15.01.2019

Wiener Startup 123sonography kauft US-Mitbewerber SonoWorld

Das Wiener MedTech-Startup 123sonography kauft die Plattform SonoWorld von der US-Zertifizierungsorganisation Inteleos und festigt damit seine Position als Weltmarktführer im Ultraschall-E-Learning-Bereich.
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123Sonography: V.l.n.r.: David Stolte - Chair Board of Directors Inteleos; Dale Cyr - CEO Inteleos; Prof. Dr. Thomas Binder - Gründer 123sonography; Klaus Müller - CEO & Partner 123sonography
(c) 123sonography: V.l.n.r.: David Stolte - Chair Board of Directors Inteleos; Dale Cyr - CEO Inteleos; Prof. Dr. Thomas Binder - Gründer 123sonography; Klaus Müller - CEO & Partner 123sonography

Es ist eine Meldung mit Seltenheitswert: Österreichisches Startup kauft US-Unternehmen. Dem Wiener MedTech 123sonography ist das nun gelungen. Es kaufte die Plattform SonoWorld, die wie das heimische Startup auf E-Learning im Ultraschall-Bereich spezialisiert ist. „SonoWorld hat etwa 150.000 User. Mit unseren rund 285.000 Nutzern kommen wir nun also auf mehr als 400.000. Damit festigen wir unsere Position als Weltmarktführer klar“, sagt 123sonography CEO Klaus Müller im Gespräch mit dem brutkasten.

+++ Life Science & BioTech in Wien: 23 Prozent Umsatzplus seit 2014 +++

Ultraschall auf dem Vormarsch

Die Zahlen zeigen schon: So ein Nischenprodukt, wie man auf den ersten Blick meinen mag, ist Ultraschall-E-Learning für Ärzte nicht. „Die Ultraschall-Technologie wurde in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Zudem sind Anbieter auf den Markt gekommen, die sehr günstige und dennoch hochwertige Geräte anbieten. Ultraschall wird inzwischen in viel mehr medizinischen Bereichen für die Diagnose eingesetzt. Das wird sich noch verstärken“, erklärt Müller.

Video-Talk zur Übernahme mit Gründer Thomas Binder und CEO Klaus Müller

+++ Akquisition +++ 123sonography aus Wien übernimmt US-Mitbewerber SonoWorld. Wir sprechen darüber live mit Gründer Thomas Binder und CEO Klaus Müller.

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 15. Januar 2019

SonoWorld-Übernahme als Stock Swap-Deal

Bereits vor einem Jahr expandierte das Wiener Startup in die USA und gründete in Boston eine Tochterfirma – der brutkasten berichtete. Diese ist nun neue Eigentümerin von SonoWorld. Die Plattform gehörte bislang der US-Non-Profit-Organisation Inteleos, dem größten Anbieter für Ärztezertifizierung in den USA, der überdies in rund 70 weiteren Ländern tätig ist. Die Übernahme erfolgte in Form eines Stock Swaps. Die Plattform wurde also gegen Anteile an 123sonography getauscht. Über die genauen Modalitäten wurde Stillschweigen vereinbart. Nur so viel: „Wir haben seit März verhandelt. Das war mit gegenseitiger Due Dilligence mit einem großen Player aus den USA natürlich eine komplexere Angelegenheit“, sagt Müller.

123sonography: Kooperation mit Inteleos auf mehreren Ebenen

Durch den Stock Swap rücken Inteleos und 123sonography nahe aneinander. „Inteleos wird dadurch zu einem starken Partner für uns, mit dem wir auf verschiedenen Ebenen kooperieren werden“, sagt CEO Müller. Auch seitens des ehemaligen Eigentümers von SonoWorld, Inteleos, betont man die Chancen, die sich durch den Deal auf beiden Seiten ergeben. „Die Vereinigung von 123sonography und SonoWorld stellt von nun an die größte Community in der Ultraschall-Welt dar. Wir freuen uns, durch die aussichtsreiche Zusammenarbeit mit 123sonography die Patientenversorgung und Professionalität im Medizinischen Ultraschall weltweit zu verbessern”, kommentiert Dale Cyr, CEO von Inteleos.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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