02.11.2017

Florian Gschwandtner berät ÖVP in Koalitionsverhandlungen

Der Runtastic-Gründer berät die Volkspartei zum Thema Digitalisierung. Es gibt auch eine entsprechende Untergruppe in einem "Cluster", für die er infrage kommt.
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Florian Gschwandtner tritt als Runtastic-CEO zurück
(c) Runtastic: Florian Gschwandtner

ÖVP und FPÖ haben für die Koalitionsverhandlungen jeweils Experten genannt, die sie inhaltlich unterstützen. Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner wurde dabei von der Volkspartei als Inputgeber zum Thema Digitalisierung vorgestellt. Neben ihm werden etwa auch Sacher-Chefin Elisabeth Gürtler und die ehemalige Belvedere-Chefin Agnes Husslein die ÖVP beraten. Mitverhandeln werden Gschwandtner und die anderen Experten jedoch nicht. Sie sollen Input liefern.

+++ Live Interview: Florian Gschwandtner, der CEO und Co-Founder von Runtastic +++

Innovations-Untergruppe im Zukunftscluster

Für die Koalitionsverhandlungen wurden auch fünf “Cluster” definiert. Einer davon ist dem Thema “Zukunft” gewidmet. Innerhalb dessen gibt es fünf Fachgruppen: Wissenschaft und Forschung, Digitalisierung und Innovation, Bildung, Umwelt sowie Landwirtschaft und ländlicher Raum. Gschwandtner kommt hier für die Untergruppe Digitalisierung und Innovation infrage. Andere Cluster sind etwa “Staat und Gesellschaft” und “Standort”. Jeder Cluster wird jeweils von ÖVP und FPÖ mit Sprechern und Experten beliefert.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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