durch den Stock Swap rücken Inteleos und 123sonography nahe aneinander. „Inteleos wird dadurch zu einem starken Partner für uns, mit dem wir auf verschiedenen Ebenen kooperieren werden“, sagt CEO Müller. Auch seitens des ehemaligen Eigentümers von SonoWorld, Inteleos, betont man die Chancen, die sich durch den Deal auf beiden Seiten ergeben. „Die Vereinigung von 123sonography und SonoWorld stellt von nun an die größte Community in der Ultraschall-Welt dar. Wir freuen uns, durch die aussichtsreiche Zusammenarbeit mit 123sonography die Patientenversorgung und Professionalität im Medizinischen Ultraschall weltweit zu verbessern”, kommentiert Dale Cyr, CEO von Inteleos.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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