19.07.2021

Die zehn Gebote für die Unternehmensgründung

Startup-Expertin und Notarsubstitutin Maria Thierrichter zu den zehn wichtigsten Fragen für Jungunternehmer in der Gründungsphase.
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MMag. Maria Thierrichter über 10 Gebote bei der Unternehmensgründung
MMag. Maria Thierrichter | beigestellt
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Die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert. Als gerichtlich zertifizierte Englisch-Dolmetscherin hat sie sich zudem einen Namen als Rechtsberaterin für Startups im internationalen Umfeld gemacht. Im Q&A mit dem brutkasten erklärt sie „zehn Gebote“, die bei der Unternehmensgründung zu beachten sind.

1. Wie wählt man die richtige Gesellschaftsform?

Maria Thierrichter: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

2. Worauf muss man Firmen-Namen achten?

Er muss aussprechbar sein. Also „Xksly GmbH“ geht nicht. Er darf auch nicht irreführend sein, etwa mit „Professor“ im Namen. Fragezeichen, Sonderzeichen, das @-Zeichen können aber enthalten sein. Vor allem muss erkennbar sein, was das Unternehmen macht. Mein Rat: Das Unternehmen sollte ungefähr so heißen wie das, was man tut. Ich empfehle eine Kombination aus Firma, Marke und Internetdomain. Und natürlich muss man vorher klären, ob es den Markennamen schon gibt.

3. Soll ich meinen Firmensitz zu Hause haben?

Das ist die kostengünstige Variante. Nur steht dann auch die private Adresse im Firmenbuch.

4. Wie viel Gründungskapital brauche ich?

Bei einer Offenen Gesellschaft brauche ich kein Gründungskapital. Bei der Kommanditgesellschaft braucht es eine Haftungseinlage. Bei der Aktiengesellschaft braucht man 70.000 Euro, aber zum Start nur ein Viertel davon. Für eine GmbH braucht man 35.000 Startkapital. Bei der Gründung reicht aber die Hälfte. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH reichen zum Start 5.000 Euro. Dafür gibt es aber Auflagen.

5. Welche Gründungskosten muss man sonst noch einplanen?

Die durchschnittlichen Kosten für die Rechtsberatung liegen zwischen 100 und 3.000 Euro. Plus Steuerberater und die Kosten für die Markenrechtsrecherche.

6. Warum braucht man einen Gesellschaftsvertrag?

Er ist unglaublich wichtig, wenn mehrere Gründer an Bord sind. Er ist wie ein Ehevertrag. Der Gesellschaftsvertrag regelt alle Eventualitäten (vom Ausstieg eines Gründers bis zum Einstieg eines Investors) und erspart im Streitfall später hohe Kosten.

7. Wann hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Bei einem Einzelunternehmen oder einer Offenen Gesellschaft hafte ich unbeschränkt mit meinem privaten Vermögen. Bei einer Kommanditgesellschaft haftet der Komplementär unbeschränkt, der Kommanditist mit der Hafteinlage. Bei der GmbH haftet man nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

8. Warum sind Aufgriffsrechte wichtig?

Vor allem für den Todesfall eines Gesellschafters sollte man ein Aufgriffsrecht schon bei der Unternehmensgründung planen; sonst sitzen die Erben meines Partners in der gemeinsamen Firma. Und wichtig ist das Aufgriffsrecht auch, falls über einen Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sonst greift der Masseverwalter auf die gemeinsame Firma zu.

9. Was muss ein Gründer zum Thema Kapitalerhöhung wissen?

Gerade Startups zielen auf Investoren ab. Wenn die über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Womit wir wieder beim Gesellschaftsvertrag wären, der das alles regeln soll.

10. Wie lange dauert eine Unternehmensgründung?

Zwei bis drei Tage. Sogar eine GmbH. Weil ja schon alles digital geht. Die Eintragung im Firmenbuch geht auch sehr schnell. Und die Steuernummer beim Finanzamt dauert auch nicht mehr lange.

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Das Forschungskonsortium von Focus:lfm. | (c) Jacomo Schlumberger

Ein Elektroauto muss nicht unmittelbar nach dem Anstecken mit voller Leistung laden. Auch Wärmepumpen und Batteriespeicher können ihren Stromverbrauch zeitlich anpassen. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wird diese Flexibilität zunehmend wichtiger. Photovoltaikanlagen erzeugen beispielsweise vor allem tagsüber Strom, während viele Elektroautos erst am Abend geladen werden. Werden viele solcher Geräte intelligent gesteuert und zu sogenannten Flexibilitätspools gebündelt, könnten sie Stromnetze entlasten und erneuerbare Energie besser nutzbar machen.

