17.12.2015

Wie man zum Jahresende Steuern spart

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Zum Jahresende gibt es steuertechnisch in jedem Unternehmen viel zu tun. Der Brutkasten und BDO haben Steuertipps zum Jahresende zusammengestellt.
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(c) grafikplusfoto - fotolia

Das Jahr geht zu Ende und damit rücken Steuererklärungen und Jahresabschlüsse näher. Grund genug, um noch einmal auf ein paar nützliche Steuertipps hinzuweisen, wodurch man sich vielleicht den einen oder anderen Steuer-Euro sparen kann:

Investitionen von Anlagevermögen

Bei Investitionen, die noch heuer getätigt werden, kann eine Halbjahresabschreibung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt, das Wirtschaftsgut wird noch vor dem 31.12.2015 in Betrieb genommen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt bei Vorsteuerabzug) können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

Disposition über Erträge/Einnahmen bzw. Aufwendungen/Ausgaben

Bilanzierer haben einen gewissen Gestaltungsspielraum, da sie Aufwendungen vorziehen und Erträge verschieben können.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls Einkünfte steuern, indem sie Ausgaben vorziehen und Erträge verschieben. Dies gilt allerdings nicht für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden.

BDO-Steuertipp: Diesem Steuerspartipp kommt im heurigen Jahr besondere Bedeutung zu. Die Tarifstufen wurden nämlich mit der Steuerreform 2015/16 reduziert. Eine Verschiebung kann daher zu einer dauerhaften Steuerersparnis (und nicht nur einer Stundung) führen!

Steueroptimale Verlustverwertung

Seit der Veranlagung 2014 sind bei natürlichen Personen Verluste wieder mit 100 % der Einkünfte zu verrechnen. Das hat zum Nachteil: Die Vorteile der niedrigen Tarifstufen gehen verloren. Aber nur wenn die vortragsfähigen Verluste annähernd so hoch sind wie die gesamten Einkünfte.

BDO-Steuertipp: In dieser Situation sollte versucht werden, die Einkünfte bis zum Jahresende (zB durch Vorziehen von Einnahmen) noch entsprechend zu erhöhen.

+++Weitere Steuertipps: Keine Gesellschaftssteuer ab 2016+++

Forschungsprämie

Diese kann für Aufwendungen im Bereich der Grundlagenforschung oder angewandter und experimenteller Forschung beantragt werden. Die Prämie wird für 2016 von derzeit 10 % auf 12 % der Forschungsaufwendungen (Höchstbetrag € 1.000.000) pro Jahr erhöht.

Gewinnfreibetrag

Allen natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, steht ein Gewinnfreibetrag zu. Der Gewinnfreibetrag stellt eine steuerliche Entlastung dar. Er verringert die Bemessungsgrundlage des steuerlichen Ergebnisses. Bis € 30.000 stehen jedem 13 % (= € 3.900) als Grundfreibetrag zu.

Darüber sind Investitionen nötig, um den gestaffelten (investitionsbedingten) Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Als Investitionen kommen Wohnbauanleihen sowie abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. 4 Jahren in Frage. Die Investitionen müssen bis 31.12.2015 getätigt werden.

Registrierkasse

Sollten Sie bereits heuer in eine neue Registrierkasse investiert haben, so können Sie eine Prämie iHv € 200 in Ihrer Steuererklärung 2015 beantragen.

+++Mehr zum Thema: Registrierkassa ab 2016+++

Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 30.000 sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit. Kleinunternehmer, sie sich mit ihrem Umsatz knapp an der Kleinunternehmergrenze bewegen, sollten rechtzeitig überprüfen, ob sie die Umsatzgrenze von netto € 30.000 im laufenden Jahr noch überschreiten werden. Eine einmalige Überschneidung um 15 % innerhalb von 5 Jahren ist unschädlich.

Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht nach GSVG

Gewerbetreibende und Ärzte die weniger als € 4.871,76 Einkünfte und weniger als € 30.000 Umsätze erzielen, können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) befreien lassen. Der Antrag muss spätestens am 31.12.2015 bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) einlangen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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mertel
Martin Mertel, MSc ist Steuerberater bei BDO.
simon
Mag. Carina Simon ist Steuerberaterin bei BDO.
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Christian Winkelhofer, Managing Director für neue Technologien bei Accenture Österreich
Christian Winkelhofer, Managing Director für neue Technologien bei Accenture Österreich | Foto: Georg Krewenka

Mit Manus AI ist kürzlich ein Tool online gegangen, das sich als erster General AI Agent der Welt präsentiert. Der Hype ist groß – auch in Österreich, doch heimische Expert:innen bleiben vorsichtig. Ob Manus AI wirklich liefert, was es verspricht, muss sich erst zeigen.

Konkreter sieht es bei spezialisierten Anwendungen aus: Wiener Startups wie Fonio.ai und Cambioo entwickeln KI-Agenten für den Alltag. Fonio.ai ermöglicht kleinen Unternehmen, eigene Telefonagenten zu erstellen, Cambioo setzt auf KI-Unterstützung für Hausverwaltungen. Was heute im Kleinen funktioniert, könnte bald zum Standard in der digitalen Wirtschaft werden.

Ersetzen KI-Agenten bald Apps?

Laut dem aktuellen TechVision-Bericht von Accenture glauben viele Führungskräfte, dass KI-Agenten die Entwicklung digitaler Systeme künftig prägen werden. In der Studie mit über 4.000 Führungskräften aus 28 Ländern zeigte sich: Mehr als ein Drittel rechnet damit, dass KI-Agenten für alltägliche Tätigkeiten schon ab 2031 häufiger genutzt werden als klassische Apps oder Websites.

Doch um das Potenzial einer Technologie zu erkennen, genügt es nicht, darüber zu sprechen. Man muss sie auch einsetzen. Nur: Wie einsatzbereit sind KI-Agenten heute wirklich?

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Grundlegend sind KI-Agenten autonome Software-Systeme, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Sie können komplexe Aufgaben eigenständig oder im Zusammenspiel mit anderen Agenten ausführen – und dabei in natürlicher Sprache kommunizieren. Ein Orchestrator-Agent übernimmt dabei die Rolle des Projektmanagers.

Ein Beispiel: das Bewerbungsmanagement. Wenn eine KI Bewerber:innen bewertet, übernimmt sie oft die Verzerrungen früherer Entscheidungen – etwa Vorurteile gegenüber Geschlecht oder Herkunft. Genau hier setzen Agentensysteme an. Der erste Agent liest Lebensläufe, streicht Alter, Geschlecht und Herkunft. Der zweite prüft, ob die Fähigkeiten zur Stelle passen. Der dritte schlägt Kandidat:innen vor. So krempeln KI-Agenten Arbeitsprozesse um – aber nur, wenn man ihnen die richtigen Aufgaben gibt.

KI-Agenten in allen Bereichen anwendbar

Trotzdem: Nur 15 Prozent der befragten Führungskräfte trauen KI-Agenten eine Zukunft in der Personalabteilung zu. Die meisten sehen sie in der IT. Dazwischen: eine große Lücke – und brachliegendes Potenzial. Denn im deutschsprachigen Raum schöpfen wir kaum aus, was möglich wäre.

Anwendungsmöglichkeiten gäbe es viele. Winkelhofer etwa spricht von der Risikoanalyse in kritischen Infrastrukturen. Dort kann ein Orchestrator-Agent unzählige Datenquellen analysieren und Risikoberichte erstellen.

In der Softwareentwicklung wiederum könnten die Agenten ganze Arbeitsschritte übernehmen – von der Analyse über den Code bis hin zu Tests und Feedback. „Mein Tipp ist, KI dort einzusetzen, wo ich im Unternehmen auch die größte Wertschöpfung habe und nicht mit einem Randthema zu starten“, sagt Winkelhofer.

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Aber die Akzeptanz für KI soll nicht nur von innen steigen, sondern auch von außen. Ein zentrales Thema der TechVision 2025: Künstliche Intelligenz muss persönlicher werden – besonders im Umgang mit Kundinnen und Kunden. Stimme, Tonfall, Sprache – all das entscheidet, wie KI wahrgenommen wird. Wer automatisiert, muss trotzdem Nähe schaffen. Der Wille zur Veränderung ist da: 77 Prozent der Befragten sehen in hochgradig personalisierten KI-Erlebnissen einen vielversprechenden Lösungsansatz für die Zukunft.

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