28.11.2016

Von USt bis SVA – Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer

Powered by Ihre Steuerberater Unternehmer sein bedeutet natürlich auch, Steuerzahler zu sein. Einer der großen Unterschiede aus steuerlicher Sicht zwischen einem Selbständigen (Unternehmer) und einem unselbständig Erwerbstätigen (Arbeiter oder Angestellter) ist, dass man sich großteils auch selbst um seine Steuern kümmern muss.
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Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Stockfotos-MG - fotolia.com
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Als Angestellter werden einem Lohnsteuer und Sozialversicherung automatisch vom Gehalt abgezogen und vom jeweiligen Dienstgeber an das Finanzamt bzw. die Sozialversicherung abgeliefert. Einen Selbständigen treffen andere Steuern – etwa die Einkommensteuer und Unternehmenssteuern. Darüberhinaus muss die Pflichtversicherung über die SVA erfolgen.

+++Mehr zum Thema: Steuerliche Abschreibung – zwischen Müssen und Dürfen+++

Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Grundsätzlich muss ein Unternehmer neben Einkommensteuer auch die Sozialversicherung bezahlen. Je nach Rechtsform, Branche und anderen Kriterien fallen aber auch noch weitere Steuern und Abgaben wie etwa Umsatzsteuer, Werbeabgabe, Tabaksteuer, Mineralölsteuer u.v.m. an.

KÖSt, ESt, USt, Frust…

Jedes Einkommen unterliegt in Österreich einer Steuer: Abhängig von der Form der Tätigkeit aus der man ein Einkommen bezieht, fallen unterschiedliche Steuern an. Was die Lohnsteuer für Angestellte und Arbeiter ist, ist die Einkommensteuer (ESt) für Unternehmer, die ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit beziehen.

 Gesellschaftsform – Körperschaftssteuer

Auch die Gesellschaftsform spielt eine wichtige Rolle: Der Einkommensteuer unterliegen nämlich nur natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer). Für Kapitalgesellschaften gibt es die Körperschaftssteuer (KÖSt) – sie beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 25 Prozent. Die Einkommensteuer dagegen ist vom jeweiligen Einkommen abhängig und fällt nach nachderzeitigem Stand ab einem Jahreseinkommen von EUR 11.000 an.

 Einzelunternehmen – Kapitalgesellschaft

Hat ein Unternehmensgründer ein Einzelunternehmen gegründet, fällt für das Einkommen „nur“ die Einkommenssteuer an. Im Fall einer Kapitalgesellschaft muss zuerst die Gesellschaft “selbst” die Körperschaftssteuer abführen. Zusätzlich bezahlt der jeweilige Unternehmer Einkommensteuer für das Geld, das er vom Unternehmen bekommt.

Redaktionstipps

Wer bezahlt mehr Steuern?

Bezieht man sich nur auf die Zahlen, muss es nicht sein, dass ein Unternehmer mit einer Kapitalgesellschaft in Summe mehr Steuern zahlt, als beispielsweise Einzelunternehmer. Diesbezüglich spielen viele andere Faktoren mit. Es lohnt sich deshalb vor der Gründung mit einem Steuerberater Rücksprache zu halten. Er kann helfen, das Unternehmen so zu gründen, dass alles steuerlich optimal ausgestaltet ist.

Unternehmer mit Kapitalgesellschaften zahlen nicht zwingend mehr Steuern als Einzelunternehmer

Die Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer spielt – neben Einkommensteuer und der SVA – eine entscheidende Rolle im Leben eines Gründers. Schon deswegen, weil sie selbst berechnet und im Voraus an das Finanzamt abzuliefern ist. Jeder Unternehmer muss seinen Kunden die Umsatzsteuer (USt) verrechnen. Kauft er jedoch selbst etwas, bezahlt er klarerweise ebenfalls USt. Genau diese USt, die ein Unternehmer seinen Lieferanten bezahlt, nennt man Vorsteuer. In der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ans Finanzamt, kann der Unternehmer – sofern er vorsteuerabzugsberechtigt ist – die Vorsteuer von der eingehobenen Umsatzsteuer abziehen und sich diese somit „zurückholen“.


Der Normalsteuersatz für die USt beträgt in Österreich 20 Prozent. Aber es gibt Ausnahmen: für Essen beträgt der Satz beispielsweise nur 10 oder 13 Prozent für Hotelübernachtungen.


Umsatzsteuer fällt monatlich an

An sich muss die Umsatzsteuer einmal jährlich mit der Umsatzsteuererklärung veranlagt werden. Das System in Österreich verlangt es jedoch anders. An jedem 15. des übernächsten Monats, muss die Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeliefert werden. Sprich, zwei Monate nachdem man eine Rechnung gestellt hat.

Verpflichtende Umsatzsteuervoranmeldung:

Dieser monatliche Vorgang erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Umsatzsteuervoranmeldung. Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

+++Mehr zum Thema: Wie man zum Jahresende Steuern spart+++

Schreckgespenst Sozialversicherung – SVA

Gewerbetreibende, Gesellschafter bestimmter gewerberechtlicher Gesellschaften, freiberuflich Erwerbstätige und auch die sogenannten „neuen Selbständigen“ müssen in Österreich bei der SVA, der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, kranken-, unfall- und pensionsversichert sein.

Beitragssatz:

Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung beträgt nach aktuellem Stand 18,5% vom Jahreseinkommen, 7,65% für die Krankenversicherung und 1,53% für die Selbständigenvorsorge. Für die Unfallversicherung wird ein monatlicher Betrag von EUR 8,48 berechnet. Die tatsächliche Höhe der SVA-Beiträge muss jedoch niemand selbst berechnen. Dies erfolgt automatisch durch die SVA.

