03.09.2019

FBI-9/11-Chefermittlerin zu Cyber Security: 3 „grundsätzliche ToDos“

Mary Galligan leitete die Ermittlungen des FBI nach den Anschlägen des 11. September 2001. Heute ist sie Managing Director Risk & Financial Advisory bei Deloitte USA. Wir sprachen mit ihr über Cyber Security und Risiko-Minimierung.
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Deloitte-Expertin Mary Galligan im brutkasten-Talk zu Cyber Security
Deloitte-Expertin Mary Galligan im brutkasten-Talk zu Cyber Security

„Es geht in der Cyber Security immer um das Risiko. Man sollte sich dabei nicht auf die Frage konzentrieren, was möglich ist, sondern darauf, was wahrscheinlich ist. Denn möglich ist unglaublich viel – sich darin zu verfangenen ist aber nicht Risiko-Management. Man muss das tatsächliche Risiko analysieren und feststellen, wie man es mit den zu Verfügung stehenden Ressourcen abschwächen kann“, sagt Mary Galligan im Gespräch mit dem brutkasten. Nach dem 11. September 2001 hatte sie für das FBI die Ermittlungen zu den folgenschweren Anschlägen geleitet. Heute beschäftigt sich Galligan als Managing Director Risk & Financial Advisory bei Deloitte USA unter anderem mit Cyber-Anschlägen.

+++ “Sicherheitschere zwischen großen Unternehmen und KMU” +++ 

Eine Frage von Führung und Strategie

Ganz auslöschen könne man die Gefahr niemals, sagt die Expertin. „Die Technologie ist da und wird sich immer weiterentwickeln. Angst bringt uns hier aber nicht weiter. Wenn man jegliches Risiko ausschließen will, muss man den Laptop schließen und aufhören, Technologie zu nutzen“. Doch natürlich gelte: „Wenn man als Unternehmen heute überleben will, muss man innovativ sein und Technologie nutzen. Das kann man aber nicht, wenn man sich von Cyber-Risiko aufhalten lässt“. Bei den dafür notwendigen Ressourcen ginge es weniger um finanzielle Mittel. „Man braucht die entsprechende Führung und Strategie und muss die Maßnahmen dann auch tatsächlich umsetzen“.

Mary Galligan im Video-Talk:

Video-Talk with Mary Galligan from Deloitte U.S

Video-Talk with the former FBI Cyber Security Expert and 9/11 Lead Investigator Mary Galligan, now Managing Director Risk & Financial Advisory at Deloitte U.S., about demistifying cyber security.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 30. August 2019

3 „grundsätzliche ToDos“ in der „Cyber-Hygiene“

Auf die Frage, was man konkret tun kann, gibt Galligan mitunter altbekannte Antworten. Generell gelte es, eine „Cyber-Hygiene“ zu wahren. Es gebe dabei sehr grundsätzliche ToDos, die für kleine wie große Unternehmen gleichermaßen gelten würden:

Erstens müsse man den Bereich Access Management im Griff behalten. „Es geht dabei um die Frage: Wer im Unternehmen hat Zugang zu welchen Informationen? Wenn jeder Zugang hat, kann ein Cyber-Angreifer auch in jeden Account hinein. Wenn man weniger Leuten Zugang gibt, kann man einen problematischen Vorfall schneller eingrenzen“, erklärt die Expertin.

Zweitens ginge es in der Cyber-Hygiene um Passwörter. Diese sollten einen hohen Komplexitätsgrad haben und häufig geändert werden.

Drittens gelte besonders für kleinere Unternehmen: Bei ihnen bestünde eine erhöhte Gefahr, dass ihnen bei Cyber-Attacken der Datenzugang gegen eine „Lösegeld-Forderung“ verwehrt wird. Für diesen Fall sollten entsprechende Backups angelegt und laufend aktualisiert werden.

Regulatorik als Fluch und Segen

Es sei insgesamt ein Bereich, der sich laufend fortentwickle und immer neu angegangen werden müsse, sagt Galligan. Dem Gesetzgeber räumt sie dabei nur begrenzte Möglichkeiten ein. „Gesetzliche Regulierung kann dabei hilfreich sein. Wer jedoch glaubt, man könne die Gefahr wegregulieren, der irrt“, sagt die Expertin. Bei vielen Deloitte-Kunden beobachte man sogar einen negativen Effekt durch Regulierung.

„Die Unternehmen sind durch die scharfen Regelungen immer stärker Compliance-getrieben. Sie arbeiten eine Checklist ab, um keine Strafe zahlen zu müssen. Die eigentlich dahinterstehende Frage nach der Cyber Security wird dabei aber vernachlässigt“. Ein gewisses Risiko bliebe, wie erwähnt immer erhalten. „Jeder unserer großen Kunden akzeptiert täglich ein bestimmtes Restrisiko. Diesen Zugang brauchen wir auch von regulatorischer Seite“.

„Cyber Security von Beginn der Produktentwicklung an mitdenken“

Und wie sieht es mit dem Einfluss von Security-Maßnahmen auf die Usability aus? Gute User Experience und Cyber Security würden einander nicht zwingend widersprechen, es gelte aber dennoch oft, eine „Balance“ zu finden, sagt die Expertin. Man müsse jedenfalls darauf achten, Cyber Security bereits von Beginn der Produktentwicklung bzw. am Anfang eines Innovationsprozesses mitzudenken. „Heute wird das häufig im Nachgang gemacht und dann treten die großen ‚Neins‘ auf“, sagt Galligan.

Cyber-Kriminalität „nicht das größte Problem“

Auch für Startups böte das Feld Cyber Security große Chancen. „Bis jetzt hat noch niemand die Lösung gebracht. Das liegt natürlich daran, dass es keine einzelne Lösung dafür gibt. Dazu ist das Feld viel zu komplex“. Dadurch könnten zahlreiche Startups profitieren, in dem sie Lösungen für einzelne große Probleme liefern.

Eines sei aber klar. Wie sich auch in der Arbeit mit den Kunden zeige, sei Cyber-Kriminalität aber nicht das größte Problem: Tatsächlich würden technische Probleme durch Software-Fehler weltweit erheblich größere Kosten verursachen als Cyber-Attacken, sagt Galligan. Zweitere würden jedoch medial weit größere Aufmerksamkeit erfahren.

⇒ Galligan auf der Deloitte-Page

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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