30.10.2025
INSOLVENZ

123-Transporter: Nach Sanierungsantrag nun Schließung durch Gerichtsbeschluss

Trotz der nun durch das Landesgericht genehmigten Schließung des Unternehmens hofft 123-Transporter (123 Shared Mobility GmbH) weiterhin auf eine Sanierung.
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123-Transporter, Justiz, Betrug, Insolvenz
Foto: 123-Transporter - Co-Founder Matthias Pajek.

Dass Aussage gegen Aussage steht, zieht sich bei 123 Shared Mobility, dem Unternehmen hinter 123-Transporter, wie ein roter Faden durch die Firmengeschichte. In zahlreichen Fällen standen dabei die Aussagen von Kund:innen, Verbraucherschutzverbänden, der Arbeiterkammer und letztlich auch des Gesetzgebers gegen jene des Unternehmens. Nun widerspricht auch der (ehemalige) Flottenbetreiber der Darstellung des Startups.

Flottenbetreiber sieht sich nicht für Insolvenz verantwortlich

Denn Anfang Oktober musste 123-Transporter Insolvenz anmelden und stellte einen Sanierungsantrag, wie brutkasten berichtete. Als Grund nannte das Startup damals, dass der Flottenbetreiber, der sämtliche 411 Leih-Transporter bereitstellte, „kurzfristig und ohne Vorwarnung vertragswidrig nahezu sämtliche Fahrzeuge aus dem System abgezogen“ habe. Damit sei die Geschäftsgrundlage mit einem Schlag verunmöglicht und eine Insolvenz unabwendbar geworden. Der Flottenbetreiber bestreite aber die im Insolvenzantrag vorgebrachten Vorwürfe, für die Insolvenz verantwortlich zu sein, heißt es nun in einem Beitrag der Tageszeitung Kurier.

Schließlich hat auch der Flottenbetreiber selbst nun erhebliche Probleme mit der Situation. Es koste viel Geld, dass die Transporter verstreut im ganzen Bundesgebiet herumstehen würden, wird der Prokurist des steirischen Unternehmens (Anm. nicht namentlich genannt) von Kurier zitiert: „Drei Wochen sind nicht viel Zeit, wenn man planen muss, was mit 400 Transportern passieren muss.“ Man müsse sich „erst Gedanken machen“ und wisse noch nicht genau, was man mit den Autos machen werde.

123-Transporter und Masseverwalterin stellten Schließungsantrag

Indessen beschloss das zuständige Landesgericht Wiener Neustadt die Schließung der 123 Shared Mobility GmbH. „Da derzeit keine Umsätze erzielt werden können, würde die Weiterführung des Unternehmens zu einem weiteren Ausfall für die Konkursgläubiger führen“, heißt es im Beschluss des Gerichts, der ebenfalls von Kurier zitiert wird.

Tatsächlich war der Schließungsantrag gemeinsam von der Masseverwalterin und von 123-Transporter eingebracht worden. „Die Masseverwalterin hat mit der Schuldnerin auch erörtert, dass die weitere Betreibung der Vertragsstrafen, die gegenüber den ehemaligen Kund:innen geltend gemacht wurden, erst dann erfolgen könnte, wenn die anhängigen Gerichtsverfahren mit den Verbraucherschutzverbänden rechtskräftig beendet wurden“, heißt es unter anderem im Schließungsantrag.

Rund 3.000 Kund:innen erheben laut Arbeiterkammer schwere Vorwürfe gegen das Startup, weil Kautionen nicht zurückgezahlt wurden und Vertragsstrafen wegen angeblicher Geschwindigkeitsübertretungen einfach von Kundenkonten abgebucht wurden. Nicht weniger als 4,37 von 4,7 Millionen Euro Schulden, die bei der Insolvenz festgestellt wurden, entfallen demnach auf nicht zurückgezahlte Kautionen.

Dennoch Hoffnung auf Sanierung

Doch obwohl der Schließungsantrag auch vom Startup selbst gestellt wurde, will dieses auch den zuvor gestellten Sanierungsantrag nicht zurückziehen. „Die Schuldnerin ist aber nach wie vor bemüht, Investoren zu finden, die eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen würden, um das Geschäftsmodell weiter zu verfolgen. Für diesen Fall wurde auch eine allfällige Wiedereröffnung des Unternehmens in Aussicht genommen. Der eingebrachte Sanierungsplan wird daher auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezogen“, heißt es im Schließungsantrag.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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