29.01.2016

11.136.986 Euro wurden seit Österreich-Start von der Masse investiert

Im letzten Jahr sammelten Crowdinvesting-Plattformen in Österreich 8,1 Millionen Euro ein. Dies führt die erste Jahresbilanz vor allem auf die Einführung des Crowdinvesting-Gesetzes zurück. Wieso sich Menschen via Crowdinvesting an Unternehmen beteiligen, weiß Business Angel Christian Ebner.
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Seit dem Start von Crowdinvesting-Plattformen in Österreich im Jahr 2013, konnten bereits 70 Finanzierungen positiv abgeschlossen werden – dies ist das Ergebnis einer Studie. Insgesamt wurden Finanzierungen in der Höhe von 11.136.986 Euro durch Crowd-Investoren erreicht. Außerdem gibt es eine Steigerung von 335 Prozent von 2014 auf 2015.

“Crowdfunding-Gesetz” mit Vorzeigecharakter: “Länder wie Deutschland nehmen jetzt unser Gesetz zum Vorbild”, so Wirtschaftsminister Mitterlehner.

„Das Gesetz regelt so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig. Damit hat es auch international Vorzeigecharakter. Länder wie Deutschland nehmen jetzt unser Gesetz zum Vorbild, um ihre eigenen Regelungen zu überarbeiten“, meint Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

11.136.986 Euro von Crowd

Die positiven Zahlen lassen sich auch auf die Einführung des neuen, so genannten “Crowdfunding-Gesetztes” zurückführen. „Das vergangene Quartal hat verdeutlicht, dass das neue Gesetz wirkt. Seit das Alternativfinanzierungsgesetz in Kraft ist, wurden 4,86 Millionen Euro eingesammelt. Das ist doppelt so viel wie im gesamten Jahr 2014 über Österreichs Plattformen investiert wurde. Vor allem Startups und KMU erhalten dadurch Starthilfe bis der Motor läuft“, betont Mitterlehner.

Die Motivation der Crowd-Investoren

Christian Ebner ist bekennender Crowd-Investor, Business Angel und Immobilien-Investor. Er war bei der Präsentation der “Leo Dopplers Risotto-Box” im Restaurant Hansen dabei. Dort erklärte er, wieso Crowdinvesting für die Masse immer interessanter wird. Er hat bereits über zehn Investments getätigt, auf der Crowdinvesting-Plattform CONDA hat er beispielsweise in den Algen-Drink “Helga” und eben in die “Risotto Box”

+++ Gesundes Fast Food Konzept für Wien: Leo Dopplers Risotto Box +++

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Business Angel Christian Ebner mit Leo Doppler

 

“Crowdinvesting ermöglicht auch Menschen mit kleinem Budget unternehmerisch tätig zu sein und am Erfolg eines Projekts zu partizipieren”, meint Ebner. Damit schärfe man auch den unternehmerischen Spirit der Menschen, die sich bereits für das Thema interessieren. Es sei wichtig, dass es Crowdinvesting gibt: “Banken wollen keine Risiken mehr eingehen. Damit junge Unternehmen aber zu Startkapital kommen, ist es wichtig, dass die allgemeine Bevölkerung ihr Geld in unternehmerische Projekte investiert.” Der Business Angel investiert sein Geld in Startups. “Ich investiere eigentlich immer in die Menschen hinter den Projekten. Ob eine Idee wirklich abhebt, kann man im Vorfeld natürlich nicht sagen, aber man vertraut den Menschen.”

“Ich investiere eigentlich immer in die Menschen hinter den Projekten”, Crowd-Investor Christian Ebner.

Potential für Zukunft

Künftig kann man damit rechnen, dass immer mehr Menschen den Schritt setzten und ihr Geld in Projekte investieren. „Entscheidend ist die Rechtssicherheit für die Unternehmen, Plattformbetreiber und die Investoren – also die Konsumenten”, so Staatssekretär und “Mr. Startup” Harald Mahrer. “Die Anzahl der Investoren und Projekte hat zugenommen. Die höheren Finanzierungssummen pro Unternehmen werden ausgenutzt. Das zeigt, dass Crowdfunding in Österreich als echte Finanzierungsform angekommen ist und noch viel Potenzial für die Zukunft hat.”

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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