12.07.2018

Knalleffekt in China: Gericht lässt Beweise auf Blockchain zu

Wie der Blockchain-Influencer und Kryptoblogger Robby Schwertner letzten Dienstag auf wallstreet-online mitteilte, hat es in China eine bemerkenswerte Entscheidung gegeben. Ein Gericht hat in einem Streitfall zwischen einem Medienunternehmen und dessen Konkurrenten erlaubt, die Blockchain Technologie als Hilfsmittel zur Analyse von Beweisen anzuerkennen.
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Blockchain
(C) Denys Rudyi/Fotolia - Gericht in China lässt Blockchain Beweise zu.

Das chinesische Medienunternehmen Huatai Yimei hat einen Mitbewerber, der in Shenzen seinen Sitz hat, auf Copy-Right-Verletzung geklagt. Die klagende Partei hat während des Gerichtsverfahrens Screenshots von diversen Webseiten und Texte als Beweise eingebracht, um die illegalen Praktiken des Konkurrenten zu beweisen. Das besondere daran: Hierbei wurde ein auf Blockchain basierendes Verschlüsselungssystem der Biotechnologie-Plattform Baoquan verwendet.

+++ BC: Ein Blick hinter dem Hype +++

„Nicht ausschließen, weil komplex“

Ein Gericht in Hangzhou hat infolgedessen entschieden, dass Blockchain-Daten zur Beweissicherung zulässig sind. „Der Richter stellte fest, dass ‚das Gericht sich entschlossen hat, die Technologie als Hilfsmittel zur Analyse von Beweisen anzuerkennen‘. Man solle die Möglichkeit der Nutzung von Blockchain nicht ausschließen, nur weil es komplex ist“, schreibt Schwertner.

Neue Wege Chinas?

China war bisher dafür bekannt, dass die Regierung eine harte Gangart gegen Kryptowährungen verfolgt. Als Folge haben viele Startups aus diesem Bereich das Land verlassen. Mit der Entscheidung des Gerichts ist laut Schwertner ein neuer Umgang mit Blockchain auszumachen. „Die vorliegende Gerichtsentscheidung ist ein weiteres Indiz dafür, dass seitens der chinesischen Regierung die Technologie der ‚Verteilten Datenbanken‘ nicht generell verteufelt wird“, so der Experte weiter.

Blockchain als legale Methode

Eine der spannendsten Punkte bei diesem Verfahren sei es, inwieweit die Blockchain-Technologie als eine legale Methode verwendet werden kann, um die Echtheit von Beweismitteln zu belegen. „Das von baoquan.com verwendete Prinzip ist dem eines Notars ähnlich: Daten werden gespeichert und können später verifiziert, das heißt auf Echtheit geprüft werden“, schreibt Schwertner.

Zukunftsweisende Entscheidung

Mittlerweile wurden die besagten Daten vom geklagten Unternehmen von der Webseite entfernt. Dennoch hat das Gericht festgestellt, dass die auf der Blockchain gespeicherten Datensätze ausreichen, um eine Verletzung der Copyrights zu belegen. „Die Entscheidung des chinesischen Gerichts – die sicherlich nur mit Zustimmung der chinesischen Regierung erfolgte – ist damit eine der ersten, bei der auf Blockchain gespeicherte Daten als Beweismittel anerkannt werden“, so Schwertner abschließend.

Über Robby Schwertner

Robby Schwertner ist Blockchain-Influencer, Kryptoblogger und Berater für ICOs. Er beschäftigt sich seit 2014 mit den Zukunftsthemen Blockchain und Kryptowährungen. Auf LinkedIn zählt er mehr als 30.000 Follower. Sein Blog www.CryptoRobby.com ist international bekannt und wird von großen News-Plattformen zitiert. Das Ziel von Schwertner ist es, das sperrige Thema Blockchain und Kryptowährungen einfach zu erklären, Vorteile und Schattenseiten aufzuzeigen und auf den #ReturnOnSociety, den gesellschaftlichen Mehrwert dieser Zukunftstechnologie hinzuweisen.


⇒ CryptoRobby

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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