Wie groß das Potenzial ist, verdeutlichen Zahlen, auf die das Forschungskonsortium verweist: Einer EU-Analyse zufolge könnte die nachfrageseitige Flexibilität bis 2030 rund 120 Gigawatt erreichen. Momentan sind in der EU rund 44 Gigawatt Pumpspeicherleistung installiert. Zwar können flexible Stromverbraucher große Pumpspeicher nicht vollständig ersetzen, die Zahlen zeigen jedoch, welches Potenzial in Haushalten, Unternehmen und Energiegemeinschaften bislang ungenutzt bleibt.

Genau hier setzt das Forschungsprojekt Focus:lfm (From Open Coexistence to Unified Systems for Local Flexibility Management) an. Unter der Koordination von e7 energy innovation & engineering entwickeln 18 österreichische Partnerorganisationen eine offene digitale Infrastruktur. Beteiligt sind unter anderem die Technologieunternehmen Keba und AVL, der Netzbetreiber Energienetze Steiermark sowie Salzburg Research und Reisenbauer Solutions.

Offene Software soll Geräte miteinander verbinden

Die intelligente Steuerung von Stromverbrauchern ist grundsätzlich nicht neu. Eine zentrale Herausforderung liegt jedoch darin, dass Geräte unterschiedlicher Hersteller häufig eigene Kommunikationssysteme nutzen. Viele bestehende Lösungen sind zudem geschlossen, wodurch die gemeinsame Steuerung aufwendig und kostspielig sein kann.

Focus:lfm entwickelt deshalb ein sogenanntes Open-Source-Framework. Die Software soll unterschiedliche Geräte, Energiemanagementsysteme, Stromhändler und Netzbetreiber über gemeinsame Schnittstellen miteinander verbinden. Bestehende Systeme sollen dabei nicht ersetzt, sondern vernetzt werden.

Auch der Zeitpunkt des Forschungsprojekts ist laut Projektkoordinator Guntram Preßmair günstig. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) schafft die Grundlage für einen Markt, auf dem Netzbetreiber flexible Stromverbraucher gezielt zur Entlastung ihrer Netze einsetzen können. Anders als auf bisherigen Strommärkten spielt dabei eine entscheidende Rolle, wo sich die Anlagen befinden. So könnten beispielsweise Elektroautos oder Batteriespeicher in einem bestimmten Netzgebiet helfen, lokale Engpässe zu beheben.

Startups sollen eigene Geschäftsmodelle entwickeln können

Besonders für kleinere Technologieunternehmen soll die offene Software neue Möglichkeiten schaffen. Denn die gesamte technische Verbindung vom einzelnen Gerät bis zur Vermarktung der Flexibilität selbst aufzubauen, ist laut Preßmair für kleine Unternehmen kaum machbar. „Deswegen wollen wir denen ein Open-Source-Werkzeug in die Hand geben“, erklärt er.

Mit Focus:lfm sollen Startups eine kostenlos verfügbare technische Grundlage erhalten, auf der sie eigene Dienstleistungen und Geschäftsmodelle entwickeln können. Ein Unternehmen, das beispielsweise Prognosen zum Energieverbrauch erstellt, könnte seine Lösung mit der Infrastruktur verknüpfen, ohne selbst sämtliche technischen Schnittstellen entwickeln zu müssen.

Ein begleitendes Accelerator-Programm soll Unternehmen bei der Integration unterstützen. Sobald erste Prototypen verfügbar sind, sollen interessierte Betriebe die Software erproben und Rückmeldungen zur Weiterentwicklung geben. Dadurch will das Projekt bereits während seiner Laufzeit eine möglichst breite Nutzerbasis aufbauen.

Praxistests bis 2030 geplant

Die entwickelte Infrastruktur soll zunächst in Simulationen und Laborumgebungen getestet werden. Anschließend sind Feldtests mit Elektroauto-Ladeinfrastruktur, Elektroboilern und Energiemanagementsystemen geplant. Auch Energiegemeinschaften und das Reallabor Waldviertel sollen eingebunden werden.

Das Projekt ist im Juni 2026 gestartet und läuft über 48 Monate. Gefördert wird es aus Mitteln des Klima- und Energiefonds sowie des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.

Langfristig soll ein Konsortium aus Industriepartnern die Weiterentwicklung der Software tragen. Für Preßmair wäre das optimale Ergebnis, wenn bis zum Projektende 2030 rund zehn Unternehmen die Infrastruktur aktiv nutzen und damit eigene Geschäftsmodelle betreiben.

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