25.06.2018

ISPA: „Urheberrechtsreform bringt lückenlose Internet-Zensur“

Gastkommentar. Die ISPA (Internet Service Providers Austria), der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft, bezieht klar Stellung zur geplanten EU-Urheberrechtsreform.
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ISPA
(c) ISPA: Maximilian Schubert

Für die Meinungsfreiheit im Netz ist es fünf Minuten vor Zwölf. Nachdem in der Vorwoche eine knappe Mehrheit im EU-Justizausschuss für den umstrittenen Entwurf der Copyright-Richtlinie gestimmt hat, soll bereits in dieser Woche die Abstimmung im EU-Parlament folgen. Bei einem „Ja“ würde das Leistungsschutzrecht für das Ende des freien Meinungsaustauschs im Internet sorgen und die Upload-Filter würden mittelfristig vielen KMUs schweren wirtschaftlichen Schaden zufügen.

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„Vielen noch nicht bewusst“

„Leider ist vielen Internet-Nutzerinnen und Nutzern, der Politik sowie Unternehmen in Österreich immer noch nicht bewusst, was die drohende Reform des Urheberrechts durch die EU für die Meinungsfreiheit im Internet bedeutet“, warnt Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA. Wie heftig umstritten die geplante Reform ist, zeigt auch die knappe Abstimmung im Justizausschuss des EU-Parlaments in der Vorwoche. Eine hauchdünne Mehrheit von 13 EU-Abgeordneten stimmte für das Leistungsschutzrecht, 12 waren dagegen.

Zudem sprachen sich die Abgeordneten im Rechtsausschuss für sogenannte Upload-Filter aus, die im Artikel 13 der umstrittenen Copyright-Richtlinie geregelt sind. „Die 13 ist offenbar nicht ganz zu Unrecht eine Unglückszahl“, vermutet Schubert, denn Artikel 13 laufe auf eine Überwachungspflicht für Hosting-Provider hinaus, die Urheberrechtsverletzungen entgegenwirken soll. Bereits in dieser Woche könnte das EU-Parlament für die Reform des Urheberrechts grünes Licht geben.

Ständige Software-basierte Überwachung von Inhalten

„Wir haben selbstverständlich Verständnis für die Wahrung der Urheberrechte von Autoren, Fotografen und anderen Content-Lieferanten“, betont Schubert. Bereits jetzt sind Hosting-Plattformen durch die bestehende E-Commerce-Richtlinie dazu verpflichtet, illegale Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. „Um die nun vorgesehene Überwachung der von Nutzerinnen und Nutzern im Internet zur Verfügung gestellten Inhalte umzusetzen, müssen die Provider allerdings eine Software installieren, die die Uploads der User laufend auf Urheberrechtsverletzungen untersucht“, so Schubert weiter. Ähnlich wie bei einem Virenscanner würde dies nicht nur enorme Ressourcen verschlingen, sondern auch eine unverhältnismäßig hohe Belastung für die Provider darstellen. Da diese letztlich dafür haftbar gemacht werden könnten, wenn Inhalte versehentlich durch den Filter rutschen, könnte die Bandbreite an Inhalten und Meinungen künftig sogar stärker als vorgesehen beschränkt werden.

Gefahr für die Meinungsfreiheit

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Verbreitung „unbequemer“ Informationen, z. B. Fotos oder Videos von sozialen Missständen oder Repressionsmaßnahmen eines Staates, über soziale Netzwerke mit der Behauptung, diese stellten eine Urheberrechtsverletzung dar, effektiv unterbunden wird. „Wer behauptet, Upload-Filter hätten nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, dem mangelt es entweder schlichtweg an technischem Verständnis oder er stellt die Tatsachen absichtlich falsch dar“, so der ISPA Generalsekretär. Für Schubert wäre es jedenfalls unverhältnismäßig, die Nachteile der Upload-Filter für die Allgemeinheit in Kauf zu nehmen, „nur um die wirtschaftlichen Interessen einer kleinen, aber wirtschaftlich und politisch ungemein gut vertretenen Stakeholder-Gruppe zu schützen“.

+++ Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Privaten Bloggern droht Zahlung von Lizenzgebühren

Dieser von europäischen Rechteinhabern in der EU getriebene, zensurfreundliche Ansatz ist aus Sicht der ISPA, welche die Interessen von rund 230 Mitgliedsbetrieben in Österreich vertritt, nicht nur ein schlechtes Beispiel für andere Länder, die Upload-Filter könnten auch viele KMUs in Österreich wirtschaftlich schwer treffen. „Einen hohen Preis werden auch die unzähligen privaten Blogger und unabhängigen Journalisten zahlen müssen, indem künftig möglicherweise sogar Lizenzgebühren anfallen werden, wenn sie sich in ihren Beiträgen lediglich auf andere Inhalte beziehen“, so Schubert.

Bedenken der UNO gegen die Richtlinie

Schützenhilfe für die Argumente der Gegner der Copyright-Richtlinie kommt auch von der UNO. Zuletzt haben sich sogar UNO-Berichterstatter mit Mahnungen vor einem EU-weiten Zensurregime durch die geplanten Upload-Filter zu Wort gemeldet und die Einhaltung der Menschenrechte gefordert. Filtertechnologien seien nicht geeignet die gesetzlich verankerten Einschränkungen von Copyrights zu berücksichtigen, weil dazu Inhalte interpretiert werden müssten, heißt es im Schreiben des UN-Berichterstatters David Kaye. Zudem sei eine solche Maßnahme ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten der Internet-User wohl kaum möglich. Einer lückenlosen Zensur wäre damit Tür und Tor geöffnet.

Eindringlicher Appell der ISPA zum Umdenken an die Verantwortlichen

„Die ISPA appelliert eindringlich an die Verantwortlichen, die Copyright-Richtlinie noch einmal zu überdenken. Während die Regelung offensichtlich darauf abzielt, große multinationale Konzerne zu treffen, könnte in Europa eine Vielzahl von KMUs und Startups finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke bleiben“, warnt Schubert.


Über ISPA

Die ISPA – Internet Service Providers Austria ist der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft. Sie wurde 1997 als eingetragener Verein gegründet und vertritt rund 230 Mitglieder aus den Bereichen Access, Content und Service u. a. gegenüber Politik und Verwaltung und anderen Gremien. Ziel der ISPA ist die Förderung des Internets sowie die Kommunikation der Marktteilnehmer untereinander.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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