SVA-Sonderregelung für Gründer

Für Unternehmensgründer gibt es in den ersten Jahren der Selbständigkeit eine Sonderregelung: sie müssen unabhängig von der tatsächlichen Einkommenshöhe den SVA-Mindestbeitrag zahlen. Aufgepasst: Ab dem vierten Jahr der Selbständigkeit wird der SVA-Beitrag abhängig vom jeweiligen tatsächlichen Einkommen vorgeschrieben. Darüber hinaus wird aber auch die Einkommenshöhe der vergangenen, ersten Jahre der Selbständigkeit kontrolliert. Und wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat, kann es auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen.

Nicht jedes Unternehmen ist automatisch vorsteuerabzugsberechtigt. Das hängt von Faktoren wie beispielsweise der Jahresumsatzhöhe ab.

Personalverrechnung

Ein weiterer Stolperstein für (Jung-)Unternehmer sind Mitarbeiter: Lohnkosten setzen sich nämlich (aufgrund zahlreicher Vorschriften und Abgaben) aus weit mehr zusammen als nur dem überwiesenen Gehalt. Neben Sozialversicherung und weiteren Lohnnebenkosten gilt es außerdem zahlreiche weitere Vorschriften (wie zB Überstundenregelungen, Sonderzahlungen, Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge, Gewerkschaftsbeitrag u.v.m.), die sich noch dazu laufend ändern, zu berücksichtigen.

Die Materie ist komplex, deshalb sollte man sich nicht ausschließlich auf standardisierte EDV-Programme verlassen, sondern auf jeden Fall den Rat eines Steuerberaters einholen.

(c) Ihre Steuerberater

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Peter Gönitzer und Lorena Skiljan | (c) Nobile

Erst Mitte Mai gab das Wiener Energy-Startup Nobile die internationale Expansion nach Deutschland, Italien und die Schweiz bekannt. Mit der Energieplattform Nobile:Connected können sich Erzeuger in sogenannten Energiegemeinschaften (Energy-Hubs) zusammenschließen. Sie sollen künftig die Basis für die Dezentralisierung der Stromnetze bieten. Die Plattform des Wiener Startups ermöglicht dabei die direkte Versorgung von Verbrauchern mit erneuerbarer Energie auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene. Zudem können auch sogenannte micro Power Purchase Agreements (PPAs) mit Hilfe der Technologie abgewickelt werden (brutkasten berichtete).

Die Runde der Investoren

Nun erhält die internationale Expansion des Wiener Startups zusätzlich Rückwind. Wie das Unternehmen am Dienstag bekannt gab, konnte Nobile eine Finanzierungsrunde in Höhe von fünf Millionen Euro abschließen. Die letzte größere Finanzierungsrunde in Millionenhöhe kommunizierte das Unternehmen übrigens Anfang August 2023 (brutkasten berichtete).

Die Runde wird von 6 Degrees Capital angeführt. Konkret handelt es sich dabei um einen Frühphasen-VC-Fonds mit Sitz in London und Antwerpen, der in Startups von der Seed bis zur Series-B-Phase investiert. Laut eigenen Angaben fokussiert sich 6 Degrees Capital auf die Bereiche FinTech und SaaS. Zum Portfolio zählt beispielsweise auch das Linzer Startup Blockbit. Neben 6 Degrees Capital beteiligt sich auch D2 Fund, Doral Energy Tech und Helen Ventures an der jüngsten Finanzierungsrunde für Nobile.

“Wir werden tiefer in neue Märkte Märkte wie Deutschland, Italien, die Schweiz, Belgien und Niederlanden vorstoßen und unser Team von Energiespezialisten sowie von Produkt- und Ingenieurstalenten ausbauen“, so Lorena Skiljan, CEO und Mitbegründerin von Nobile, gegenüber brutkasten. Zudem soll die Plattform weiterentwickelt werden. Als ein Feature nennt Skiljan die Asset-Steuerung.

Die Wachstumspläne von Nobile

Derzeit werden über die Plattform des Unternehmens über 130 sogenannter Energy-Hubs betrieben, die laut Nobile eine Energieleistung von rund 17,5 GWH an erneuerbarer Energie produzieren. Für 2025 plant das Unternehmen zusätzlich 200 neue Energie-Hubs über die Plattform nobile:connected zu betreiben. Das Unternehmen kooperiert hierfür in erster Linie mit Industrieunternehmen, Gemeinden sowie Tourismusregionen.

Das Team des Startups | (c) Nobile

Für die Expansion baut das Startup derzeit neue Sales-Teams auf. In Deutschland und Italien sollen diese Teams direkt vor Ort über eigene Standorte agieren. Zudem möchte Nobile in den nächsten Monaten bis zu 15 Mitarbeiter:innen neu anstellen.

Die Basis für die Ausrollung in die neuen Märkte bildet die bereits erwähnte Energy-Sharing- und Serviceplattform nobile:connected. Künftig soll die Plattform in Deutschland auch über eine Whitelabel-Lösung an Stadtwerke vertrieben werden. In der Schweiz werden Energiegemeinschaften hingegen nach österreichischem Vorbild serviciert.

“Wir transformieren den Energiemarkt mit einem dezentralen, von unten nach oben gerichteten Modell, das traditionelle Versorger ergänzt und direkt lokale Gemeinschaften bedient“, so Peter Gönitzer, CEO und Mitgründer von Nobile.


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