10.01.2019

10 Forderungen für eine bessere Unternehmerpolitik

Gastkommentar. Der Unternehmer und Russmedia International-CEO Michael Tillian hat klare Forderungen an die Regierung in Punkto Unternehmerpolitik.
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Michael Tillian: 10 Forderungen zur Unternehmerpolitik
(c) Valerie Voithofer: Michael Tillian

Das Ziel der Unternehmerpolitik muss die Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen sein. Unternehmer sollen motiviert werden mutig zu sein, starke Leistungen zu erbringen und Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen. Die Bundesregierung zeigt diesbezüglich durchaus gute Ansätze. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Untenstehende Punkte wurden zum Teil schon oft und von vielen vorgebracht. Leider sind sie aber bis dato nicht umgesetzt, obwohl dies dringend notwendig und überfällig wäre. Zum Anlass der aktuellen Regierungsklausur sei daran erinnert.

+++ Warum der Ex-Google-Chef Eric Schmidt die Regierung berät +++

1. Breite Deregulierung in vielen Bereichen

Im Arbeits- und Sozialrecht muss es mehr Freiheit und Eigenverantwortung geben. Ab einem bestimmten Einkommen sollte es möglich sein, alles frei zu vereinbaren (z.B. Entgelt, Freizeit, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Urlaube, etc.). Entgeltfragen gehören in die Privatautonomie. Bestrafung und Stigmatisierung im Zusammenhang mit Entgeltfragen müssen abgeschafft werden.

Die Zwangsmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer muss abgeschafft werden. Die Gewerbeordnung muss massiv dereguliert werden. Es gibt kleine Unternehmen, die fünf oder mehr Gewerbeberechtigungen brauchen, zum Teil um kleine Nebenerlöse erwirtschaften zu können. Das kostet unnötig Zeit und Geld. Der Markt ist hart und transparent – er reguliert ohnedies, wenn die Qualität nicht stimmt.

Digitale Dienstleistungen müssen erleichtert werden: Das Datenschutz-, Telekommunikations-, Zahlungsdienstleistungs- und E-Commerce Recht muss stark entrümpelt werden. Die Regelungen müssen auch für kleine und mittlere Unternehmen umsetzbar sein. Das ist derzeit zum Teil nicht der Fall und der Administrationsaufwand ist enorm.

2. Spürbare und dauerhafte Senkung der Lohnnebenkosten

Ein Mitarbeiter, der 2.400 netto pro Monat verdient, kostet den Arbeitgeber etwa 5000 Euro pro Monat. Diese Schere ist viel zu groß und muss dringend verkleinert werden. Auch Geschäftsführende Gesellschafter von KMU bis zu einer bestimmten Entgelthöhe sollten steuerlich entlastet werden.

3. Flexibilisierung der Arbeitszeiten und Entrümpelung der Regelungen

Die Anhebung der maximal zulässigen täglichen Arbeitszeit auf zwölf Stunden war ein Schritt in die richtige Richtung. Die Flexibilisierung muss aber noch weiter gehen. In vielen Branchen ist es weiterhin kaum möglich rechtskonform zu arbeiten. Schattenaufzeichnungen werden geführt. Selbst Dienstnehmer verstehen und wollen die übertriebenen Beschränkungen und bürokratischen Regelungen nicht. Denn neben der Arbeitszeit gibt es auch Themen wie aktive Reisezeit, passive Reisezeit, Tagesruhe, Wochenruhe, etc. Für alles gibt es komplizierte und je nach KV unterschiedliche Regelungen. Das braucht es nicht. Stattdessen sollten Eigenverantwortung und Privatautonomie gestärkt werden. Gute Mitarbeiter in höheren und mittleren Positionen sind stark und selbstbewusst genug, die Arbeitszeiten mit dem Dienstgeber zu vereinbaren. Mehr Arbeit, weniger Freizeit, weniger Urlaub und dafür mehr Entgelt und mehr Flexibilität müssen möglich sein.

4. Atypische Dienstverhältnisse ermöglichen

Werkverträge und freie Dienstverträge müssen möglich sein, wenn dies beide Vertragspartner wünschen. Dies ist derzeit in der Praxis kaum möglich. Die GKK qualifiziert atypische Dienstverhältnisse aggressiv um. Es bleibt kaum Raum dafür. Dies wäre aber insbesondere für Spitzenabdeckungen und Teilzeitlösungen in vielen Bereichen sehr wichtig.

5. Mitarbeiterbeteiligungen erleichtern

Die Einräumung von Mitarbeiterbeteiligungen muss massiv erleichtert und steuerlich entlastet werden. Derzeit gelten Beteiligungen in vielen Fällen bereits als steuerlich realisiert, obwohl der Mitarbeiter noch keinen Cent mit dieser Beteiligung verdient hat. Im schlimmsten Fall müsste der Mitarbeiter Steuern zahlen, obwohl er noch kein Geld aus der Beteiligung erhalten hat. Mitarbeiterbeteiligungen werden oft als lohnwerte Vorteile qualifiziert, mit allen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Nachteilen. Das muss geändert werden.

6. Steuerliche Anreize für Eigenkapital

Unternehmerische Investitionen in Form von Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungen müssen steuerlich voll absetzbar sein. Dasselbe muss jedenfalls auch für Verluste aus Beteiligungen gelten. Die Voraussetzungen für Verlustbeteiligungsmodelle müssen gelockert und vereinfacht werden.

7. Schwellen für Forschungs- und Innovationsförderung herabsetzen

Grundsätzlich gibt es einige gute Möglichkeiten, Forschungs- und Innovationsförderungen zu bekommen. Die Schwellen dafür sind aber zum Teil inhaltlich und administrativ zu hoch und sollten herabgesetzt werden, damit der Zugang erleichtert wird. KMU brauchen in diesem Zusammenhang insbesondere auch erleichterte Dokumentationsvorschriften.

