19.07.2021

Die zehn Gebote für die Unternehmensgründung

Startup-Expertin und Notarsubstitutin Maria Thierrichter zu den zehn wichtigsten Fragen für Jungunternehmer in der Gründungsphase.
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MMag. Maria Thierrichter über 10 Gebote bei der Unternehmensgründung
MMag. Maria Thierrichter | beigestellt
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Die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert. Als gerichtlich zertifizierte Englisch-Dolmetscherin hat sie sich zudem einen Namen als Rechtsberaterin für Startups im internationalen Umfeld gemacht. Im Q&A mit dem brutkasten erklärt sie „zehn Gebote“, die bei der Unternehmensgründung zu beachten sind.

1. Wie wählt man die richtige Gesellschaftsform?

Maria Thierrichter: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

2. Worauf muss man Firmen-Namen achten?

Er muss aussprechbar sein. Also „Xksly GmbH“ geht nicht. Er darf auch nicht irreführend sein, etwa mit „Professor“ im Namen. Fragezeichen, Sonderzeichen, das @-Zeichen können aber enthalten sein. Vor allem muss erkennbar sein, was das Unternehmen macht. Mein Rat: Das Unternehmen sollte ungefähr so heißen wie das, was man tut. Ich empfehle eine Kombination aus Firma, Marke und Internetdomain. Und natürlich muss man vorher klären, ob es den Markennamen schon gibt.

3. Soll ich meinen Firmensitz zu Hause haben?

Das ist die kostengünstige Variante. Nur steht dann auch die private Adresse im Firmenbuch.

4. Wie viel Gründungskapital brauche ich?

Bei einer Offenen Gesellschaft brauche ich kein Gründungskapital. Bei der Kommanditgesellschaft braucht es eine Haftungseinlage. Bei der Aktiengesellschaft braucht man 70.000 Euro, aber zum Start nur ein Viertel davon. Für eine GmbH braucht man 35.000 Startkapital. Bei der Gründung reicht aber die Hälfte. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH reichen zum Start 5.000 Euro. Dafür gibt es aber Auflagen.

5. Welche Gründungskosten muss man sonst noch einplanen?

Die durchschnittlichen Kosten für die Rechtsberatung liegen zwischen 100 und 3.000 Euro. Plus Steuerberater und die Kosten für die Markenrechtsrecherche.

6. Warum braucht man einen Gesellschaftsvertrag?

Er ist unglaublich wichtig, wenn mehrere Gründer an Bord sind. Er ist wie ein Ehevertrag. Der Gesellschaftsvertrag regelt alle Eventualitäten (vom Ausstieg eines Gründers bis zum Einstieg eines Investors) und erspart im Streitfall später hohe Kosten.

7. Wann hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Bei einem Einzelunternehmen oder einer Offenen Gesellschaft hafte ich unbeschränkt mit meinem privaten Vermögen. Bei einer Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär unbeschränkt, der Kommanditist mit der Hafteinlage. Bei der GmbH haftet man nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

8. Warum sind Aufgriffsrechte wichtig?

Vor allem für den Todesfall eines Gesellschafters sollte man ein Aufgriffsrecht schon bei der Unternehmensgründung planen; sonst sitzen die Erben meines Partners in der gemeinsamen Firma. Und wichtig ist das Aufgriffsrecht auch, falls über einen Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sonst greift der Masseverwalter auf die gemeinsame Firma zu.

9. Was muss ein Gründer zum Thema Kapitalerhöhung wissen?

Gerade Startups zielen auf Investoren ab. Wenn die über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Womit wir wieder beim Gesellschaftsvertrag wären, der das alles regeln soll.

10. Wie lange dauert eine Unternehmensgründung?

Zwei bis drei Tage. Sogar eine GmbH. Weil ja schon alles digital geht. Die Eintragung im Firmenbuch geht auch sehr schnell. Und die Steuernummer beim Finanzamt dauert auch nicht mehr lange.

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Im Mai 2024 holte eologix-ping ein Millioneninvestment u.a. von Verbund X – brutkasten berichtete. Im gleichen Jahr führte das Grazer Startup Blitzdetektion ein und erweiterte sein Produktportfolio um Blitzüberwachungssysteme.

Eologix-Ping mit neuer Version

Nun hat Eologix-Ping die Markteinführung von „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ bekannt gegeben, einer neuen satellitengestützten Version seiner Blitzüberwachungslösung für Windturbinen.

Die neue Variante soll es Wind-Asset-Managern in abgelegenen Regionen mit geringer Konnektivität, in denen die Mobilfunkkommunikation unzuverlässig oder nicht verfügbar ist, ermöglichen, zu erkennen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde – konkret geschieht das mittels Myriotas UltraLite-Satellitenkonnektivität.

Use-Case bleibt

Der grundlegende Use Case bleibt bei den Grazern jedoch unverändert: Betreiber wissen zu lassen, welche Turbine von einem Blitz getroffen wurde, damit sie Inspektionen priorisieren, die Wartungsplanung verbessern und Unsicherheiten nach Gewitterstürmen reduzieren können.

„Abgelegene Windparks sollten nicht einfach deshalb an operativer Transparenz verlieren, weil die Mobilfunkabdeckung begrenzt ist“, sagt Matthew Stead, CPO und Mitgründer von Eologix-Ping. „Mit ‚Event Lightning Fleet – Satellitenversion‘ erweitern wir die Blitzüberwachung auf Turbinenebene auf Regionen, in denen die traditionelle Kommunikationsinfrastruktur eine Hürde dargestellt hat.“

Einblicke auf Turbinenebene

Blitzeinschläge können erhebliche Blattschäden und Betriebsrisiken für Windturbinen verursachen. In vielen Fällen sind Betreiber gezwungen, nach Gewitterstürmen umfangreiche Inspektionen durchzuführen, ohne klare Anhaltspunkte dafür zu haben, welche Turbinen betroffen waren.

Im Gegensatz zu regionalen Wetterdiensten, die sich auf flächenweite Blitzaktivität konzentrieren, sei „Event Lightning Fleet – Satellitenversion“ darauf ausgelegt, betriebliche Einblicke auf Turbinenebene zu liefern.

Aus dem Archiv: Die Hintergründe zum Millioneninvestment für eologix-ping aus Graz

Das System erkenne Blitzereignisse direkt am Windturbinenturm mithilfe eines Magnetfeldsensors, der im Power and Communication Module (PCM) installiert ist. Der Sensor erfasst das durch den Blitzstrom im Turmgebäude induzierte Magnetfeld und generiert eine Ereignisbenachrichtigung, die in die Cloud übertragen wird.

Eologix-Ping-CEO: „Besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika“

„Wir sind stolz darauf, mit Eologix-Ping zusammenzuarbeiten, um die Blitzüberwachung auf Standorte auszudehnen, die traditionell außerhalb der Reichweite zuverlässiger Konnektivität lagen“, sagte Dan Franklin, Regional Sales Director bei Myriota.

Und Thomas Schlegl, CEO und Mitgründer von Eologix-Ping, ergänzt: „Mit dieser Markteinführung können Betreiber Blitzüberwachung auf Turbinenebene an Standorten einsetzen, die bisher schwer zu verbinden waren. Dies ist besonders relevant für viele Windparks in Lateinamerika, wo abgelegene geografische Lagen und begrenzte Telekommunikationsinfrastruktur nach Blitzereignissen operative blinde Flecken schaffen.“

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