03.01.2024

0100 Conference DACH: 350 Expert:innen aus der PE- und Venture-Capital-Branche treffen sich in Wien

Am 28. und 29. Feber findet in Wien die "0100 Conference DACH" statt. Zur mittlerweile zehnte Ausgabe der Konferenz werden über 350 Branchenexpert:innen aus der Private-Equity- und Venture-Capital-Branche erwartet.
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(c) 0100 Conferences
kooperation

Zero One Hundred Conferences ist ein führender Anbieter Veranstaltungen für Private-Equity- und Venture-Capital-Akteuere in verschiedenen Regionen Europas. In den letzten acht Jahren wurden 47 Veranstaltungen in ganz Europa abgehalten – darunter auch die „0100 Conference DACH“.

Während die Konferenz letztes Jahr im Rahmen der ViennaUP’23 Anfang Juni stattgefunden hat, geht sie dieses Jahr bereits Ende Feber über die Bühne. Konkret werden zur mittlerweile zehnten Ausgabe des zweitägigen Business & Networking Events am 28. und 29. Feber 2024 über 350 Branchenexpert:innen aus der Venture-Capital- und Private-Equity-Branche erwartet. Die Veranstaltung wird im Hotel Savoyen Vienna stattfinden.

Das inhaltliche Programm der 0100 Conference DACH

Die Teilnehmer:innen der „0100 Conference DACH“ erwarten insgesamt 60 Speaker:innen. Sie werden im Rahmen von Podiumsdiskussionen, Keynote-Präsentationen und Workshops einen Einblick in die neustes Trends der Branche geben. So wird sich beispielsweise das Opening-Panel mit den aktuellen makroökonomischen Auswirkungen auf die PE- und VC-Landschaft befassen.

Zudem werden auch die Themen Impact Investing, ESG und Diversity & Inclusion behandelt. Unter anderem wird hier der Frage nachgegangen, wie Geschäftsmodelle erfolgreich gesellschaftliche Herausforderungen adressieren können oder wie sich „Impact“ effektiv messen lässt.

Weitere Panels behandeln die Rolle von Dachfonds oder die neuen Möglichkeiten, die sich durch künstliche Intelligenz (KI) ergeben – angefangen vom Deal Sourcing bis hin zur Due Diligence.

+++ Hier gehts zum Programm und Speaker-Lineup +++

Auch der Bereich Familiy Offices wird im Zuge der Konferenz abgedeckt. Am Nachmittag vor der Hauptkonferenz wird der PE-Experte Steve Balaban unter anderem einen Workshop leiten, der speziell auf Family Offices zugeschnitten ist, die sich mit den Bereichen Private Equity und Venture Capital befassen möchten.

Networking-Möglichkeiten

Auf der 0100 Conference DACH können die Teilnehmer:innen mit einer Vielzahl von LPs in Kontakt treten. Unter anderem werden One-on-One-Networking-Sessions und Nebenveranstaltungen wie ein LP Breakfast sowie ein VIP Dinner angeboten.

Die Konferenz zieht laut den Veranstalterin ein Spektrum hochkarätiger institutioneller LPs an – darunter abrdn, Adams Street Partners, AlpInvest Partners, Alpha Associates, HarbourVest, Hamilton Lane, ICG, KfW Capital, LGT Capital Partners, Mubadala, NRW.Bank, PZU Group, StepStone Group, SwanCap Partners, Universal Investment und VBV Pensionskasse. Hinzu kommen individuelle LPs wie Aventur Family Office, AMCS Private Trust, Consilium, Felman Family Office, Flick Family Office, Firlej Kastory, Gastauer Family Office, Haflo, Hellen’s Rock Capital, MJ & Cie, Opticrest, Rancilio Cube und SwanCap Partners.

Alle Infos zur Anmeldung und Vorteile als LP findet ihr hier.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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