06.04.2020

Coronakrise: Ab 14. April dürfen erste Geschäfte wieder öffnen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute einen ersten Fahrplan zur "kontrollierten und schrittweisen" Öffnung von Geschäften. Kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte dürfen ab 14. April wieder öffnen. Zudem äußerte sich Gesundheitsminister Rudolf Anschober in der Causa "Corona-App".
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Geschäfte
Bundeskanzler Sebastian Kurz tritt nun auch im Bundeskanzleramt hinter einem Schutzglas vor die Presse | (c) BKA

Unter neuen Sicherheitsmaßnahmen für die Regierungs-PK – die Rednerpulte wurden mit einem Schutzglas versehen – präsentierte die Bundesregierung am Montag einen ersten Fahrplan, wie die österreichische Wirtschaft nach der Krise wieder “hochgefahren werden” kann.

Zu Beginn der Pressekonferenz appellierte Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass sich die Bevölkerung auch zu den Osterfeiertagen an die Ausgangsbeschränkungen halten soll. “Feiern Sie nicht gemeinsam mit den Verwandten und der Familie, sondern bleiben Sie zusammen mit den Menschen, mit denen Sie wohnen”, so Kurz.

Die Ausgangsbeschränkungen werden bis Ende April verlängert. Ab Ostermontag soll es zudem eine Masken-Pflicht in den Öffis geben. Das Abhalten von Veranstaltungen wird bis mindestens Ende Juni nicht möglich sein.

+++ Corona, Wirtschaft und die Innovation +++

Kleine Geschäfte sollen ab dem 14. April öffnen

Im Rahmen der Pressekonferenz präsentierte Kurz einen ersten Fahrplan für die Öffnung der ersten Geschäfte.

Ab 14. April, Dienstag nach Ostern, sollen kleine Geschäfte bis 400 Quadratmeter sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen dürfen. Die Öffnung soll allerdings nur unter Einhaltung “strenger Sicherheitsvorgaben” möglich sein.

Ab 1. Mai sollen alle anderen Geschäfte folgen. Dazu zählen laut Kurz auch Einkaufzentren und Friseure. Länger müssen sich hingegen Hotels und die Gastronomie gedulden. Erste Öffnungen sollen erst Mitte Mai möglich sein, wobei die Öffnung stufenweise erfolgt. Nähere Details werden erst zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert.

Home-Schooling soll ebenfalls bis Mitte Mai fortgesetzt werden, wobei die Betreuung in den Schulen laut Kanzler Kurz weiterhin sichergestellt wird. Die Matura und die Lehrabschlüsse sollen noch in diesem Semester durchgeführt werden.

Selbstbehalt für Mund-Nasen-Schutz

Zudem dürfen Supermärkte künftig einen Selbstbehalt für die Ausgabe eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) einheben. Das Einheben des Selbstbehaltes darf allerdings nur ohne Gewinnabsicht erfolgen.

Die Rewe-Gruppe hat bereits angekündigt einen derartigen Selbstbehalt einführen zu wollen. In einer Aussendung am Montagvormittag heißt es dazu, dass man bewusst ein Signal für einen verantwortungsvollen Umgang und gegen Verschwendung setzen möchte: “Nachdem wir – wie im Erlass des Gesundheitsministeriums vorgesehen – ein erstes Kontingent zur ‘Erstausstattung’ gratis verteilt haben, werden nun – nach Verbrauch dieses ersten Kontingents – ab 6. April MNS zu einem Kostenbeitrag von einem Euro pro Stück abgegeben.”

Kurve flacht ab | App bleibt freiwillig

Der Gesundheitsminister Rudolf Anschober informierte die Bevölkerung – wie bereits üblich – über die täglichen Steigerungsraten der Neuinfektionen. Lag die Rate Mitte März noch bei 40 Prozent, so konnte diese nun auf eine tägliche Steigerung von 1,6 Prozent gesenkt werden. Die getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung würden ihre Wirkung zeigen, so Anschober.

Zudem äußerte sich Anschober in der Debatte rund um die Corona-App des Roten Kreuzes. Sobotka forderte am Samstag eine verpflichtende Nutzung, ruderte aber am Sonntag bereits wieder zurück – der brutkasten berichtete. Anschober sprach sich in der Pressekonferenz nach wie vor für eine Freiwilligkeit aus: “Das Rote Kreuz hat eine gute App entwickelt, das weitere Vorgehen werde man sich genau angesehen, aber es ist eben freiwillig.”


