06.12.2018

Phönix 2018: herausragende Startups mit österreichischem Gründerpreis prämiert

Zum fünften Mal wurde im Rahmen eines Wettbewerbs im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) der Österreichische Gründerpreis Phönix 2018 vergeben. Im Visier dabei: die besten Spin-offs, Startups und Prototypen des Landes.
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Phönix 2018, Österreichischer Gründerpreis, Startups, Startup
(c) BMBWF/Martin Lusser - Alle PreisträgerInnen des PHÖNIX 2018 gemeinsam mit Bundesministerin Margarete Schramböck, Bundesminister Heinz Faßmann, aws Geschäftsführerin Edeltraud Stiftinger, FFG Geschäftsführerin Henrietta Egerth, und IV-Präsident Georg Kapsch.

Bei der Preisverleihung des Phönix 2018 – organisiert von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung (IV) – standen in fünf Kategorien herausragende Gründer und heimische Forschungseinrichtungen im Fokus. Für die Preisträger gab es neben einer Urkunde und der Trophäe auch die Teilnahme bei einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von 5.000 Euro.

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„Junge für Digitalisierung begeistern“

„Wir wollen vorne sein, statt nur dabei. Mit diesem ehrgeizigen Ziel wollen wir nicht nur zu den Innovationsleadern aufschließen, sondern die Wirtschaftsstrukturen – vor allem durch innovative Startups – verbessern, den Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv gestalten und mehr junge Menschen für Digitalisierung begeistern. Dabei helfen ganz besonders unsere ‚role-models‘, die so zahlreich beim Phönix einreichen und als die Besten pro Kategorie Österreich bei nationalen und internationalen Veranstaltungen würdig vertreten“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck anlässlich der Verleihung.

„Forcierung von Entrepreneurship“

Auch Bildungsminister Heinz Faßmann findet dazu lobende Worte: „Der Österreichische Gründungspreis zeigt eindrucksvoll die exzellenten Forschungsleistungen und das große Innovationspotenzial an österreichischen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Die hohe Anzahl an Einreichungen aus dem akademischen Bereich freut mich besonders und bestärkt uns auf unserem Weg, den akademischen Wissens- und Technologietransfer und die Forcierung von Entrepreneurship an Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiter aktiv zu unterstützen“, sagt er.

„Von der Idee bis zum Markterfolg“

Über die erfolgreiche Verleihung des Gründerpreises zeigt sich auch die aws Geschäftsführung erfreut: „Als Förderbank des Bundes unterstützt und begleitet die aws insbesondere innovative Spin-offs, Startups und junge Unternehmen von der ersten Idee bis zum Markterfolg. Auch bei der diesjährigen Runde wird klar, welches enorme Potenzial in diesen jungen Unternehmen steckt. Zum Erfolg der Unternehmen und damit auch zur positiven Entwicklung des gesamten Standorts beizutragen, freut uns besonders“, sagt die aws Geschäftsführung, Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Weitere Stimmen zum Gründerpreis

„Der Phönix 2018 zeigt erneut die enorme Innovationskraft in unserem Land. Die FFG ist dabei ein bewährter Partner, um kreative Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre forschungsintensiven Innovationen gezielt zu fördern“, so Henrietta Egerth und Klaus Pseiner. Die beiden Geschäftsführer der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) verweisen auf entsprechende Maßnahmen wie etwa die Spin-off Fellowships und weitere Aktionen, um das Umfeld für künftige Spin-offs entscheidend zu verbessern und den Unternehmergeist an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen zu stärken.

Mut & Können

Auch der Präsident der Industriellenvereinigung Georg Kapsch kennt den langen Weg von der Idee bis hin zur Umsetzung: „Neben Forschergeist braucht es auch unternehmerisches Können und Mut, Risiken einzugehen. Die heutigen Preisträgerinnen und Preisträger zeigen das große Potenzial auf, das diesbezüglich in unserer Gesellschaft steckt“, sagt er.

