13.01.2020

Unternehmertum und die türkis-grüne Regierung: Das Glas ist halbvoll

Im Wahlkampf haben Forderungen aus der Startup- und Investorenszene eine eher untergeordnete Rolle gespielt. Im Regierungsprogramm findet man nun aber erstaunlich viel - und dabei viel Positives, wie Markus Fallenböck in seinem Gastkommentar schreibt.
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Markus Fallenböck: Wahlkampf als Gladiatorenspiele? Es geht auch anders!
(c) Own360: Markus Fallenböck

Blenden wir kurz zurück in die heiße Phase des Wahlkampfes im September 2019.  Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung luden der brutkasten, B&M Tricon, weXelerate und Own360 zum „Reverse Pitch“. Die Grundidee war: Der Pitch-Spieß wurde umgedreht und die Politiker mussten sich vor der Startup- und Innovations-Community beweisen. Das engagierte Publikum erlebte  intensive und sehr konstruktive Präsentationen. Dabei zeigte sich viel Einigkeit bei den Zielen. Selbst zwischen den scheinbar so weit entfernten politischen Polen von ÖVP und den Grünen gab es etliche Gemeinsamkeiten.

Unternehmertum: Türkis-grüne Überschneidungen

Dann folgten Monate mit Sondieren, und Verhandeln und es wurde sehr still rund um Startups und Standort. Wie man nun sieht, muss das kein Nachteil sein. Betrachtet man das Regierungsprogramm aus der breiteren Perspektive der Förderung von Unternehmertum, dann ist es wohl eines der ambitioniertesten aller Zeiten.

+++Regierungsprogramm: Die wichtigsten Punkte für Startups+++

Angesichts der so oft beschworenen ideologischen Distanz von Türkis und Grün mag dies auf den ersten Blick überraschen. Breite und Tiefe der vereinbarten Maßnahmen zeigen jedoch, dass sich der zweite Blick oft lohnt. Beide Parteien können zentrale Anliegen adressieren: Die ÖVP findet sich bei Leistung und Eigenständigkeit wieder, die Grünen im Bottom-up Ansatz und der Hoffnung auf Innovation gerade auch im Umweltschutz.

Menschen mit Unternehmergeist gesucht

Die Voraussetzung für eine lebhafte Gründerszene sind motivierte Menschen mit Unternehmergeist. Hier müssen wir ehrlich zu uns selbst sein: Der Staat kann dazu bestenfalls einen Rahmen bieten. An unserer risikoscheuen Mentalität und dem teilweise defizitären Wirtschaftswissen müssen wir schon selbst arbeiten.

+++So reagiert die Startup-Szene auf das Regierungsprogramm+++

Dennoch sind die Ansätze zur Förderung des Unternehmergeistes wichtig. Unternehmerisches Denken und auch die Kultur der 2. Chance sollen im Bildungssystem verankert werden, unter anderem durch mehr Kooperation zwischen Schulen und Unternehmen. Wichtiger Nebeneffekt: Das könnte auch die zunehmend schwierige Wahl bei weiterführender Ausbildung und Beruf erleichtern. Die dringend notwendige Reform der Rot-Weiß-Rot Karte sowie die Ausrichtung der ABA-Unit „Work in Austria“ als zentrale Plattform für die Anwerbung sollen mehr Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Ausland nach Österreich bringen.

Steuern und Mitarbeiterbeteiligung im Regierungsprogramm

Auch Gründer und Investoren wollen (irgendwann) Geld verdienen. Arbeit und Risiko müssen sich also auszahlen. Hier hat Österreich traditionell viel Luft nach oben. Nun könnte einiges besser werden. Positiv zu beurteilen ist, dass Mitarbeiter leichter an Gewinn und Kapital der Unternehmen beteiligt werden sollen und auch die Entlastung der Selbständigen forciert wird (etwa bei geringwertigen Wirtschaftsgütern).

++++Sabine Jungwirth zum Regierungsprogramm: Ökonomie trifft Ökologie+++

Die Körperschaftsteuersenkung auf 21 Prozent ist ein wichtiges Signal. Angesichts der Gewinnlage von jungen Unternehmen wären eine stärkere Entlastung des Faktors Arbeit sowie offensivere Investitionsanreize wohl noch wichtiger gewesen. Weitere kleine Anreize finden sich dann noch in vielen Einzelmaßnahmen, wie der Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer oder der Einführung eines Gewinnrücktrages für kleine Selbständige.

