04.02.2019

15 Jahre: Das Produkt, das Facebook disruptet, muss erst erfunden werden

Analyse. Das weltgrößte soziale Netzwerk feiert heute seinen 15. Geburtstag. Bei allen Problemen in der jungen Zielgruppe - das Wachstum ist weiterhin beachtlich. Facebook wird uns wohl auf absehbare Zeit erhalten bleiben.
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15 Jahre Facebook
(c) fotolia.com - ink drop

15 Jahre gibt es Facebook also schon. Am 4. Februar 2004 ging die Plattform online. Spätestens ab 2007 startete sie ihren globalen Siegeszug. Anfang 2011 waren eine halbe Milliarde NutzerInnen erreicht. 2013 überschritt man die Milliardengrenze, 2017 knackte man die zwei Milliarden UserInnen-Marke. Fast 300 Millionen kamen seitdem dazu, wie aus dem aktuellen Quartalsbericht hervorgeht. Dabei ist wohlgemerkt von Personen die Rede, die Facebook mindestens einmal monatlich nutzen. Eine weitere Zahl ist in diesem Zusammenhang beachtlich: Rund 1,5 der nunmehr fast 2,3 Milliarden NutzerInnen sind täglich auf der Plattform. Das sind etwa 65 Prozent aller UserInnen. Beziehungsweise rund ein Fünftel der Weltbevölkerung.

+++ Der teuflische Algorithmus +++

Und es wächst wieder…

Sogar in Europa, wo es im Laufe des Vorjahrs zwischenzeitlich einen User-Rückgang um zwei Millionen Personen gab, stieg die Zahl im vergangenen Quartal wieder kräftig um rund sechs Millionen an. Der weltweit einzige Markt mit relativ stagnierenden Nutzerzahlen ist der Heimatmarkt USA und Kanada. Häufig hämische Stimmen, die seit Jahren den Untergang des größten sozialen Netzwerks heraufbeschwören, werden also ein ums andere Mal eines Besseren belehrt. Daran können auch Skandale und Skandälchen nichts ändern.

Das Teenager-Problem

Freilich: Auch sie beziehen sich auf eine Statistik. Es ist das inzwischen nicht mehr neue Phänomen, dass Facebook in der Gruppe der Teenager an Relevanz verliert. Hatte die Plattform bis 2014 bei den 14- bis 19-Jährigen noch den höchsten Durchdringungsgrad unter allen Altersgruppen (2014 rund 90 Prozent in Deutschland), sank dieser in den Folgejahren drastisch. 2017 waren die Teenager mit nur mehr rund 60 Prozent in Deutschland erstmals die schwächste Altersgruppe – noch hinter den über 60-Jährigen mit rund 70 Prozent. Es war jedoch die einzige Altersgruppe, bei der man in Deutschland zwischen 2016 und 2017 einen Rückgang verzeichnete. In Österreich dürften die Zahlen wohl sehr ähnlich sein.

Komplexität als Fluch und Segen

Stirbt Facebook also langsam aus, wie gerne prophezeit wird? Wenn man das anhand der vorliegenden Statistiken errechnet wissen will, spräche man von einem Zeithorizont von mehreren Jahrzehnten. Noch ist aber nicht gesagt, ob die Vermutung, dass die nun fernbleibenden Teenager sich auch später nicht auf Facebook registrieren werden, überhaupt stimmt. Die Konkurrenten Instagram (das zum Facebook-Konzern gehört) und Twitter punkten bei den Jugendlichen damit, deutlich weniger komplex und vielschichtig zu sein. Diese Komplexität ist jedoch nicht nur Fluch, sondern auch Segen.

Das bessere Marketing-Instrument

Die Vorteile, die sie in Punkto Multimedialität und Kombination unterschiedlichster Kanäle bringt, macht Facebook zu einem stärkeren Marketing-Instrument, als seine Konkurrenten. Daran ändert auch die bessere Eignung Instagrams für Influencer nichts. Nicht nur, dass man höhere Altersgruppen am besten über Facebook erreicht. Viele Content-Formate können über die anderen sozialen Medien gar nicht (sinnvoll) ausgespielt werden. Das wird noch viele, denen Facebook im Teenager-Alter nicht cool genug ist, später auf die Plattform bringen.

Das denkbar gewöhnlichste Business-Modell

Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass das Geschäftsmodell Facebooks vielen Menschen inzwischen übel aufstößt. Klar, wer früher einfach nur mit guten Inhalten gratis hohe Reichweiten erzielt hat, ärgert sich naturgemäß, dass er/sie jetzt dafür zahlen muss. Dabei muss festgehalten werden: Facebook hat über seinen Algorithmus schrittweise das wohl denkbar gewöhnlichste Business-Modell eingeführt. Einfach zusammengefasst: Einzelpersonen können das Netzwerk gratis nutzen, Unternehmen müssen zahlen. Mit dem notwendigen Sponsoring von Beiträgen, die sonst einfach keine relevante Reichweite erreichen, hat Facebook sogar einen besonders eleganten Weg gefunden, seine Business-Kunden bei der Stange zu halten.

Das Produkt, das Facebook disruptet, muss erst erfunden werden

Mehr als 50 Milliarden US-Dollar Umsatz bzw. mehr als 20 Milliarden US-Dollar Gewinn des Gesamtkonzerns im Jahr 2018 sprechen hier für sich. Und noch sind die weiteren Top-Produkte Instagram und WhatsApp kaum monetarisiert. Die werden, wenn die Teenager-Krise denn doch zuschlägt, für die nötige Reichweite des Konzerns sorgen. Doch auch ohne sie lässt sich konstatieren: Facebook ist gekommen um zu bleiben. Das Produkt, das Facebook disruptet, muss erst erfunden werden.

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Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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