8. Senkung der Körperschaftssteuer und der Kapitalertragssteuer

Rund um Österreich finden sich mehrere Körperschaftsteuersätze unter 20 Prozent. In Ungarn sind es etwa lediglich neun Prozent. Eine Tarif-Entlastung bei der Körperschaftsteuer (derzeit 25 Prozent) und bei der Kapitalertragssteuer bei der Ausschüttung an Gesellschafter (derzeit 27,5 Prozent) ist dringend notwendig. Die WKO-Forderung nach 19 Prozent ist gut – hier sollte eine Rasche Umsetzung folgen.

9. Entbürokratisierung und Effizienzsteigerungen

Die oben dargestellten Maßnahmen können durch Kostensenkungen, Verfahrensbeschleunigungen und Effizienzsteigerungen in der öffentlichen Verwaltung, der Gerichtsbarkeit und im Bereich der Sozialversicherungen erreicht werden, wie sie nun endlich teilweise geplant sind. zB: Sozialversicherungsträger zusammenführen, Mehrfachversicherungen abschaffen, Verwaltungsverfahren vereinfachen, leistungsrechte Entlohnung in der Verwaltung auf Basis von Leistungsmessung, Abschaffung der Pragmatisierung in vielen Bereichen, etc.

10. Entkriminalisierung des Wirtschaftsrechts

Überzogene Regelungen im Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht ebenso wie im Arbeits- und Verwaltungsstrafrecht müssen dringend entschärft und entrümpelt werden.


Zur Person:

Michael Tillian (45) blickt bereits auf eine spannende Karriere zurück. Nach einer Manager-Karriere bei der Styria und einer Tätigkeit als Anwalt bei DLA Piper wurde der Jurist Vorstand der Regionalmedien Austria AG, die in ganz Österreich Wochenzeitungen verlegt (u.a. Bezirksblätter). Später übernahm Tillian die Verantwortung für die nationalen Styria-Tageszeitungen “Die Presse” und “WirtschaftsBlatt” als Vorsitzender der Geschäftsführung. 2014 wurde er im Rahmen eines Management-Buy-in geschäftsführender Gesellschafter des Technologie- und Medienunternehmens MaxFun Sports. Im Mai 2017 beteiligte sich Tillian im Rahmen des Management-Buy-out auch am Brutkasten. Seit 2017 ist er CEO der Russmedia International AG, welche mit 15 % am Brutkasten beteiligt ist.

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Schon im Mai verkündete das Wiener Unicorn Bitpanda die Eröffnung eines Standorts in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Darauf folgten Kooperationen mit einer Bank und einem Krypto-Anbieter in der Region. Nun gab der Krypto-Broker den Erhalt einer “grundsätzlichen Genehmigung” durch die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai bekannt.

Von “ausschließlich B2B-Sparte”…

Mit dem Erhalt der Lizenz dürften sich auch die Pläne von Bitpanda – oder deren offizielle Kommunikation – geändert haben. Noch im Mai hieß es gegenüber brutkasten zum Dubai-Standort nämlich noch explizit: “Es geht hier jedoch ausschließlich um eine Präsenz unserer B2B-Sparte Bitpanda Technology Solutions. Wir wollen unsere Infrastruktur Banken und anderen Akteuren der Finanzwirtschaft aus der Region anbieten, da wir in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Nachfrage und Interesse aus der Region erfahren haben. Der Fokus von Bitpanda als Gruppe bleibt jedoch weiterhin auf Europa gerichtet.”

… zu “auch B2C-investoren”

In der heutigen Aussendung zur VARA-Genehmigung liest es sich nun ganz anders. “Nach Erhalt der Betriebslizenz wird Bitpanda sowohl B2B-Kunden als auch B2C-Investoren in den VAE eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen bereitstellen.” Man werde in den Vereinigten Arabischen Emiraten als “Bitpanda Broker MENA DMCC” operieren und “damit erstmals Märkte außerhalb Europas erschließen”.

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In einem Statement spricht auch Bitpanda-Co-Founder und Co-CEO Eric Demuth die (B2C-)Expansionspläne deutlich an: “In Europa haben wir uns den Ruf als vertrauenswürdigste und am stärksten regulierte Plattform für digitale Vermögenswerte erarbeitet. Jetzt weiten wir dieses bewährte Modell weltweit aus, wobei Dubai und die VAE als strategische Ausgangsbasis für unsere internationale Expansion dienen. Die Möglichkeiten sind immens und wir sind in einer einzigartigen Position, um sie zu nutzen – sowohl als Europas führender Krypto-Broker als auch als Top-Infrastrukturanbieter im Bereich der digitalen Vermögenswerte.”

Betonung der Compliance für Bitpanda auch außerhalb Europas zentral

Auch in den Märkten außerhalb Europas will Bitpanda mit der Betonung der Einhaltung sämtlicher regulatorischer Vorgaben punkten. “Die Tatsache, dass VARA in weniger als acht Monaten eine grundsätzliche Genehmigung erteilt hat, spiegelt die Stärke des fortschrittlichen Regulierungsrahmens von VARA und das unerschütterliche Engagement von Bitpanda für Compliance und Innovation wider”, kommentiert Fabian Reinisch, General Counsel von Bitpanda. “Seit über einem Jahrzehnt zeigen wir, dass ein Compliance-First-Ansatz der einzige Weg zu nachhaltigem und verantwortungsvollem Wachstum in unserer Branche ist. Jetzt weiten wir diesen Ansatz auf Märkte außerhalb Europas aus”, so Reinisch.

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