29.03.2019

0bsnetwork: Das Wiener Startup, das Blockchain ohne Bullshit verspricht

Die Zeichenkombination "0bs" in 0bsnetwork steht für "Zero Bullshit". Das Wiener Blockchain-Startup will eine schnellere, finanziell besser planbare und einfacher zu handhabende Alternative zu Ethereum bieten. Wir sprachen mit Gründer Srdjan Kupresanin.
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0bsnetwork: Gründer Srdjan Kupresanin
(c) 0bsnetwork: Gründer Srdjan Kupresanin

“Unser Claim ‘Zero Bullshit’ im Namen ist eine klare Referenz auf 95 Prozent dessen, was im Blockchain-Bereich gesagt wird”, sagt Srdjan Kupresanin, Gründer des Wiener Startups 0bsnetwork. Der Founder ließ eine Karriere im Finanzbereich, unter anderem bei Raiffeisen Investment und als Berater des serbischen Premierministers hinter sich, um in einem denkbar umkämpften Feld sein Glück zu versuchen. Er will mit 0bsnetwork, dessen Mainnet im Februar live ging, eine Alternative zur alles dominierenden Ethereum-Plattform bieten. Es ist eine Ansage, mit der schon viele gescheitert sind – und hinter der überproportional oft eben genau das Eine steckt: Bullshit.

+++ 4. April: der brutkasten Meetup #blockchain +++

Keine Smart Contracts

Was also macht 0bsnetwork anders? “In der Arbeit mit unserer Lösung ist der herausragendste Unterschied zu Ethereum, dass man bei uns nicht auf Smart Contracts angewiesen ist”, erklärt Kupresanin. Diese wären auf der Plattform zwar möglich, aber nicht notwendig, um eine Anwendung zu erstellen. Die eigenständige Blockchain, die auf Open Source-Komponenten der Waves Platform basiert, sei daher zum ersten wesentlich leichter zu bedienen. “Ein Senior Developer aus einer der gängigen Programmiersprachen kann innerhalb eines Nachmittags soweit sein, eine einfache Anwendung im 0bsnetwork bauen zu können. Weniger erfahrene Coder brauchen vielleicht ein paar Tage”, sagt Kupresanin. Durch diese Einfachheit verringere sich zum zweiten die Fehleranfälligkeit.

Proof of Stake-Konzept

Auch Tokens, die im 0bsnetwork kreiert werden, laufen nicht über Smart Contracts. “Sie lassen sich von unseren Kunden mit ein paar Clicks erstellen”, erklärt Kupresanin. Technisch seien sie dem Plattform-eigenen ZBS Coin aber gleichgestellt – im Gegensatz zu ERC20-Tokens auf der Ethereum Blockchain. Einzig zur Bezahlung der Gebühren im Netzwerk brauche man ZBS Coins. Dort wird zur Verschlüsselung übrigens das Proof of Stake-Konzept genutzt. Es gibt im 0bsnetwork also kein klassisches Mining. Nicht nur deswegen sind die zu entrichtenden Gebühren nicht volatil. Sie werden schlicht mit einem Euro-Betrag fixiert – ein weiterer Unterschied zu Ethereum. Kunden hätten dadurch eine bessere finanzielle Planbarkeit, sagt Kupresanin.

Fixierte Gebühren für Kunden – variable Gebühren für Endkunden

Eine Transaktion über das Netzwerk kostet immer 5 Cent in ZBS Coins, die an die Node Operator im Proof of Stake-Mechanismus fließen. Das ist allerdings nicht zwingenderweise der Preis für den Endkunden. “Ein weiteres Plus für unsere Kunden ist die Möglichkeit variabler Gebühren. Sie legen fest, welche Gebühren ihre User entrichten müssen”, erklärt Srdjan Kupresanin. Denn für unterschiedliche Usecases würden sich verschiedene Gebührenmodelle anbieten. Wenn etwa ein Einzelhändler Token für sein Loyalty-Programm nutze, wolle er vielleicht, dass seine Kunden gar keine Gebühren entrichten. “Auf der anderen Seite kann etwa ein Marktplatz, der über 0bsnetwork läuft, sein ganzes Businessmodell auf den Gebühren aufbauen und sie entsprechend hoch ansetzen”, sagt Kupresanin.

