27.03.2020

Keine „Geisterflüge“ mehr in Zeiten des Coronavirus

Das EU-Parlament hat beschlossen, die Slot-Regeln auszusetzen. Wegen dieser Regelung waren im Rahmen sogenannter "Geisterflüge" teils leere Flugzeuge gestartet, damit die Airlines ihre Slots an den Flughäfen nicht verlieren.
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Keine Geisterflüge von Airlines mehr
(c) Adobe Stock / aapsky

Sie waren eine der größten bürokratischen Dummheiten in der aktuellen Coronakrise: Die sogenannten „Geisterflüge“, bei denen Airlines Flüge mit leeren Flugzeugen durchführten. Diese Flüge waren nötig waren, damit die Fluglinien ihre Slots behalten. Wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus blieben allerdings die Fluggäste aus: Es wurde also sinnlos CO2 in die Atmosphäre entlassen.

+++News und Fakten zum Coronavirus+++

Auf Druck von verschiedenen Seiten hin hat das EU-Parlament nun dafür gestimmt, die Slot-Regeln für Fluglinien in Zeiten der Coronakrise auszusetzen. Die Abstimmung erfolgte mit 686 Stimmen dafür, keiner Gegenstimme und zwei Enthaltungen.

Slot-Regelung und die „Geisterflüge“

Normalerweise müssen Airlines ihre Slots an den großen Flughäfen zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um auch in der Flugplanperiode des darauffolgenden Jahres ein Recht darauf zu haben – ansonsten verlieren sie die Slots an die Konkurrenz.

+++Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus+++

Nach der nun endgültig beschlossenen EU-weiten Regelung verlieren Fluglinien ihre bisherigen Start- und Landerechte auch dann nicht, wenn die Flugzeuge nicht abheben. Die Ausnahmeregelung gilt bis einschließlich Oktober.

Rückgang der Buchungen, Kurzarbeit bei der AUA

Die aktuelle Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche: Die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) verzeichnete für die Monate März bis einschließlich Juni einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

+++AMS bringt Kurzarbeit-Online-Rechner und Hiobsbotschaft für Unternehmen+++

Österreichs größte Airline, Austrian Airlines, gab zuletzt bekannt, dass die Einstellung des eigenen Linienflugbetrieb bis 19. April 2020 verlängert wird. Vorerst bis zu diesem Tag sind auch alle rund 7000 Mitarbeiter der Austrian Airlines in Kurzarbeit. Rückholflüge werden weiterhin durchgeführt. Austrian hatte ihre temporäre Einstellung zunächst bis 28. März 2020 angekündigt.

So funktioniert Kurzarbeit bei Austrian Airlines

Die „Corona-Kurzarbeit“ sieht eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10 Prozent mit einem Gehalt von bis zu 90 Prozent vor. Die Differenz wird durch eine AMS-Förderung abgedeckt, bzw. durch Austrian aufgefüllt. Austrian Airlines hat diese Vereinbarung vorerst für einen Monat abgeschlossen, beginnend mit dem 20. März 2020 mit Verlängerungsoption auf weitere Monate, je nach weiterer Entwicklung der Situation. Maximal ist die Dauer der Kurzarbeit für sechs Monate möglich.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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Keine „Geisterflüge“ mehr in Zeiten des Coronavirus

  • Sie waren eine der größten bürokratischen Dummheiten in der aktuellen Coronakrise: Die sogenannten „Geisterflüge“, bei denen Airlines Flüge mit leeren Flugzeugen durchführten.
  • Das EU-Parlament hat nun beschlossen, dass die entsprechenden Slot-Regeln entfallen.
  • Die aktuelle Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche: Die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) verzeichnete für die Monate März bis einschließlich Juni einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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  • Das EU-Parlament hat nun beschlossen, dass die entsprechenden Slot-Regeln entfallen.
  • Die aktuelle Coronakrise hat massive Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche: Die Internationale Luftverkehrsvereinigung (IATA) verzeichnete für die Monate März bis einschließlich Juni einen Rückgang der Buchungen um 40 bis 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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