30.10.2025
INSOLVENZ

123-Transporter: Nach Sanierungsantrag nun Schließung durch Gerichtsbeschluss

Trotz der nun durch das Landesgericht genehmigten Schließung des Unternehmens hofft 123-Transporter (123 Shared Mobility GmbH) weiterhin auf eine Sanierung.
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123-Transporter, Justiz, Betrug, Insolvenz
Foto: 123-Transporter - Co-Founder Matthias Pajek.

Dass Aussage gegen Aussage steht, zieht sich bei 123 Shared Mobility, dem Unternehmen hinter 123-Transporter, wie ein roter Faden durch die Firmengeschichte. In zahlreichen Fällen standen dabei die Aussagen von Kund:innen, Verbraucherschutzverbänden, der Arbeiterkammer und letztlich auch des Gesetzgebers gegen jene des Unternehmens. Nun widerspricht auch der (ehemalige) Flottenbetreiber der Darstellung des Startups.

Flottenbetreiber sieht sich nicht für Insolvenz verantwortlich

Denn Anfang Oktober musste 123-Transporter Insolvenz anmelden und stellte einen Sanierungsantrag, wie brutkasten berichtete. Als Grund nannte das Startup damals, dass der Flottenbetreiber, der sämtliche 411 Leih-Transporter bereitstellte, „kurzfristig und ohne Vorwarnung vertragswidrig nahezu sämtliche Fahrzeuge aus dem System abgezogen“ habe. Damit sei die Geschäftsgrundlage mit einem Schlag verunmöglicht und eine Insolvenz unabwendbar geworden. Der Flottenbetreiber bestreite aber die im Insolvenzantrag vorgebrachten Vorwürfe, für die Insolvenz verantwortlich zu sein, heißt es nun in einem Beitrag der Tageszeitung Kurier.

Schließlich hat auch der Flottenbetreiber selbst nun erhebliche Probleme mit der Situation. Es koste viel Geld, dass die Transporter verstreut im ganzen Bundesgebiet herumstehen würden, wird der Prokurist des steirischen Unternehmens (Anm. nicht namentlich genannt) von Kurier zitiert: „Drei Wochen sind nicht viel Zeit, wenn man planen muss, was mit 400 Transportern passieren muss.“ Man müsse sich „erst Gedanken machen“ und wisse noch nicht genau, was man mit den Autos machen werde.

123-Transporter und Masseverwalterin stellten Schließungsantrag

Indessen beschloss das zuständige Landesgericht Wiener Neustadt die Schließung der 123 Shared Mobility GmbH. „Da derzeit keine Umsätze erzielt werden können, würde die Weiterführung des Unternehmens zu einem weiteren Ausfall für die Konkursgläubiger führen“, heißt es im Beschluss des Gerichts, der ebenfalls von Kurier zitiert wird.

Tatsächlich war der Schließungsantrag gemeinsam von der Masseverwalterin und von 123-Transporter eingebracht worden. „Die Masseverwalterin hat mit der Schuldnerin auch erörtert, dass die weitere Betreibung der Vertragsstrafen, die gegenüber den ehemaligen Kund:innen geltend gemacht wurden, erst dann erfolgen könnte, wenn die anhängigen Gerichtsverfahren mit den Verbraucherschutzverbänden rechtskräftig beendet wurden“, heißt es unter anderem im Schließungsantrag.

Rund 3.000 Kund:innen erheben laut Arbeiterkammer schwere Vorwürfe gegen das Startup, weil Kautionen nicht zurückgezahlt wurden und Vertragsstrafen wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen einfach von Kundenkonten abgebucht wurden. Nicht weniger als 4,37 von 4,7 Millionen Euro Schulden, die bei der Insolvenz festgestellt wurden, entfallen demnach auf nicht zurückgezahlte Kautionen.

Dennoch Hoffnung auf Sanierung

Doch obwohl der Schließungsantrag auch vom Startup selbst gestellt wurde, will dieses auch den zuvor gestellten Sanierungsantrag nicht zurückziehen. „Die Schuldnerin ist aber nach wie vor bemüht, Investoren zu finden, die eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen würden, um das Geschäftsmodell weiter zu verfolgen. Für diesen Fall wurde auch eine allfällige Wiedereröffnung des Unternehmens in Aussicht genommen. Der eingebrachte Sanierungsplan wird daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezogen“, heißt es im Schließungsantrag.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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