03.07.2020

Starker Insolvenzen-Rückgang: KSV1870 übt scharfe Kritik an Corona-Politik

Die aktuelle Insolvenz-Statistik des Kreditschutzverbands KSV1870 für das erste Halbjahr weist eine paradoxe Situation auf: Trotz Coronakrise gab es einen massiven Rückgang im Vergleich zu 2019. Beim Verband ortet man Verfehlungen in der Corona-Politik.
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Inolvenzen-Statistik 1 HJ 2020: KSV1870 übt massive Kritik an Corona-Politik
(c) Guenther Peroutka: Ricardo-José Vybiral, CEO des KSV1870 Holding AG

„Der KSV1870 sieht es als seine Pflicht an, Fakten zu schaffen und einen wirtschaftlichen Neubeginn anzustoßen, um weit größeren Schaden zu verhindern“, heißt es in einer Aussendung des Kreditschutzverbandes. Der Grund für die relativ deutliche Wortwahl in der sonst sehr sachlichen Kommunikation des KSV1870 ist ein Problem, das die aktuelle Insolvenzstatistik für das erste Halbjahr 2020 aufzeigt: Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 gab es bei Unternehmens-Insolvenzen trotz Coronakrise einen Rückgang von fast 25 Prozent.

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Das sei ein „Paradoxon“, meint man beim KSV1870 – und findet in der Aussendung klare Worte: „Diese Zahlen geben die tatsächliche Situation der Unternehmen nicht wieder. Denn dieser Rückgang ist vor allem den Corona-Maßnahmen der Bundesregierung geschuldet, die es ermöglichen, eigentlich notwendige Insolvenzanträge nach hinten zu schieben. Langfristig gesehen leiden darunter nicht nur die Unternehmen und Gläubiger, sondern die gesamte heimische Wirtschaft. Denn das Vorhandensein von kranken Unternehmen, die in Wahrheit saniert werden müssten, wird durch eine falsche Medikation weiter negiert“.

KSV1870: Die aktuelle Statistik der Insolvenzen im ersten Halbjahr 2020
(c) KSV1870: Die aktuelle Insolvenzstatistik

Kassen halten sich zurück: Weniger, dafür größere Insolvenzen im 1. HJ 2020

„In diesen unklaren Zeiten ist es wichtig, kein Kaffeesudlesen zu betreiben. Es braucht Fakten. Wir haben uns daher dazu entschieden, zum Halbjahr keine Hochrechnung zu machen, sondern finale Zahlen zu liefern“, erklärt Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz beim KSV1870. Diese Auswertung (siehe Grafik) hat ergeben, dass im ersten Halbjahr insgesamt 1928 Unternehmen insolvent geworden sind. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Minus von rund 25 Prozent. Davon wurden 1097 Insolvenzen tatsächlich eröffnet – sogar ein Minus von 28 Prozent zum Halbjahresergebnis 2019.

Parallel dazu sind die Verbindlichkeiten mit 1605 Millionen Euro aber um 86 Prozent gestiegen. „Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass größere Insolvenzen eher selbst angemeldet werden. Die Finanz und Gesundheitskassen, welche die Hauptantragssteller bei eher kleineren Verbindlichkeiten sind, jedoch seit Ausbruch der Corona-Krise und bis auf Weiteres keine Insolvenzanträge mehr stellen“, heißt es vom Kreditschutzverband. Dadurch gebe es im ersten Halbjahr viel weniger kleinere Insolvenzfälle, als noch im Vorjahr. Durch die höhere Zahl der selbstangemeldeten und somit vorbereiteten größeren Insolvenzen, seien auch mehr Dienstnehmer (10.300) betroffen gewesen, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (8.100) – ein deutliches Plus von 27 Prozent.

KSV1870-Chef: „Müssen in einen Modus finden, wo wir uns nichts vormachen“

Auch Ricardo-José Vybiral, CEO der KSV1870 Holding AG findet deutliche Worte: „Es ist fraglich, welches politische Ziel verfolgt wird, die Wirtschaft auf dem Papier als gesund darzustellen. Das löst alles andere als die vorhandenen gravierenden Probleme. Wir müssen jetzt in einen Modus finden, wo wir uns nichts vormachen, sondern vielmehr einen Weg finden, den österreichischen Wirtschaftsstandort wieder erblühen zu lassen. Der KSV1870 ist bereit seinen Beitrag zu leisten“.

Unternehmens-Insolvenzen: „3 Maßnahmen zurücknehmen“

Aus Sicht des Gläubigerschutzverbandes müssten drei Maßnahmen zurückgenommen werden, heißt es weiter: Demnach solle erstens „die Frist für Insolvenzanträge, etwa bei Zahlungsunfähigkeit, ab sofort wieder von 120 auf 60 Tage reduziert werden“. Zweitens sollten „die Finanz und Gesundheitskassen von ihrem Plan, massiver Stundungen und Verzicht auf Insolvenzanträge, abrücken“. Drittens sollten Unternehmer seitens der Bundesregierung „nicht in dem Glauben gelassen werden, dass staatliche Mittel ausreichen, um die Krise finanziell zu überwinden“.

Unternehmen nicht „künstlich am eben erhalten“

Durch das aktuelle Vorgehen der Verschleppung von Insolvenzen in Kombination mit der derzeit gültigen Fristverlängerung bei Insolvenzanträgen, sei davon auszugehen, dass die Insolvenzzahlen 2020 auch im Vergleich zum Vorjahr weit weniger hoch ausfallen werden, als ursprünglich angenommen, so der KSV1870 weiter. „Irgendwann wird die Insolvenzwelle Österreich definitiv erwischen. Wann das tatsächlich der Fall sein wird, steht aktuell in den Sternen. Eines ist aber bereits heute klar: Je länger in finanzielle Schieflage geratene Unternehmen künstlich am Leben erhalten werden, desto größer wird der gesamte volkswirtschaftliche Schaden sein. Noch haben aber die Entscheidungsträger die Wahl, ob sie weiter versuchen, gegen die Welle anzukämpfen, oder sich ihr zu stellen. Dass die Welle Schaden anrichten wird, lässt sich nicht vermeiden. Doch wie groß dieser ausfallen wird, kann jetzt beeinflusst werden“, meint Götze.

Der KSV1870 wünsche sich daher von allen Beteiligten ein „klares zukunftsgerichtetes Vorgehen“, um den wirtschaftlichen Schaden für Österreich besonders auf lange Sicht so gering wie möglich zu halten. „Anstatt an kleinen Rädchen zu drehen, müssen wir jetzt das ganze Werk wieder in die Hand nehmen und auf Zukunftsthemen setzen. Das sind meiner Meinung nach Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung. Und hier nehme ich gerade aufgrund der aktuell erschwerten Situation die öffentliche Hand in die Pflicht. Damit das akute Problem der österreichischen Wirtschaft nicht auf den Kopf fällt, braucht es keine neuen Gesetze und Verordnungen. Es braucht eine Investition in die Zukunft“, so Vybiral. Man appelliere daher im Sinne der mehr als 26.000 Mitglieder dafür, „jetzt aus dem Corona-Krisen-Modus herauszufinden“.

⇒ Zur Page des KSV1870

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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