04.02.2019

15 Jahre: Das Produkt, das Facebook disruptet, muss erst erfunden werden

Analyse. Das weltgrößte soziale Netzwerk feiert heute seinen 15. Geburtstag. Bei allen Problemen in der jungen Zielgruppe - das Wachstum ist weiterhin beachtlich. Facebook wird uns wohl auf absehbare Zeit erhalten bleiben.
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15 Jahre Facebook
(c) fotolia.com - ink drop

15 Jahre gibt es Facebook also schon. Am 4. Februar 2004 ging die Plattform online. Spätestens ab 2007 startete sie ihren globalen Siegeszug. Anfang 2011 waren eine halbe Milliarde NutzerInnen erreicht. 2013 überschritt man die Milliardengrenze, 2017 knackte man die zwei Milliarden UserInnen-Marke. Fast 300 Millionen kamen seitdem dazu, wie aus dem aktuellen Quartalsbericht hervorgeht. Dabei ist wohlgemerkt von Personen die Rede, die Facebook mindestens einmal monatlich nutzen. Eine weitere Zahl ist in diesem Zusammenhang beachtlich: Rund 1,5 der nunmehr fast 2,3 Milliarden NutzerInnen sind täglich auf der Plattform. Das sind etwa 65 Prozent aller UserInnen. Beziehungsweise rund ein Fünftel der Weltbevölkerung.

+++ Der teuflische Algorithmus +++

Und es wächst wieder…

Sogar in Europa, wo es im Laufe des Vorjahrs zwischenzeitlich einen User-Rückgang um zwei Millionen Personen gab, stieg die Zahl im vergangenen Quartal wieder kräftig um rund sechs Millionen an. Der weltweit einzige Markt mit relativ stagnierenden Nutzerzahlen ist der Heimatmarkt USA und Kanada. Häufig hämische Stimmen, die seit Jahren den Untergang des größten sozialen Netzwerks heraufbeschwören, werden also ein ums andere Mal eines Besseren belehrt. Daran können auch Skandale und Skandälchen nichts ändern.

Das Teenager-Problem

Freilich: Auch sie beziehen sich auf eine Statistik. Es ist das inzwischen nicht mehr neue Phänomen, dass Facebook in der Gruppe der Teenager an Relevanz verliert. Hatte die Plattform bis 2014 bei den 14- bis 19-Jährigen noch den höchsten Durchdringungsgrad unter allen Altersgruppen (2014 rund 90 Prozent in Deutschland), sank dieser in den Folgejahren drastisch. 2017 waren die Teenager mit nur mehr rund 60 Prozent in Deutschland erstmals die schwächste Altersgruppe – noch hinter den über 60-Jährigen mit rund 70 Prozent. Es war jedoch die einzige Altersgruppe, bei der man in Deutschland zwischen 2016 und 2017 einen Rückgang verzeichnete. In Österreich dürften die Zahlen wohl sehr ähnlich sein.

Komplexität als Fluch und Segen

Stirbt Facebook also langsam aus, wie gerne prophezeit wird? Wenn man das anhand der vorliegenden Statistiken errechnet wissen will, spräche man von einem Zeithorizont von mehreren Jahrzehnten. Noch ist aber nicht gesagt, ob die Vermutung, dass die nun fernbleibenden Teenager sich auch später nicht auf Facebook registrieren werden, überhaupt stimmt. Die Konkurrenten Instagram (das zum Facebook-Konzern gehört) und Twitter punkten bei den Jugendlichen damit, deutlich weniger komplex und vielschichtig zu sein. Diese Komplexität ist jedoch nicht nur Fluch, sondern auch Segen.

Das bessere Marketing-Instrument

Die Vorteile, die sie in Punkto Multimedialität und Kombination unterschiedlichster Kanäle bringt, macht Facebook zu einem stärkeren Marketing-Instrument, als seine Konkurrenten. Daran ändert auch die bessere Eignung Instagrams für Influencer nichts. Nicht nur, dass man höhere Altersgruppen am besten über Facebook erreicht. Viele Content-Formate können über die anderen sozialen Medien gar nicht (sinnvoll) ausgespielt werden. Das wird noch viele, denen Facebook im Teenager-Alter nicht cool genug ist, später auf die Plattform bringen.

Das denkbar gewöhnlichste Business-Modell

Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass das Geschäftsmodell Facebooks vielen Menschen inzwischen übel aufstößt. Klar, wer früher einfach nur mit guten Inhalten gratis hohe Reichweiten erzielt hat, ärgert sich naturgemäß, dass er/sie jetzt dafür zahlen muss. Dabei muss festgehalten werden: Facebook hat über seinen Algorithmus schrittweise das wohl denkbar gewöhnlichste Business-Modell eingeführt. Einfach zusammengefasst: Einzelpersonen können das Netzwerk gratis nutzen, Unternehmen müssen zahlen. Mit dem notwendigen Sponsoring von Beiträgen, die sonst einfach keine relevante Reichweite erreichen, hat Facebook sogar einen besonders eleganten Weg gefunden, seine Business-Kunden bei der Stange zu halten.

Das Produkt, das Facebook disruptet, muss erst erfunden werden

Mehr als 50 Milliarden US-Dollar Umsatz bzw. mehr als 20 Milliarden US-Dollar Gewinn des Gesamtkonzerns im Jahr 2018 sprechen hier für sich. Und noch sind die weiteren Top-Produkte Instagram und WhatsApp kaum monetarisiert. Die werden, wenn die Teenager-Krise denn doch zuschlägt, für die nötige Reichweite des Konzerns sorgen. Doch auch ohne sie lässt sich konstatieren: Facebook ist gekommen um zu bleiben. Das Produkt, das Facebook disruptet, muss erst erfunden werden.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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