19.11.2018

„Digital Innovation Hubs“ sollen KMUs bei Digitalisierung unterstützen

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) möchte gemeinsam mit der FFG ab kommenden Jahr österreichweit "Digital Innovation Hubs" einrichten, um KMUs bei der Digitalisierung zu unterstützen. Die Kompetenznetzwerke sollen den Betrieben das fehlende Know-How für Digitalisierungsprojekte liefern. Die Ausschreibung wickelt die FFG ab, drei Millionen Euro stehen zur Verfügung.
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Digital Innovation Hubs sollen laut Schramböck KMUs unterstützen
(c) Daniel Trippolt / BMDW: Ministerin Margarete Schramböck

Fast die Hälfte der österreichischen KMUs sieht einen großen Bedarf an Beratung bei der Umsetzung der digitalen Transformation ihrer Betriebe, so die KMU Digitalisierungsstudie 2018. Um diesen Bedarf zu decken, möchte das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in Zusammenarbeit mit der FFG ab kommenden Jahr österreichweit „Digital Innovation Hubs“ einrichten. Diese sollen KMUs als Kompetenznetzwerke dienen, um sie in ihren Digitialisierungsbestrebungen zu unterstützen. Die Realisierung der Hubs wird laut BMDW über eine „gezielte Vernetzung bereits bestehender Einrichtungen“ erfolgen. Für das Projekt sollen rund drei Millionen Euro in die Hand genommen werden.  

+++ KMU Digitalisierungsstudie 2018: knapp 50 Prozent fordern Beratung +++

Andockstationen für Know-How-Austausch

Ziel der Digital Innovations Hubs soll es sein, dass KMUs direkte Ansprechpartner in unmittelbarer Umgebung haben. „Die neuen ‚Digital Innovation Hubs‘ werden künftig attraktive Andockstationen für kleine und mittlere Betriebe sein, die dort von hochkarätigen Partnern aus Forschung und Wirtschaft unkompliziert Know-how für ihre erfolgreiche digitale Entwicklung erhalten“, so Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. Dementsprechend sollen KMUs in ihren Digitalisierungsprojekten Unterstützung bei der Entwicklung von Prototypen bis hin zur Entwicklung von Geschäftsmodellen erhalten.

Kriterien für die Errichtung der Digital Innovation Hubs

Ein „Digital Innovation Hub“ muss laut BMDW aus mindestens drei Einrichtungen mit Forschungsschwerpunkten im Digitalisierungsbereich bestehen. Zielgruppe sind Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren aber auch Unternehmen, wobei ein besonderes Augenmerk auf Artificial Intelligence (AI), Security, Blockchain und 3D-Printing gelegt wird. Hubs verpflichten sich zudem Leistungen in den Bereichen Information, Weiterbildung und Digitale Innovation zum Nutzen von KMUS zu erbringen. Die Förderungsquote soll maximal 50 Prozent betragen, wobei die Laufzeit laut BMDW auf 36 Monate beschränkt ist.

Einreichungen noch bis 28. Februar 2019 möglich

Die Ausschreibung wickelt die FFG ab und ist für Bewerber ab sofort geöffnet. Einreichungen sind noch bis zum 28. Februar 2019 möglich. Die beiden FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner verweisen darauf, dass die Digital Innovation Hubs an die EU-Initiative „Digitising European Industry“ (DEI) anknüpft. Dementsprechend sollen die Hubs auch als Basis für künftige Ausschreibungen auf europäischer Ebene dienen. „Mit den ‚Digital Innovation Hubs‘ setzen wir auch einen wichtigen Schritt zur verbesserten Einbindung der österreichischen Kompetenzträger in europäische Netzwerke und damit die erfolgreiche Teilnahme an europäischen Initiativen“, so Egerth und Pseiner.

=> zur Ausschreibung

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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