Dezentraler Exchange und Selbstkontrolle

Für diese transaktionsintensiven Modelle will man mit einem dezentralen Exchange mehr Sicherheit bieten. “Unser Exchange matcht nur Kauf- und Verkaufs-Orders. Die Coins kommen also niemals auf unsere Server. Das heißt, sie können auch bei uns nicht gestohlen werden – weder von Hackern, noch von uns selber”, sagt der Gründer. Und noch eine weitere Maßnahme setzt 0bsnetwork in der Selbstkontrolle. “Wir nutzen das System Chainlock der österreichischen Staatsdruckerei, um einen Großteil der existierenden ZBS Coins erstens sicher zu verwahren und zweitens den direkten Zugriff durch das Team zu unterbinden”, erklärt Kupresanin. Diesem Team gehört neben Blockchain-Experte James Hitchcock übrigens unter anderem Krypto-Influencer Robert “Cryptorobby” Schwertner an.

Flexibilität bei Token-Erstellung im 0bsnetwork

Nicht nur über die variablen Gebühren will 0bsnetwork den Kunden viel Flexibilität bieten. “Man kann seinen Token sehr individuell, den Bedürfnissen entsprechend, designen”, sagt Kupresanin. Zwischen Non-Fungible Tokens, also individuellen, nicht austauschbaren Coins etwa für Gaming-Zwecke und Security Tokens, also Coins, die etwa Firmenanteile repräsentieren, sei alles möglich. Bei zweiteren habe man eine weitere Sicherheitsfunktion implementiert. “In vielen Ländern können nur offiziell registrierte Investoren mit Wertpapieren handeln. Einen entsprechenden Filter haben wir bei uns implementiert”, sagt Kupresanin.

100 Transaktionen pro Sekunde

Und diese und andere Trades sollen übrigens auch – wie sollte es anders sein – schneller gehen, als bei Ethereum. Dort sind bekanntlich nur 20 Transaktionen pro Sekunde möglich. “Bei uns sind es im Mainnet derzeit 100. Im Testnet haben wir aber auch schon 1000 erfolgreich getestet. Wir können die Zahl bei Bedarf also noch hinaufschrauben”, sagt der Gründer. Zugleich bestünde die Möglichkeit, über “Massentransaktionen” bis zu 100 Transaktionen in einer abzuwickeln. Dort reduzieren sich die Gebühren übrigens auf 2,5 Cent pro enthaltener Einzeltransaktion.

⇒ Zur offiziellen Page


Testen können Developer das 0bsnetwork übrigens auch kommende Woche am 1. und 2. April beim Blockchain Hackathon in der ÖBB Open Innovation Factory. Der gesamte Hackathon wird auf dem Netzwerk ausgetragen.

Kupresanin wird auch als Speaker beim ANON Blockchain Summit am 2. und 3. April auftreten.

Aktuelle Entwicklungen im Blockchain-Bereich werden auch am brutkasten Meetup #blockchain am 4 April diskutiert.

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FlexCo-Halbjahresbilanz: vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml
vlnr.: Christof Strasser, Keyvan Rastegar, Hannah Wundsam und Gabriel Heiml | (c) 42law / Armin Muratovic / AustrianStartups / Seedback

336 FlexCos wurde in Österreich im ersten Halbjahr 2024 gegründet, neun Unternehmen wurden in eine FlexCo umgewandelt. Demgegenüber stehen nur 19 neu gegründete bzw. umgewandelte AGs, aber ganze 6.539 GmbHs. Diese Zahlen sind dem in Kürze erscheinenden Aufsatz “Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee”* der unter anderem auf Startups spezialisierten Wiener Gesellschaftsrechtsexperten Keyvan und Rahim Rastegar zu entnehmen. Während die neue Gesellschaftsform die AG also bereits im ersten Halbjahr ihres Bestehens bei den Neugründungen deutlich hinter sich gelassen hat, scheint sie bei der GmbH weit davon entfernt zu sein.

“Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv”

Für Keyvan Rastegar ist gegenüber brutkasten dennoch klar: “Die Gründungs- und Umwandlungszahlen der FlexCo überraschen im ersten Halbjahr positiv.” Die neue Gesellschaftsform werde gut angenommen und liege im Aufwärtstrend. Das zeige sich auch an einer Steigerung im Verhältnis zu GmbH-Gründungen vom ersten (1:26) zum zweiten Quartal (1:15). Dass – wenn es so weiter geht – die FlexCo in einem Jahr die AG bereits in absoluten Zahlen überholt haben wird, zeige aber vor allem “wie dringend die AG reformiert gehört”, so Rastegar.

“Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform”

Bekanntlich wurde die neue Gesellschaftsform mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Startups konzipiert. Dass sie in diesem Segment besonders gerne gewählt wird, bestätigt Hannah Wundsam, Co-Managing-Director von AustrianStartups, gegenüber brutkasten: “Grundsätzlich sehen wir, dass die FlexCo gut angenommen wird. Etwa jedes zweite Startup wählt diese neue Unternehmensform und die Tendenz steigt.” Es hätten auch bereits einige Umgründungen stattgefunden. Beim neuen Modell zur Mitarbeiterbeteiligung hingegen zeige sich, “dass das derzeitige Limit von maximal 100 Mitarbeiter:innen und das Alterslimit von zehn Jahren für viele etablierte Startups und Scaleups weniger attraktiv ist”, so Wundsam.

Setzt sich die FlexCo gegenüber der GmbH durch?

Aus all dem lässt sich also nicht ableiten, ob sich die FlexCo irgendwann gegenüber der GmbH als dominante Rechtsform durchsetzen wird. Wenn ja, könnte es länger dauern, wie ein internationaler und historischer Vergleich im Aufsatz der Rastegar-Brüder nahelegt. Demnach kann die Durchsetzung einer neuen Rechtsform mitunter sogar Jahrzehnte brauchen. “Es gibt aber auch ein paar internationale Beispiele, wo eine neue Kapitalgesellschaftsform die alte in kürzester Zeit überholt hat, rezent in Griechenland, wo es kein Jahr gedauert hat, oder auch seinerzeit die Englische private limited, wo es nur wenige Jahre gedauert hat”, so Keyvan Rastegar.

Hierzulande dürfte es dann doch nicht so schnell gehen. “Ich persönlich gehe davon aus, dass der österreichische Markt erst überhaupt vom Neuen erfahren und die Änderungen verstehen muss, bis eine gewisse Vertrautheit einkehrt und dann die Mühlen unaufhaltsam mahlen. Das heißt, mit dem Status Quo Bias war sowieso zu rechnen”, sagt der Anwalt.

“Begriff und Gesellschaftsform gehören noch nicht zur Allgemeinbildung”

Es ist eine Erfahrung, die Gabriel Heiml im vergangenen halben Jahr persönlich gemacht hat. Sein Startup Seedback hat Anfang des Jahres das Rennen um die erste FlexCo überhaupt gemacht. “Was mir auffällt ist, dass der Begriff und die Gesellschaftsform noch nicht zur Allgemeinbildung gehören. Viele, die nicht in dieser Bubble unterwegs sind, kennen die FlexCo noch gar nicht. Da gibt es sicher noch Handlungsbedarf und braucht es Zeit, damit der Begriff einfach verstanden wird, wie es bei der GmbH der Fall ist”, sagt der Gründer.

Positive Resonanz auf FlexCo bei Kunden

Er sehe das aber neutral. Nachteile entstünden dadurch keine, meint Heiml: “Die Resonanz am Markt ist sehr positiv. Eine Sorge war ja, dass die Unbekanntheit der FlexCo eher für Unsicherheit und Fragezeichen bei Kunden sorgt. Defacto habe ich es bis jetzt gegenteilig erlebt. Die, die es kennen, fragen interessiert nach. Die, die es nicht kennen, fragen genau so interessiert nach und es ist meistens ein sehr positiver Gesprächseinstieg.” Deutsche Kunden würden gar “voller Neid zu uns herüberblicken”.

“Fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH”

Auch im operativen Bereich habe er bislang keine Nachteile bemerkt, sagt Heiml: “Da kann ich eigentlich gar nichts sagen”. Keyvan Rastegar, der sich schon in früheren Diskussionen als klarer FlexCo-Befürworter positioniert hat, sieht diese Sache eindeutig: “Es besteht klarer wissenschaftlicher Konsens, dass für die meisten Unternehmer die FlexCo fast ausschließlich Vorteile gegenüber der GmbH hat.”

Der einzige Nachteil, “der auch nicht immer ein Nachteil ist”, sei, dass man früher einen Aufsichtsrat einrichten muss, wenn man gewisse Schwellen erreicht. “Es spricht also fachlich fast immer alles dafür, eine FlexCo zu gründen und eine GmbH in eine FlexCo umzuwandeln – man kann auch vereinfacht sagen, dass die FlexCo eine deutlich bessere Version der GmbH ist”, so Rastegar. Diese könne alles, was eine GmbH könne, habe aber zusätzlich eine Reihe an optionalen Gestaltungsmöglichkeiten, die man ausnützen könne, aber nicht müsse.

“Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren”

An diesem Punkt hakt Startup-Anwalt Christof Strasser ein. Nach seiner Erfahrung aus dem vergangenen halben Jahr werden die neuen Möglichkeiten, die die FlexCo bietet, bislang kaum genutzt. “Ich war von Beginn an überrascht, wie uninteressiert viele Leute inhaltlich waren. Sie wollen zwar eine FlexCo, weil es das neue ist, haben aber keine Zeit und keinen Nerv, tief ins Thema einzusteigen und die Möglichkeiten auszunutzen”, erzählt Strasser. Er habe sich die Gesellschaftsverträge von rund 80 FlexCos angesehen. “Nur zwei davon haben spezifische Möglichkeiten eingearbeitet. Die meisten haben eine GmbH-Satzung genutzt und ‘FlexCo’ drübergeschrieben”, so der Anwalt.

In seiner Arbeit habe er zuletzt ein Abflauen des Interesses gesehen. “Im ersten Quartal bist du nicht an der FlexCo vorbeigekommen, es gab einen starken Drang in die Richtung. Mittlerweile sagen wieder einige: ‘Ja, die FlexCo kennen wir, wollen aber trotzdem eine GmbH gründen”, erzählt Strasser.

Anwälte noch nicht genügend mit der neuen Unternehmensform vertraut

Mitunter dürfte die Entscheidung für die bewährte Gesellschaftsform aber auch an Strassers und Rastegars Kolleg:innen festzumachen sein. “Immer wieder hören wir, dass ein Grund, warum einige Startups weiterhin die GmbH bevorzugen, die Tatsache ist, dass manche Anwälte noch nicht genügend mit dieser neuen Unternehmensform vertraut sind, was zu Unsicherheiten in bestimmten Rechtsfragen führt”, sagt Hannah Wundsam.

Nicht alle Institutionen rasch bei der Umsetzung

Keyvan Rastegar sieht an mehreren Stellen Fortschritte, aber auch noch Aufholbedarf bei der FlexCo-Kompetenz. “Die Justiz hat zum Teil positiv überrascht. Technisch wurde die FlexCo im Großen und Ganzen eingepflegt und auch interne Schulungen sind forciert worden. Gleichzeitig ist die Anbindung der gesamten Wirtschaft ans Gerichtssystem in der Form, wie wir sie mit der doppelten und dreifachen Prüfung unternehmerischer Schritte haben, an sich nicht gut konzipiert und international nicht wettbewerbsfähig”, meint der Anwalt.

Die Wirtschaftskammer habe inzwischen ihre Neugründungsformulare adaptiert und berate Gründer:innen “tendenziell informiert”. “Die Kammern der freien Berufe haben auch schon erste Fortschritte erzielt, die FlexCo einzuordnen, hier bewegt sich noch einiges”, so Rastegar. Wo es noch am meisten hake, seien die Banken, “die generell beim Bürokratieabbau und raschen Wegen viel aufzuholen haben”. “Das beginnt bei der Eröffnung eines Bankkontos bei der Gründung, den fehlerbehafteten Bankbestätigungen, bis hin zur Bearbeitungsdauer bei Investitionen, gerade auch im EU-Inland von reputablen Investoren. Das hat auch mit echter Geldwäscheprüfung wenig zu tun”, so Rastegar.

