24.04.2018

Facebook und die DSGVO – Wir haben eh gefragt…

Glosse. Facebook macht es dir anlässlich des Inkrafttretens der DSGVO "noch leichter, deine Dateneinstellungen zu prüfen". Wer hat's gemacht?
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Facebook und die DSGVO
(c) fotolia.com - Konstantin Yuganov

Wer hat heute schon Facebook geöffnet? Die meisten? Dann habt ihr es ja gesehen. Das Social Network reagiert, gut einen Monat vor dem endgültigen Inkraftreten der DSGVO nochmal ganz konkret auf die neuen Bedingungen und stellt den Usern ein paar Fragen. „In der EU tritt in Kürze eine neue Datenschutzverordnung in Kraft. Wir machen es dir jetzt noch leichter, deine Dateneinstellungen zu überprüfen“, steht da. Und: „Bitte nimm dir einige Minuten Zeit…“. Hand auf’s Herz. Wer hat sich diese „einigen Minuten Zeit“ genommen? Oder ist die Kombination  – Facebook und die DSGVO – nach #deletefacebook vielleicht doch interessant?

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Sensible Daten für personalisierte Inhalte

Da geht es etwa um „besonders geschützte Daten“. Facebook verwende diese, um Inhalte zu personalisieren. Konkret werden „religiöse Ansichten“, „politische Einstellungen“ und die sexuelle Orientierung angesprochen. Es sind die in der DSGVO-Diskussion vielzitierten „sensiblen Daten“, die Unternehmen in ganz Europa gerade schlaflose Nächte bereiten. Denn wenn man in seiner Datenbank – aus welchem Grund auch immer – etwa das Religionsbekenntnis seiner Kunden vermerkt hat, und dafür kein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, hat man ein Problem. Die Unternehmen misten daher gerade ihre Datenfriedhöfe aus.

„Der Schutz deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität“

Facebook macht es anders. Es fragt ganz einfach nochmal ganz höflich in einem Text, den der Großteil der User wahrscheinlich nicht liest, ob es diese sensiblen Daten für Werbezwecke nutzen darf. Klar doch! Der Begriff „sensible Daten“ wird dabei übrigens gemieden – „besonders geschützt“ reicht. Und schließlich versichert das soziale Netzwerk: „Der Schutz deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität“. Gut! Die Daten würden nämlich an niemanden verkauft. Zwar bedingt die US-Gesetzgebung, dass auch solche Daten auf Verlangen an US-Behörden weitergegeben werden müssen, aber sei’s drum.

Ich weiß, was du letzten Sommer gekauft hast…

Tatsächlich muss Facebook die Daten nicht verkaufen. Der Vorgang läuft umgekehrt: Facebook holt sich noch mehr Daten. Und es wird bei der Gelegenheit auch erklärt, wie. „Mit dem Ziel, dir relevantere Werbung zu zeigen, verarbeiten wir Daten, die Werbetreibende, App-Entwickler und Publisher uns über deine Aktivitäten außerhalb von Produkten der Facebook-Unternehmen zur Verfügung stellen. Dazu gehören Daten über deine Nutzung von Partner-Webseiten und -Apps und bestimmte Offline-Interaktionen mit ihnen (z.B. Käufe)“. Diese „Offline-Interaktionen“ werden mit einem Beispiel illustriert: dem „Kauf eines Helms in einem Fahrradgeschäft“. Es geht also scheinbar um User mit Sicherheitsbedürfnis. „Wenn wir beispielsweise erfahren, dass du kürzlich eine Lampe gekauft hast, zeigen wir dir möglicherweise Werbeanzeigen für Teppiche und Kissen“, heißt es weiter unten.

Überlesen? Facebook darf jetzt dein Gesicht nutzen!

Und dann wäre da noch die Sache mit der Gesichtserkennung. Sie werde unter anderem genutzt, um „dich vor Fremden zu schützen, die dein Foto benutzen und sich damit für dich ausgeben…“. Am Ende des Paragraphen kommt (wohl nicht nur für den Autor dieser Zeilen) der Clou: „Die Gesichtserkennung ist für dich derzeit deaktiviert. Wähle ‚Akzeptieren und fortfahren‘ aus, um diese Funktion zu aktivieren und zuzustimmen, dass Facebook deine Gesichtserkennungsdaten nutzen darf…“. Wer also bislang die Funktion deaktiviert hatte und morgens in der Eile weitergeklickt hat, hat Facebook heute sogar die Erlaubnis zur Nutzung von noch mehr Daten gegeben. Aber eine simple Überlegung relativiert das Ganze: Damit Facebook deine Gesichtserkennungsdaten „nicht nutzen“ kann, muss es dein Gesicht vorher erkennen. Sonst wüsste es ja nicht, dass die Nutzung dieses Gesichts untersagt ist. Eigentlich ist die Einstellung also egal.

Facebook und die DSGVO: Vier Mal „Akzeptieren und fortfahren“

Böses Facebook! Böses Facebook? Nicht ganz. Tatsächlich wurde mit der heutigen Abfrage anlässlich des baldigen Inkrafttretens der DSGVO relativ einfach formuliert und schön aufbereitet gezeigt, was das soziale Netzwerk mit den Userdaten macht. Es gab Hinweise auf die relevanten Einstellungen und keine allzu großen „Fallen“. Auch wurde durch die Blume, aber klar kommuniziert: Wer gar keine persönlichen Daten hergeben will, ist bei Facebook falsch. Die Frage vom Anfang sei an dieser Stelle wiederholt: Hand auf’s Herz. Wer hat sich diese „einigen Minuten Zeit“ genommen? Und wer hat vier Mal auf „Akzeptieren und fortfahren“ gedrückt. Facebook kann jedenfalls mit Fug und Recht behaupten: Wir haben eh gefragt. Vor dem nächsten „Skandal“ à la #deletefacebook schützt das wahrscheinlich dennoch nicht.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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