03.07.2020

Starker Insolvenzen-Rückgang: KSV1870 übt scharfe Kritik an Corona-Politik

Die aktuelle Insolvenz-Statistik des Kreditschutzverbands KSV1870 für das erste Halbjahr weist eine paradoxe Situation auf: Trotz Coronakrise gab es einen massiven Rückgang im Vergleich zu 2019. Beim Verband ortet man Verfehlungen in der Corona-Politik.
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Inolvenzen-Statistik 1 HJ 2020: KSV1870 übt massive Kritik an Corona-Politik
(c) Guenther Peroutka: Ricardo-José Vybiral, CEO des KSV1870 Holding AG

“Der KSV1870 sieht es als seine Pflicht an, Fakten zu schaffen und einen wirtschaftlichen Neubeginn anzustoßen, um weit größeren Schaden zu verhindern”, heißt es in einer Aussendung des Kreditschutzverbandes. Der Grund für die relativ deutliche Wortwahl in der sonst sehr sachlichen Kommunikation des KSV1870 ist ein Problem, das die aktuelle Insolvenzstatistik für das erste Halbjahr 2020 aufzeigt: Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 gab es bei Unternehmens-Insolvenzen trotz Coronakrise einen Rückgang von fast 25 Prozent.

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Das sei ein “Paradoxon”, meint man beim KSV1870 – und findet in der Aussendung klare Worte: “Diese Zahlen geben die tatsächliche Situation der Unternehmen nicht wieder. Denn dieser Rückgang ist vor allem den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung geschuldet, die es ermöglichen, eigentlich notwendige Insolvenzanträge nach hinten zu schieben. Langfristig gesehen leiden darunter nicht nur die Unternehmen und Gläubiger, sondern die gesamte heimische Wirtschaft. Denn das Vorhandensein von kranken Unternehmen, die in Wahrheit saniert werden müssten, wird durch eine falsche Medikation weiter negiert”.

KSV1870: Die aktuelle Statistik der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2020
(c) KSV1870: Die aktuelle Insolvenzstatistik

Kassen halten sich zurück: Weniger, dafür größere Insolvenzen im 1. HJ 2020

“In diesen unklaren Zeiten ist es wichtig, kein Kaffeesudlesen zu betreiben. Es braucht Fakten. Wir haben uns daher dazu entschieden, zum Halbjahr keine Hochrechnung zu machen, sondern finale Zahlen zu liefern”, erklärt Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Diese Auswertung (siehe Grafik) hat ergeben, dass im ersten Halbjahr insgesamt 1928 Unternehmen insolvent geworden sind. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Minus von rund 25 Prozent. Davon wurden 1097 Insolvenzen tatsächlich eröffnet – sogar ein Minus von 28 Prozent zum Halbjahresergebnis 2019.

Parallel dazu sind die Verbindlichkeiten mit 1605 Millionen Euro aber um 86 Prozent gestiegen. “Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass größere Insolvenzen eher selbst angemeldet werden. Die Finanz und Gesundheitskassen, welche die Hauptantragssteller bei eher kleineren Verbindlichkeiten sind, jedoch seit Ausbruch der Corona-Krise und bis auf Weiteres keine Insolvenzanträge mehr stellen”, heißt es vom Kreditschutzverband. Dadurch gebe es im ersten Halbjahr viel weniger kleinere Insolvenzfälle, als noch im Vorjahr. Durch die höhere Zahl der selbstangemeldeten und somit vorbereiteten größeren Insolvenzen, seien auch mehr Dienstnehmer (10.300) betroffen gewesen, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (8.100) – ein deutliches Plus von 27 Prozent.

KSV1870-Chef: “Müssen in einen Modus finden, wo wir uns nichts vormachen”

Auch Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding AG findet deutliche Worte: “Es ist fraglich, welches politische Ziel verfolgt wird, die Wirtschaft auf dem Papier als gesund darzustellen. Das löst alles andere als die vorhandenen gravierenden Probleme. Wir müssen jetzt in einen Modus finden, wo wir uns nichts vormachen, sondern vielmehr einen Weg finden, den österreichischen Wirtschaftsstandort wieder erblühen zu lassen. Der KSV1870 ist bereit seinen Beitrag zu leisten”.

Unternehmens-Insolvenzen: “3 Maßnahmen zurücknehmen”

Aus Sicht des Gläubigerschutzverbandes müssten drei Maßnahmen zurückgenommen werden, heißt es weiter: Demnach solle erstens “die Frist für Insolvenzanträge, etwa bei Zahlungsunfähigkeit, ab sofort wieder von 120 auf 60 Tage reduziert werden”. Zweitens sollten “die Finanz und Gesundheitskassen von ihrem Plan, massiver Stundungen und Verzicht auf Insolvenzanträge, abrücken”. Drittens sollten Unternehmer seitens der Bundesregierung “nicht in dem Glauben gelassen werden, dass staatliche Mittel ausreichen, um die Krise finanziell zu überwinden”.

Unternehmen nicht “künstlich am eben erhalten”

Durch das aktuelle Vorgehen der Verschleppung von Insolvenzen in Kombination mit der derzeit gültigen Fristverlängerung bei Insolvenzanträgen, sei davon auszugehen, dass die Insolvenzzahlen 2020 auch im Vergleich zum Vorjahr weit weniger hoch ausfallen werden, als ursprünglich angenommen, so der KSV1870 weiter. “Irgendwann wird die Insolvenzwelle Österreich definitiv erwischen. Wann das tatsächlich der Fall sein wird, steht aktuell in den Sternen. Eines ist aber bereits heute klar: Je länger in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen künstlich am Leben erhalten werden, desto größer wird der gesamte volkswirtschaftliche Schaden sein. Noch haben aber die Entscheidungsträger die Wahl, ob sie weiter versuchen, gegen die Welle anzukämpfen, oder sich ihr zu stellen. Dass die Welle Schaden anrichten wird, lässt sich nicht vermeiden. Doch wie groß dieser ausfallen wird, kann jetzt beeinflusst werden”, meint Götze.