Kapital für Österreichs Startups

Gründer brauchen Kapital. Gerade bei der Weiterentwicklung und Verbreiterung des engen österreichischen Kapitalmarktes will diese Regierung besonders viel Energie zeigen. Die geplante steuerliche Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für innovative Startups und KMU nach britischem Vorbild ist eine lange bestehende Forderung der Szene und sollte rasch und mit mutiger Dimensionierung umgesetzt werden.

+++BRZ wandert ins Digitalisierungsministerium+++

Das gilt auch für die Mobilisierung von privatem Risikokapital durch die Einführung und Lockerung der Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Ein wichtiger Schritt kann es sein, dass sich künftig auch institutionelle Investoren wie Pensions- und Vorsorgekassen langfristig als strategische Investoren beteiligen können.

Schlanke Bürokratie ist seit vielen Jahren das Zauberwort

Wenn dann Menschen mit Unternehmergeist, Motivation und Kapital losstarten wollen, dann sollte der Staat möglichst wenige Hürden aufbauen.  Entbürokratisierung ist das seit vielen Jahren strapazierte Zauberwort. In Regulatory Sandboxes sollen innovative Technologien und Produkte auf einer Testwiese probiert werden können. Die Senkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro sowie die Einführung moderner Rechtsformen für Wachstumsunternehmen sollen Einstiegsbarrieren abbauen.

+++Kommentar zur Digitalisierung im Regierungsprogramm: Angst vor dem Terminator?+++

Noch wichtiger ist jedoch ein Bürokratieabbau in der laufenden Unternehmensverwaltung. Hier will die neue Regierung einiges tun: Unnötige und widersprüchliche Vorgaben sollen bereinigt, die unnötige Übererfüllung internationaler Standards reduziert werden und von Unternehmen künftig nur mehr einmalig Daten bereitgestellt werden müssen (once only).

Fazit: Das Glas ist halbvoll

Viele Kommentatoren haben zurecht darauf hingewiesen, dass es nun auf die Umsetzung ankommt. Geschenkt! Das gilt für Unternehmen wie den Staat. Für beide gilt aber auch: Bei komplexen Maßnahmen und Zielen ist ein guter Plan schon sehr hilfreich. Das aktuelle Regierungsprogramm ist im Bereich Unternehmertum und Gründerförderung durchaus ein guter Plan.

+++ Mehr zum Thema Politik +++

Im Unterschied zu anderen Themenbereichen ist auch die budgetäre Belastung dieser Maßnahmen nicht dramatisch – im Gegenteil: Klug gemacht, kann sich das durch mehr Wachstum gegenfinanzieren. Und wie der Umfang der Pläne auch zeigt: Das Thema bietet mehr und leichtere Interessenskoalitionen von ÖVP und Grünen als in anderen Bereichen – das hilft gerade bei der geforderten Umsetzung. Insofern ist für mich das Glas halbvoll. Und die zweite Hälfte sollten wir alle mit Unternehmergeist füllen.


Über den Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das über eine App Standortfonds für Österreich und Deutschland sowie eine Content Plattform anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen in der Medienbranche tätig.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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Unternehmertum und die türkis-grüne Regierung: Das Glas ist halbvoll

Blenden wir kurz zurück in die heiße Phase des Wahlkampfes im September 2019. Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung luden der brutkasten, B&M Tricon, weXelerate und Own360 zum „Reverse Pitch“. Die Voraussetzung für eine lebhafte Gründerszene sind motivierte Menschen mit Unternehmergeist. Wenn dann Menschen mit Unternehmergeist, Motivation und Kapital losstarten wollen, dann sollte der Staat möglichst wenige Hürden aufbauen. Das aktuelle Regierungsprogramm ist im Bereich Unternehmertum und Gründerförderung durchaus ein guter Plan. Im Unterschied zu anderen Themenbereichen ist auch die budgetäre Belastung dieser Maßnahmen nicht dramatisch – im Gegenteil: Klug gemacht, kann sich das durch mehr Wachstum gegenfinanzieren.

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