Das sind die Sieger des Phönix 2018

In der Kategorie „Business“ setze sich talentify durch. Das Bildungsnetzwerk des Sozialunternehmens hat mit der talentify.me eine kostenlose Onlineplattform geschaffen, mit einer Lernhilfe von Schülern für Schüler. Beim gemeinsamen Lernen sollen soziale Kompetenzen entwickelt und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden. Gleichzeitig schafft die Plattform eine Alternative zu klassischer Nachhilfe. Zudem bietet talentify auch eine Unternehmensplattform, die Firmen dabei hilft die richtigen Berufseinsteiger zu finden und sie im Unternehmen auszubilden.

Antibiotika-Alternative

In der Katgorie „Startup International“ wurde das Biotech-Unternehmen PhagoMed ausgezeichnet. Das auf Phagentherapie spezialisierte Startup konnte seit seiner Gründung 2017 mehr als vier Millionen Euro an Investments und Förderungen lukrieren. Phagen sind Viren, die ausschließlich Bakterien befallen und zerstören. Sie wirken dabei nur gegen ein sehr eingeschränktes Spektrum an Bakterien. Diese Kombination aus hoher Selektivität und gleichzeitig hoher Effektivität in der Tötung von Bakterien machen Phagen, so das Startup, zu einer Alternative zu Antibiotika bei der Behandlung bakterieller Infektionen.

Auszeichnung für nicht-invasive Tests

Die Kategorie „Frauen“ konnte Gerda Fuhrmann, Gründerin und Geschäftsführerin von UriSalt für sich entscheiden. Das Startup entwickelt einfache und nichtinvasive Tests für Ordinationen und Apotheken. Auch private Selbsttests, die eine sofortige Analyse und Überwachung wichtiger Körperelektrolyte über Urinproben ermöglichen, sind dabei. Ein Beispiel: Derzeit wird der Natriumstatus meist über eine Blutuntersuchung beurteilt. Dies sei invasiv und logistisch aufwendig und deshalb für Screening und Monitoring nur bedingt geeignet. UriSalt hat daher SODISENS entwickelt: einen Point-of-Care-Test (POCT) zur Beurteilung des Natriumhaushalts mittels Einmal-Urinstreifen und einem tragbaren Analyse-Geräts.

Roboter und Menschen

In der Kategorie „Spin-off“ konnte sich Blue Danube Robotics durchsetzen. Das Wiener Unternehmen hat sich auf die sichere Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter spezialisiert. Die patentierte Airskin ist eine robuste, drucksensitive Haut, die direkt am Roboter montiert wird. Damit sollen Roboter sicher für den Menschen werden. Zudem sollen Unternehmen damit zusätzlich Wettbewerbsvorteile, wie Kosteneffizienz oder höhere Produktivität und eine vereinfachte Sicherheitsbewertung erzielen können.

Sich anpassendes Herz-Implantat

In der letzten Kategorie des Phönix 2018 „Prototyp“ gab es mit Angel Valve Vienna (AVVIE) ein Medizintechnik-Startup als Sieger, das Implantate zur Behandlung von Herzklappenerkrankungen entwickelt. Rund 8,1 Millionen Menschen in Europa und den USA sind von einer undichten Mitralklappe betroffen. Goldstandard zur Behandlung ist eine Operation am offenen Herzen und, laut Unternehmen, eine schwerwiegende Intervention mit hohem Risiko. Mitral Butterfly dagegen sei ein Implantat, das minimal invasiv (mittels Katheter) über das Gefäßsystem ins schlagende Herz eingebracht werden könne. Es passe sich physiologisch an die Bewegung des Herzens an und repariere so schonend die defekte Herzklappe. Durch dieses neuartige Konzept und die damit verbundene verkürzte Interventions- und Rehabilitationsdauer sollen alle betroffenen Patienten behandelt und Kosten für das Gesundheitssystem reduziert werden können.

Über  Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist die Förderbank des Bundes. Als Spezialbank im öffentlichen Eigentum ist sie auf Unternehmensfinanzierung mit Schwerpunkt „Gründungen“ und „Wachstum und Industrie“ ausgerichtet. Durch die Vergabe von Krediten, Garantien, Zuschüsse sowie Eigenkapital unterstützt sie Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte. Die aws berät und unterstützt auch in Bezug auf den Schutz und die Verwertung von geistigem Eigentum. Ergänzend werden spezifische Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende, bestehende und expandierende Unternehmen angeboten.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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