Der KSV1870 wünsche sich daher von allen Beteiligten ein “klares zukunftsgerichtetes Vorgehen”, um den wirtschaftlichen Schaden für Österreich besonders auf lange Sicht so gering wie möglich zu halten. “Anstatt an kleinen Rädchen zu drehen, müssen wir jetzt das ganze Werk wieder in die Hand nehmen und auf Zukunftsthemen setzen. Das sind meiner Meinung nach Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung. Und hier nehme ich gerade aufgrund der aktuell erschwerten Situation die öffentliche Hand in die Pflicht. Damit das akute Problem der österreichischen Wirtschaft nicht auf den Kopf fällt, braucht es keine neuen Gesetze und Verordnungen. Es braucht eine Investition in die Zukunft”, so Vybiral. Man appelliere daher im Sinne der mehr als 26.000 Mitglieder dafür, “jetzt aus dem Corona-Krisen-Modus herauszufinden”.

⇒ Zur Page des KSV1870

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Eine Person in einem Anzug hält ein Dokument in der Hand und überreicht einer anderen Person ein kleines, quadratisches Geschenk, das in rosa Papier eingewickelt und mit einem weißen Band verziert ist. Die Szene findet in einem Büro statt und beide Personen sind nur teilweise sichtbar.
Regelungen zur Geschenkannahme zählen zu Compliance-Richtlinien. (c) Adobe Stock/Pixel-Shot

Mehr als ein Drittel der Angestellten wäre bereit, sich in der Arbeit unethisch zu verhalten, wenn sie eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter dazu auffordern würde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Unternehmensberatung EY, die sich unter Angestellten, Vorstands- und Geschäftsleitungsmitgliedern in 53 Ländern zum Thema Compliance umgehört hat.

Immer genauere Compliance-Richtlinien

Bestechung, Manipulation oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Compliance-Regeln sollen all diese Arten von unethischem Verhalten einschränken und verhindern. Viele Unternehmen haben ihre Richtlinien in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und detaillierter verfasst. Der Global Integrity Report von EY hat nachgefragt, wie solche Richtlinien innerhalb von Unternehmen wahrgenommen werden. Das Ergebnis: Für knapp die Hälfte der Befragten haben sich die Integritätsstandards in ihren Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren verbessert.

Die größten internen Risikofaktoren für die Integrität eines Unternehmens sind für 47 Prozent der befragten Angestellten die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens selbst. Hier zeigt sich aber ein Widerspruch: Neun von zehn Befragten sind nämlich gleichzeitig zuversichtlich, dass ihre Kolleg:innen sich an Gesetze, Verhaltensregeln und Branchenvorschriften halten. Bei dieser Einschätzung haben auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen mitgestimmt. Die Wahrnehmung geht offenbar zwischen den Mitarbeiterebenen auseinander.

Nicht alle werden gleich geahndet

Ein Unterschied wird auch bei Verstößen gegen Integritätsstandards wahrgenommen. 31 Prozent der Befragten gaben an, dass unethisches Verhalten im eigenen Unternehmen toleriert werde, wenn es sich bei den Beteiligten um leitende Angestellte oder besonders erfolgreiche Kolleg:innen handle. Das habe aber Folgen für das ganze Unternehmen, warnt Andreas Frohner, der die Abteilung Forensic & Integrity Services bei EY Österreich leitet: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Versuchung groß sein, über Fehlverhalten im eigenen Unternehmen hinwegzusehen, wenn Top-Mitarbeiter:innen daran beteiligt waren. Die Botschaft, die ein solches Vorgehen ins Unternehmen sendet, ist allerdings verheerend und untergräbt alle Integritätsbemühungen.“

Die Integrität von Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen müsse derzeit nicht nur internem, sondern auch externem Druck standhalten, erklärt Frohner. Für die Befragten sind vor allem die Bereiche Cybersecurity, Gesundheitskrisen, Erwartungen an die finanziellen Ergebnisse und Lieferkettenunterbrechungen externe Bedrohungen, die Compliance-Verstöße provozieren könnten. Intern sind für fast die Hälfte der Befragten die eigenen Mitarbeiter:innen ein Risikofaktor. Mit etwas Abstand folgen eine hohe Angestelltenfluktuation, fehlende Ressourcen und Druck seitens des Managements.

Whistleblower und ihre Bedenken

Ein Teil von Compliance-Richtlinien sind auch Whistleblowing-Hotlines, die in vielen Unternehmen in den vergangenen Jahren etabliert wurden. 40 Prozent der befragten Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass Mitarbeiter:innen dadurch einfacher ihre Bedenken melden könnten. Dem stimmen allerdings nur 26 Prozent der befragten Angestellten zu.

Von den Befragten, die eine solche Whistleblowing-Hotline bereits genutzt haben, geben außerdem 54 Prozent an, dass sie Druck aus dem eigenen Unternehmen verspüren würden, sich dort nicht zu melden. Derartige Anlaufstellen würden nur in einer intakten Unternehmenskultur funktionieren, sagt Andreas Frohner: “Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Integritätsmaßnahmen alle Mitarbeiter:innen erreichen und ihnen das Vertrauen vermitteln, dass sie sicher sind, wenn sie Bedenken zu bestimmten Vorgängen im Unternehmen äußern – ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.”

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