27.11.2017

EU-Datenschutzverordnung: Das müssen Startups beachten

Gastbeitrag. Karin Bruchbacher von PHH Rechtsanwälte und Georg Zeitler von pc-web klären auf, was die DSGVO rechtlich für Cloud-Computing, Growth Hacking und Social Media Marketing bedeutet.
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(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

In Zukunft sollten Datenschutz und IT-Sicherheit nicht mehr dem Zufall überlassen werden. Denn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, verlangt strengere Sicherheitsstandards. Gerade Startups können die DSGVO aber auch als Chance nützen.

+++ Datenforum 2018: Dialogmarketing unter der EU-Datenschutzverordnung +++

Die wichtigsten Änderungen durch die DSGVO

Die DSGVO ist in der Europäischen Union und somit auch in Österreich ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbar. Die wichtigsten Änderungen, die mit der DSGVO einhergehen, sind:

  • höhere Transparenz und Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten
  • erweiterte Informationspflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  • stärkere Betroffenenrechte
  • privacy by design / privacy by default (Ausrichtung aller Systeme und Anwendungen auf die Gewährleistung des Datenschutzes, dies muss vor allem bei der Software Entwicklung beachtet werden)
  • höhere Strafen: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – je nachdem was höher ist

Regelungen zum Cloud-Computing

Gerade Startups arbeiten oft mit Cloud-basierten Lösungen. Vielfach werden dafür anerkannte Speicherdienste außerhalb des Unternehmens genutzt, die jedoch oft von Anbietern außerhalb der Europäischen Union angeboten werden. Der Cloud-Nutzer (Verantwortlicher) muss in Zukunft sicherstellen, dass er nur mit vertrauenswürdigen Cloud-Anbietern (Auftragsverarbeitern) zusammenarbeitet. Durch einen Auftragsverarbeitervertrag (Dienstleistervertrag) ist sicherzustellen, dass der Cloud-Anbieter unter anderem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um die Verarbeitung der Daten im Einklang mit der DSGVO durchzuführen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund einer Solidarhaftung im Schadensfall unumgänglich.

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Cloud-Nutzer außerdem europäische Cloud-Anbieter mit einem Rechenzentrum innerhalb der EU wählen. Somit kann gewährleistet werden, dass keine Daten durch Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden.

Growth Hacking und Social Media Marketing unter der DSGVO

Auch beim Growth Hacking ist in Zukunft Vorsicht geboten. Durch Datenerhebung und -analyse ist beim Growth Hacking trotz kleinem Marketing Budget großer Unternehmenswachstum möglich: Die Tracking-Möglichkeiten, Analytics-Tools und Social Media Plattformen ermöglichen, zahlreiche Daten von Kunden und Interessenten zu sammeln und sinnvoll in die Marketingstrategie einzubinden. Angesichts dieser Möglichkeiten war der Datenschutz für viele Marketer und Unternehmen in der Vergangenheit eher ein Nebenschauplatz. Social Media und Content Marketing, Growth Hacking und SEO werden jedoch auch in Zukunft eine große Rolle im Unternehmen spielen, doch muss mit der DSGVO der Datenverarbeitungsprozess wesentlich transparenter aufgezogen werden.

Cookies und IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Websitebesucher eine Einwilligungserklärung abgeben muss, wenn beim Tracking nicht-anonymisierte Daten gesammelt werden und kein sonstiger Rechtfertigungsgrund vorliegt, der die Datenverarbeitung rechtfertigt. Das ist heute schon bei den meisten Websites Usus. Zusätzlich muss jedoch in Zukunft stets der Zweck der Datenverarbeitung offengelegt werden und die Verarbeitung dementsprechend eingeschränkt sein (Datenminimierung). In Social Media Plattformen dürfen ohne Einwilligung der Nutzer jedenfalls keine CRM-Daten wie z.B. Emailadressen hochgeladen werden.

Außerdem darf eine Leistung nicht mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung gekoppelt werden, wenn diese für die Erbringung nicht erforderlich ist, wie dies z.B. oft bei der Teilnahme von Gewinnspielen geschieht (Kopplungsverbot).

Chance DSGVO

Die neuen DSGVO-Bestimmungen mögen wie Einschränkungen wirken. Doch höhere Datenschutzstandards sind auch Chancen für eine höhere Kundenbindung. Transparente Datenverarbeitung und rechtskonforme Auskünfte wecken Vertrauen beim Kunden, sorgen für eine gute Reputation sowie ein positives Unternehmensimage.