Slowenisches Gesetz steht FlexCo-Gründung im Weg

Christof Strasser wiederum ist in seiner Arbeit auf ein sehr spezifisches FlexCo-Problem gestoßen. “Ein slowenisches Startup wollte eine Holding in Österreich errichten und die Anteile entsprechend einbringen. Nach dem slowenischen Gesetz war die Einbringung steuerneutral aber nur in einer GmbH oder AG möglich, weil nur die konkret im Gesetzestext genannt wurden”, erzählt der Anwalt. Das Gesetz in Slowenien müsste also in diesem Fall geändert werden, was jenseits der Grenze keine Priorität habe. Das sei nicht nur beim südlichen Nachbarland der Fall. “Man könnte dann eine GmbH gründen und im nächsten Schritt in eine FlexCo umwandeln. Aber dadurch entstehen weitere Kosten – das macht keinen Sinn”, so Strasser.

Mitarbeiter:innenbeteiligung: “Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”

Auch bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung in Form von Unternehmenswert-Anteilen in der FlexCo sieht der Anwalt noch Hürden. “Wir haben derzeit mehrere Umwandlungsprojekte von GmbH zu FlexCo am Laufen. Das sind Unternehmen, die Investoren und viele Mitarbeiter haben und sich wirklich dafür interessieren, die Vorteile der FlexCo zu nutzen. Die Projekte laufen seit April, seit Mai arbeiten wir konkret an den ersten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Es zeigt sich: Es ist schon aufwändig. Das hat ja davor noch niemand gemacht. Es dauert seine Zeit”, sagt Strasser.

Er selbst habe vor zehn Jahren das bisher übliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell in Österreich, den Phantom-Stock-Plan, entwickelt. “Das lässt sich inzwischen innerhalb von 20 Minuten umsetzen. Die Unternehmenswert-Anteile in der FlexCo sind dagegen momentan noch ein großes Projekt”, meint der Jurist. Es werde noch länger dauern, bis das zum standardisierten Produkt werde, schätzt er. “Aber macht ja nur dann Spaß, wenn wir dem Klienten fertiges Produkt schicken können und der oder die CEO für die Mitarbeiterbeteiligung nur mehr ein paar Unterschriften setzen muss. Da sind wir noch nicht”, so Strasser.

“Zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur zu verwenden”

Keyvan Rastegar spricht sich jedenfalls klar für das Modell der Unternehmenswert-Anteile aus. Es gebe nach wie vor eine Vielfalt an Standpunkten am Markt, erläutert der Anwalt. Manche fänden, dass virtuelle Programme oder Substanzgenussrechte immer noch besser seien, “weil sie hoffen, dass das im rechtsfreien Raum passiert”.

Für ihn ist aber klar: “Mir scheint es zielführender, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die gesetzlich dafür geschaffene Struktur der Unternehmenswert-Anteile zu verwenden, die zwar Nachteile hat und verbessert gehört, aber umgekehrt einige Nachteile der alten Modelle nicht hat, beginnend mit der steuerlichen Rechtsunsicherheit und bilanziellen Abgrenzungsfragen.” Im Abgabenänderungsgesetz 2024 sei nun zudem die Möglichkeit geschaffen worden, die virtuellen Programme in das neue Modell umzuwandeln. “Ob die Finanzverwaltung danach noch die alten Modelle undifferenziert prüft, wird sich noch zeigen”, meint Rastegar.

Gabriel Heiml hat dieses Prozedere mit Seedback noch vor sich. “Wir haben noch keine Mitarbeiter beteiligt, haben das aber vor”, sagt er. Ende 2024 oder Anfang 2025 soll es soweit sein. Über seine Erfahrungen damit, will er brutkasten dann erzählen, verspricht der Gründer.


* Keyvan Rastegar/ Rahim Rastegar, Ein halbes Jahr FlexCo – ein erstes Resümee, DJA 2024 H 3 (in Druck)

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