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Videoarchiv: Tech- und Datenschutz in der Coronakrise

Tech und Datenschutz in der Coronakrise

Mit Big Data gegen das Coronavirus? Über Tech und Datenschutz in der Coronakrise diskutieren wir heute mit Gerry Foitik (Österreichisches Rotes Kreuz), Max Schrems, Lisa Seidl (epicenter.works), Michael Zettel (Accenture) Michael Cik (Invenium Data Insights GmbH).Während der Diskussion können Fragen via Slido (Code: brutkasten) gestellt werden.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. April 2020

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Man sieht wie ein E-Auto aufgeladen wird von ELOOP
(c) Eloop

Mehr als 200 Teslas sind derzeit noch für Eloop unterwegs. Mit seiner in den vergangenen Jahren sukzessive wachsenden Flotte hat es das Wiener Carsharing-Startup geschafft, eine Größe im heimischen Markt zu werden. Mit der Tokenisierung von Fahrzeugen sorgte das Unternehmen in nicht nur für viel Aufmerksamkeit im Krypto-Segment, sondern auch für eine stärkere Kundenbindung. Das Konzept zog auch einige Investor:innen an – erst im vergangenen September verkündete das Startup zuletzt ein Millioneninvestment – bei weitem nicht das erste.

“Wachstum nur schwer möglich”

Doch wie es in einer Mail des Startups an Crowdinvestor:innen heißt, stellt Eloop den Flottenbetrieb nun gänzlich ein. Das Geschäft lasse sich momentan nicht profitabel betreiben, heißt es dort. In den aktuellen Marktbedingungen sei ein Wachstum “nur schwer möglich”. “Deshalb mussten wir uns schweren Herzens dazu entscheiden, das Carsharing einzustellen, auch wenn wir nach wie vor daran glauben, dass das die Zukunft der urbanen Mobilität sein wird”, so das Team.

Schäden an Fahrzeugen als finanzielles Problem für Eloop

Als problematischen Kostenpunkt führt Eloop dabei auch Schäden an Fahrzeugen an, die teilweise nicht von der Versicherung gedeckt seien. Man habe “vermehrt mit schweren Fahrzeugschäden bis zu Totalschäden zu kämpfen”. “In vielen Fällen, wie z.B. Account-Weitergabe an unter 23-Jährige, steigt die Versicherung aus und Eloop trägt die gesamten Kosten”, heißt es in der Mail. “Schäden dieser Art eliminieren allerdings jegliche operativen Gewinne und erhöhen zusätzlich die Versicherungskosten.”

Sanierungsverfahren angekündigt: Eloop-Crowdinvestor:innen dürften um Geld umfallen

Neben der Einstellung des Sharing-Angebots kündigt das Startup auch die Beantragung eines Sanierungsverfahrens an, ist also offensichtlich insolvent. Ein entsprechender Antrag scheint aktuell noch nicht öffentlich auf. Gerade die Crowdinvestor:innen, an die sich die Mail richtet, dürften bei einem solchen Verfahren um ihr Geld umfallen, wie auch seitens des Startups eingeräumt wird. “Das Investment und die damit verbundenen Zinsansprüche sind nachrangig. Das bedeutet bei einer Insolvenz, dass erst die anderen Gläubiger vollständig befriedigt werden müssen, bevor Zahlungen an die Crowd geleistet werden dürfen”, heißt es in der Mail.

“Teilbetriebsschließung” – künftig wohl Fokus auf Plattform zur Tokenisierung von Maschinen geplant

Man wolle den Schaden der Crowdinvestor:innen aber minimieren, indem man sie “bei der Weiterführung des Eloop-Networks” integriere. Das Startup spricht bei der Einstellung des Carsharing-Betriebs auch von einer “Teilbetriebsschließung”. Erst im März hat das Startup ein neues Geschäftsmodell präsentiert, wie brutkasten berichtete: Eine Plattform zur Tokenisierung von Maschinen. Ob es tatsächlich damit weitergeht hängt freilich davon ab, ob das Sanierungsverfahren angenommen und in weiterer Folge erfolgreich umgesetzt wird.

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