05.05.2020

100 Mio. US-Dollar Investment für N26 – „Rettung“ oder Expansionsboost?

Wie die Challenger-Bank N26 nun bekanntgab, holte sie sich weitere "mehr als" 100 Millionen US-Dollar von ihren Bestandsinvestoren. Dabei handle es sich um eine weitere Erweiterung der Series D-Runde von Anfang 2019 zur selben Bewertung von 3,5 Milliarden US-Dollar. Das lässt einige Fragen offen.
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Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf - Swarovski steigt ein N26-Rückzug aus den USA
© Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

Auch an der von den Wiener Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründeten Berliner Challenger-Bank N26 ist die Coronakrise bislang nicht ganz spurlos vorbeigegangen. Schon Ende März sprach Stalf im brutkasten-Talk von ersten spürbaren Rückgängen im Transaktionsvolumen und anderen Bereichen. Im April kündigte das FinTech Kurzarbeit für 150 Mitarbeiter an – rund ein Zehntel der weltweiten Belegschaft. In der begleitenden Presseaussendung wurde, neben anderen Umständen, abermals das gesunkene Transaktionsvolumen als Grund angeführt. Andererseits habe man seit Beginn der Coronakrise eine stark erhöhte Nachfrage nach rein digitalen Banking-Produkten verzeichnet, gab die Challenger-Bank bekannt. Eine nun kommunizierte Finanzierungsrunde über „mehr als“ 100 Millionen US-Dollar lässt also einige Fragen offen.

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Erweiterung der N26-Serie D-Runde zur selben Bewertung

Konkret wird das Kapital ausschließlich von Bestandsinvestoren bereitgestellt. Es handle sich um eine Erweiterung der Serie D-Runde (auf nun insgesamt 570 Millionen US-Dollar) zur selben Bewertung von 3,5 Milliarden US-Dollar, heißt es von N26. Die Runde war erstmals Anfang 2019 mit 300 Millionen US-Dollar kommuniziert worden. Bereits im Juli 2019 hatte es die erste Erweiterung um 170 Millionen US-Dollar gegeben.

Keine Down-Round – keine „Rettung“?

Einerseits legen diese Modalitäten – eine „Erweiterung“ nach fast eineinhalb Jahren, die noch einmal kleiner ausfällt, als eine bereits erfolgte – nahe, dass der Kapitalbedarf eher kurzfristig entstanden ist. Anderseits deutet die Tatsache, dass es sich bei der Kapitalrunde nicht um eine „Down-Round“ handelt (also die Bewertung nicht gesunken ist) darauf hin, dass N26 nicht „gerettet“ werden musste. Ein Liquiditätsengpass wegen des plötzlichen Umsatzeinbruchs ist freilich trotzdem denkbar. Schließlich sind die Kosten bei mehr als 1500 Mitarbeitern an fünf Standorten in drei Kontinenten nicht zu unterschätzen. Bisher war das FinTech aufgrund seiner offensiven Expansionsstrategie stets deutlich in den roten Zahlen. Es könnte sich bei der aktuellen Kapitalrunde also um eine Überbrückungsfinanzierung handeln.

Stalf: „N26 gestaltet Wandel maßgeblich mit“

Anders liest sich freilich die offizielle Begründung für die Finanzierungsrunde in der Presseaussendung der Challenger-Bank: „Mit den zusätzlichen 100 Millionen US-Dollar wird N26 seine Produktentwicklung noch schneller vorantreiben und das Wachstum in den Kernmärkten weiter ausbauen“, heißt es dort. Neben 24 europäischen Märkten wolle man auch in den USA weiter investieren. Zudem bemühe man sich derzeit um eine FinTech-Lizenz in Brasilien. Und CEO Stalf kommentiert: „Digitales Banking hat in den vergangenen Wochen einen enormen Schub erfahren. (…) Dieser Trend wird sich weiter fortsetzen. Als eine der weltweit führenden mobilen Banken gestaltet N26 diesen Wandel maßgeblich mit. Wir sind davon überzeugt, dass Europa mit N26 die digitale Innovation im Bankenbereich weltweit führen kann“.

Investor Valar: „zuvor schon gut finanziert“

Die Message ist also klar: Man will das Kapital nutzen, um sich als Krisengewinner zu positionieren. Co-Founder Tayenthal verstärkt diese Ansage: „Unsere Teams haben schnell reagiert und neue Produktfeatures für die neuen Bedürfnisse geschaffen, wie zum Beispiel virtuelle Kartenversionen, welche sofort nach der Kontoeröffnung genutzt werden können – schon vor der Lieferung der physischen Karte“. Und auch James Fitzgerald von Investor Valar Ventures kommentiert entsprechend: „Gerade in diesen bewegten Zeiten ist digitales Banking nicht mehr länger Zukunftsmusik, sondern Teil des Alltags. Mit über fünf Millionen Kunden steht N26 am Anfang der Reise, globales Banking grundlegend zu verändern. Mit der aktuellen Erweiterung ist das bereits zuvor schon gut finanzierte und erfolgreiche Unternehmen nun in der Lage, auf der Pole Position zu stehen, wenn sich nun immer mehr Menschen für digitales Banking entscheiden“. Wie die aktuelle Finanzierungsrunde tatsächlich zu bewerten ist, lässt sich von außen wohl erst mit einem gewissen zeitlichen Abstand bzw. nach der Veröffentlichung der Geschäftszahlen für 2020 beurteilen. Es gilt also noch zu warten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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100 Mio. US-Dollar Investment für N26 – „Rettung“ oder Expansionsboost?

  • Auch an der von den Wiener Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründeten Berliner Challenger-Bank N26 ist die Coronakrise bislang nicht ganz spurlos vorbeigegangen.
  • Schon Ende März sprach Stalf im brutkasten-Talk von ersten spürbaren Rückgängen im Transaktionsvolumen und anderen Bereichen.
  • Im April kündigte das FinTech Kurzarbeit für 150 Mitarbeiter an – rund ein Zehntel der weltweiten Belegschaft.
  • Eine nun kommunizierte Finanzierungsrunde über „mehr als“ 100 Millionen US-Dollar lässt also einige Fragen offen.
  • Es handle sich um eine Erweiterung der Serie D-Runde zur selben Bewertung von 3,5 Milliarden US-Dollar, heißt es von N26.
  • Offiziell dient das Kapital der weiteren Expansion, die durch die Coronakrise sogar begünstigt werde – es ist aber nicht auszuschließen, das es sich um eine Überbrückungsfinanzierung handelt.

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