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eBook zur DSGVO

Möchten Sie mehr über die DSGVO und ihre Anwendungen erfahren? Lesern von derbrutkasten.at wird von PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & CO KG und pc-web exklusiv ein gratis eBook zur Verfügung gestellt ⇒ hier downloaden. In diesem DSGVO-Leitfaden werden technische, organisatorische und rechtliche Aspekte der DSGVO erläutert und Best Practices zur Verfügung gestellt.

Über die Autoren

Karin Bruchbacher

(c) PHH Rechtsanwälte: Karin Bruchbacher

Karin Bruchbacher ist Rechtsanwältin und als Datenschutzexpertin sowie zertifizierte Datenschutzbeauftragte Teil des PHH Datenschutzteams. Infos unter www.datenschutz-phh.at. bruchbacher@phh.at.

PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien bringt Expertise in Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet. Die elf PHH-Partner und rund 40 Juristen arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. Im Startup-Bereich engagiert sich PHH Rechtsanwälte als Gründungspartner des European Super Angels Clubs (ESAC).

Georg Zeitler

(c) pc-web: Georg Zeitler

Georg Zeitler ist Geschäftsführer des Wiener IT-Unternehmens pc-web, einem Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen, der seit 2013 eine eigene Support-Abteilung für Startups anbietet. office@pc-web.at.

pc-web wurde 2007 von Georg Zeitler und Wolfgang Weber gegründet. Das IT-Unternehmen startete mit fünf Mitarbeitern und entwickelte sich innerhalb von zehn Jahren zu einem führenden Spezialisten für Cloud-, Web-, Software- und Netzwerk-Lösungen. Das 18-köpfige Team berät und betreut Kunden aus allen Branchen von Bau bis Unterhaltung. Zu den Kunden zählen etwa das Fraunhofer Institut, Cosmeterie, Dr. Owl, oder Timeaffair.  www.pc-web.at.

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Dahinter steckt ein weltweit tätiges Team aus externen Expertinnen und Experten, die sogenannten FinTech Scouts. Diese beobachten im Auftrag der Bank von London, New York, Singapur und Delhi aus relevante technologische Innovationen und Entwicklungen – und sollen der Bank direkten Zugang zu den relevanten Anbietern des weltweiten Technologie-Ökosystems verschaffen.

FinTech-Scouts sollen neue Impulse liefern

„Die FinTech-Scouts sind für uns Partner, mit deren Hilfe wir besser verstehen, welche Anwendungsfälle und Geschäftsmodelle sich um Technologien herum entwickeln, welche davon wir nachahmen oder sogar kopieren können, wo wir Kooperationen und Partnerschaften anstreben können oder wo wir sie nur als eine Art Ideenpool für künftige Unternehmungen nutzen können“, erläutert Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, im brutkasten-Interview.

Diese Woche stelle die RBI das Ende 2024 gestartete Programm in Wien vor. Mehrere der Scouts waren dazu vor Ort und gaben Einblicke in aktuelle FinTech-Trends.


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So etwa Aditi Subbarao, die als Global Financial Services Lead beim KI-Startup Instabase in London fungiert. Sie stellte wichtige KI-Anwendungsfälle im Bankenbereich vor. Diese sind vielfältig und umfassen unter anderem Risikomanagement, Kundenkommunikation, operative Effizienzsteigerungen oder Compliance-Themen wie Geldwäsche-Monitoring.

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Ein anderes großes Thema ist Embedded Finance: Darunter versteht man die nahtlose Einbettung von Finanzdienstleistungen in andere, oft branchenfremde Plattformen und Angebote. Einblicke in diesen Bereich gab FinTech-Scout Varija Raj, Product Manager bei Lendable in London. Sie berichtete unter anderem, dass Unternehmen wie Samsung, Visa oder Mastercard in den Bereich mobiler Zahlungen einsteigen und dass „Buy Now Pay Later“-Anbieter wie Klarna, Splitit oder LeanPay manchen Händlern erhebliche Umsatzsteigerungen bescheren.

Stablecoins

Einen weiteren Trend beleuchtete Akshat Mittal, General Manager of Core Payments bei Revolut in Delhi: Stablecoins – also Kryptowährungen, die 1:1 an reale Währungen wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sind. Sie können in Staaten mit hohen Preissteigerungen als Inflationsschutz und Alternative zu den Landeswährungen fungieren. Aus der Perspektive von Banken wiederum verbessern sie die Liquidität.

„Ich nehme also am globalen Fintech-Scout-Programm teil, weil ich erstens seit 15 Jahren mit Startups zu tun habe und zweitens wissen wollte, wie eine Großbank die neuen Innovationen, an denen die Startups arbeiten, integrieren kann“, erläutert Mittal gegenüber brutkasten. „Schließlich sucht jedes Startup nach einem ‚Killer‘-Use-Case, den eine große Bank mit Sicherheit bieten kann.“

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Stablecoins

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