24.04.2018

Facebook und die DSGVO – Wir haben eh gefragt…

Glosse. Facebook macht es dir anlässlich des Inkrafttretens der DSGVO "noch leichter, deine Dateneinstellungen zu prüfen". Wer hat's gemacht?
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Facebook und die DSGVO
(c) fotolia.com - Konstantin Yuganov

Wer hat heute schon Facebook geöffnet? Die meisten? Dann habt ihr es ja gesehen. Das Social Network reagiert, gut einen Monat vor dem endgültigen Inkraftreten der DSGVO nochmal ganz konkret auf die neuen Bedingungen und stellt den Usern ein paar Fragen. „In der EU tritt in Kürze eine neue Datenschutzverordnung in Kraft. Wir machen es dir jetzt noch leichter, deine Dateneinstellungen zu überprüfen“, steht da. Und: „Bitte nimm dir einige Minuten Zeit…“. Hand auf’s Herz. Wer hat sich diese „einigen Minuten Zeit“ genommen? Oder ist die Kombination  – Facebook und die DSGVO – nach #deletefacebook vielleicht doch interessant?

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Sensible Daten für personalisierte Inhalte

Da geht es etwa um „besonders geschützte Daten“. Facebook verwende diese, um Inhalte zu personalisieren. Konkret werden „religiöse Ansichten“, „politische Einstellungen“ und die sexuelle Orientierung angesprochen. Es sind die in der DSGVO-Diskussion vielzitierten „sensiblen Daten“, die Unternehmen in ganz Europa gerade schlaflose Nächte bereiten. Denn wenn man in seiner Datenbank – aus welchem Grund auch immer – etwa das Religionsbekenntnis seiner Kunden vermerkt hat, und dafür kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, hat man ein Problem. Die Unternehmen misten daher gerade ihre Datenfriedhöfe aus.

„Der Schutz deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität“

Facebook macht es anders. Es fragt ganz einfach nochmal ganz höflich in einem Text, den der Großteil der User wahrscheinlich nicht liest, ob es diese sensiblen Daten für Werbezwecke nutzen darf. Klar doch! Der Begriff „sensible Daten“ wird dabei übrigens gemieden – „besonders geschützt“ reicht. Und schließlich versichert das soziale Netzwerk: „Der Schutz deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität“. Gut! Die Daten würden nämlich an niemanden verkauft. Zwar bedingt die US-Gesetzgebung, dass auch solche Daten auf Verlangen an US-Behörden weitergegeben werden müssen, aber sei’s drum.

Ich weiß, was du letzten Sommer gekauft hast…

Tatsächlich muss Facebook die Daten nicht verkaufen. Der Vorgang läuft umgekehrt: Facebook holt sich noch mehr Daten. Und es wird bei der Gelegenheit auch erklärt, wie. „Mit dem Ziel, dir relevantere Werbung zu zeigen, verarbeiten wir Daten, die Werbetreibende, App-Entwickler und Publisher uns über deine Aktivitäten außerhalb von Produkten der Facebook-Unternehmen zur Verfügung stellen. Dazu gehören Daten über deine Nutzung von Partner-Webseiten und -Apps und bestimmte Offline-Interaktionen mit ihnen (z.B. Käufe)“. Diese „Offline-Interaktionen“ werden mit einem Beispiel illustriert: dem „Kauf eines Helms in einem Fahrradgeschäft“. Es geht also scheinbar um User mit Sicherheitsbedürfnis. „Wenn wir beispielsweise erfahren, dass du kürzlich eine Lampe gekauft hast, zeigen wir dir möglicherweise Werbeanzeigen für Teppiche und Kissen“, heißt es weiter unten.

Überlesen? Facebook darf jetzt dein Gesicht nutzen!

Und dann wäre da noch die Sache mit der Gesichtserkennung. Sie werde unter anderem genutzt, um „dich vor Fremden zu schützen, die dein Foto benutzen und sich damit für dich ausgeben…“. Am Ende des Paragraphen kommt (wohl nicht nur für den Autor dieser Zeilen) der Clou: „Die Gesichtserkennung ist für dich derzeit deaktiviert. Wähle ‚Akzeptieren und fortfahren‘ aus, um diese Funktion zu aktivieren und zuzustimmen, dass Facebook deine Gesichtserkennungsdaten nutzen darf…“. Wer also bislang die Funktion deaktiviert hatte und morgens in der Eile weitergeklickt hat, hat Facebook heute sogar die Erlaubnis zur Nutzung von noch mehr Daten gegeben. Aber eine simple Überlegung relativiert das Ganze: Damit Facebook deine Gesichtserkennungsdaten „nicht nutzen“ kann, muss es dein Gesicht vorher erkennen. Sonst wüsste es ja nicht, dass die Nutzung dieses Gesichts untersagt ist. Eigentlich ist die Einstellung also egal.

Facebook und die DSGVO: Vier Mal „Akzeptieren und fortfahren“

Böses Facebook! Böses Facebook? Nicht ganz. Tatsächlich wurde mit der heutigen Abfrage anlässlich des baldigen Inkrafttretens der DSGVO relativ einfach formuliert und schön aufbereitet gezeigt, was das soziale Netzwerk mit den Userdaten macht. Es gab Hinweise auf die relevanten Einstellungen und keine allzu großen „Fallen“. Auch wurde durch die Blume, aber klar kommuniziert: Wer gar keine persönlichen Daten hergeben will, ist bei Facebook falsch. Die Frage vom Anfang sei an dieser Stelle wiederholt: Hand auf’s Herz. Wer hat sich diese „einigen Minuten Zeit“ genommen? Und wer hat vier Mal auf „Akzeptieren und fortfahren“ gedrückt. Facebook kann jedenfalls mit Fug und Recht behaupten: Wir haben eh gefragt. Vor dem nächsten „Skandal“ à la #deletefacebook schützt das wahrscheinlich dennoch nicht.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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