12.11.2021

Die 100 größten Unternehmen Österreichs: Nur jedes zweite hat umfassende Klimaschutzziele

Eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group (BCG) liefert ein verheerendes Ergebnis: Von Österreichs 100 größten Unternehmen hat nur jedes zweite umfassende Klimaschutzziele definiert.
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Voest
(c) AdobeStock

Die Hälfte der 100 größten österreichischen Unternehmen hat sich ein umfassendes Klimaschutzziel gesetzt. Nur acht der führenden Wirtschaftsbetriebe streben Nullnettoemissionen an. Und rund ein Zehntel reduziert Emissionen ausreichend, um das Pariser 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Das sind die Ergebnisse einer jüngsten Analyse der Strategieberatung Boston Consulting Group (BCG). 

Für die Studie wurden die größten österreichischen Unternehmen auf Basis ihres Nettoumsatzes aus unterschiedlichsten Branchen ausgewählt – angefangen von der produzierenden Industrie bis hin zum Bankensektor. BCG führt zwar die Liste der untersuchten Unternehmen an, nennt aber nicht, wie sie im einzelnen in Sachen „Klimaschutzziele“ abschneiden.

Die 100 größten Unternehmen

Konkret untersucht BCG in der Analyse, ob sich die 100 größten Unternehmen Österreichs ein Klimaschutzziel gesetzt haben – und welcher Qualität diese Ziele sind. Ein Klimaschutzziel gilt dann als umfassend im Sinne der Studie, wenn das genaue „Ausmaß der Emissionsreduktion“ angegeben und dies bis zu einem „exakt definierten Zeitpunkt angestrebt“ wird. Weiters muss die Reduktion sowohl die „eigenen direkten Emissionen“ als auch die „indirekten Emissionen der Energielieferanten“ umfassen. Somit werden sowohl Scope 1 und Scope 2 Emissionen erfasst, Scope 3 Emissionen hingegen nicht.

Die Zahlen im Detail

Nach dieser von BCG getroffenen Definition hat sich etwas weniger als die Hälfte der untersuchten österreichischen Unternehmen ein solches Klimaschutzziel gesetzt. Blickt man laut der Strategieberatung auf die Qualität der gesteckten Ziele, wird zudem deutlich, dass die Wirtschaft den Klimaschutz noch zu wenig ambitioniert angeht: Lediglich acht von 100 Unternehmen streben Nettonullemissionen an. Das bedeutet, dass durch die Aktivität des Unternehmens keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre gelangen, weil sie vermieden oder zu 100 Prozent abgebaut werden.

Weitere 19 Firmen mit Klimaschutzziel wollen ihre Emissionen zwar reduzieren, aber nicht vollständig neutralisieren. 21 Unternehmen wollen „klimaneutral“ werden, wobei klimaschädliche Gase nicht notwendigerweise am Ort der Entstehung bekämpft, sondern z. B. durch den Kauf von CO2-Zertifikaten kompensiert werden. „Dieser Mechanismus verhindert im schlimmsten Fall notwendige Innovationen bei der Entwicklung von CO2-neutralen Produkten oder Technologien“, so Sabine Stock, BCG-Partner und Co-Autorin der Studie. „Nur wenn Emissionen vermieden oder in Kohlenstoffsenken effektiv abgebaut werden, gelangen tatsächlich weniger Treibhausgase in die Atmosphäre, und wir kommen beim Klimaschutz voran.“ 

(c) Screenshot / Studie BCG

Dass österreichische Unternehmen beim Klimaschutz zu wenig ambitioniert sind, zeigt auch die Tatsache, dass nur 13 Prozent der untersuchten Unternehmen Emissionen ausreichend reduzieren, um den Pariser 1,5-Grad-Pfad zu unterstützen. Rund die Hälfte der Unternehmen mit Emissionsreduktionsziel plant, ihren Ausstoß von Treibhausgasen um weniger als 2,25 Prozent jährlich zu senken – und damit nur etwa um die Hälfte der 4,5 Prozent pro Jahr, die für die Limitierung des Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius notwendig sind, so BCG in der Analyse.

BCG liefert vier Empfehlungen

BCG gibt unter anderem auch Handlungsempfehlungen ab: Unternehmen können demnach Klimaschutz in vier Schritten zielführend umsetzen. „Die Betriebe sollten in einem ersten Schritt detaillierte Klimaschutzziele entwickeln. Diese Ziele dienen als Leitbild für die strategische Stoßrichtung der Maßnahmen“, erläutert Roland Haslehner, BCG-Senior-Partner und Ko-Autor der Studie.

In einem zweiten Schritt können die Klimaschutzziele in ihrer Qualität präzisiert werden. Eine reine Kompensation der Emissionen reicht bei Weitem nicht aus. „Eine klare Reduktion muss das oberste Ziel der Unternehmen sein. Ausschließlich die danach verbleibenden und nicht vermeidbaren Emissionen sollten Gegenstand der Kompensation sein“, so Haslehner.

Die gesetzten Ziele sollten dann in einem weiteren Schritt durch eine externe Organisation, z. B. die „Science-Based Targets“-Initiative, validiert werden. „Das erlaubt es den Unternehmen, die eigenen Ambitionen objektiv einzustufen und zu bestätigen, letztlich auch gegenüber externen Stakeholdern“, sagt Stock.

In einem vierten und letzten Schritt garantiert regelmäßiges Monitoring eine Qualitätssicherung. „So können im Falle einer Abweichung frühzeitig Maßnahmen entwickelt werden, um die Zielerreichung langfristig sicherzustellen. Das alles muss eigentlich sofort passieren, denn der Weltklimagipfel hat einmal mehr gezeigt, dass die Unternehmen umgehend und zielorientiert handeln müssen“, so Stock. „Der Weg in die Netto-Null-Zukunft ist eine Herausforderung, aber auch eine große Wachstumschance in neuen Produktbereichen, gerade für innovative Firmen, wie wir sie in Österreich haben“, schließt Haslehner. 


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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