15.12.2015

Sturzflug Travel24: BDO verweigert Bilanztestat

Die Wirtschaftsprüfer von BDO weigern sich, dem Online-Reiseportal Travel 24 den Jahresabschluss für 2014 auszustellen. Die Mittelstandsanleihe sinkt auf ein Rekordtief. Der Brutkasten hat sich das Thema Bestätigunsgvermerk angesehen.
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Die Wirtschaftsprüfer von BDO Deutschland haben Travel24 einen Versagungsvermerk ausgestellt. (c) Arsel - fotolia

Schon seit längerem ist bekannt, dass die Finanzlage des Reiseportals Travel24 als undurchsichtig und angeschlagen gilt. Die Wirtschaftsprüfer der Firma BDO Deutschland weigern sich Travel 24 einen Jahresabschluss für das Jahr 2014 zu testieren. Sie haben einen Versagungsvermerk ausgestellt. Das berichtet das „Finance-Magazine“

Travel24 im Sturzflug

Travel24 gibt in einer Pflichtmitteilung an, dass der Grund „wesentliche Prüfungshemmnisse“ seien, nennt aber keine Details. Dieser Umstand ist so zu deuten, dass sich die Prüfer nicht in der Lage sahen ein adäquates Urteil abzugeben.

Die Investoren der Mittelstandsanleihe von Travel 24 nehmen die neue Hiobsbotschaft zum Anlass, aus dem Papier zu flüchten. Zum Handelsstart fiel der Kurs um knapp zehn Prozent. Jetzt steht die Mittelstandsanleihe bei 33 Prozent, so tief wie nie zuvor.

Was ist ein Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk ist das Ergebnis der Abschlussprüfung. Er ist nicht nur für den Auftraggeber, sondern in vielen Fällen auch für die Öffentlichkeit bestimmt. Mit dem Bestätigungsvermerk gibt der Abschlussprüfer darüber ein Urteil ab, ob Jahres-/Konzernabschluss mit den anzuwendenden Regeln zur Rechnungslegung im Wesentlichen übereinstimmt. Und ob er ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des geprüften Jahresabschlusses vermittelt.

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Arten des Bestätigungsvermerks

1. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk:

Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer ein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

2. Ergänzung zum Bestätigungsvermerk:

In bestimmten Fällen wird das Urteil erweitert, um keinen falschen Eindruck über den Inhalt der Prüfung und die Tragweite des Bestätigungsvermerks zu erwecken. Hierbei handelt es sich um keine Einschränkung.

3. Einschränkung des Bestätigungsvermerks

Ein Bestätigungsvermerk wird eingeschränkt, wenn Einwendungen zu bestimmten Bereichen vorliegen, oder die Prüfer beim Umfang der Prüfung eingeschränkt wurden. Beachtet man die Einschränkungen wird dennoch ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

4. Versagung des Bestätigungsvermerks

  • weil der Abschlussprüfer nicht in der Lage ist, ein Urteil abzugeben:
    Das heißt ein Prüfungshemmnis liegt vor. Der Abschlussprüfer ist nicht in der Lage den Sachverhalt so umfassend zu klären, um sich ein Prüfungsurteil zu bilden.
  • Versagung des Bestätigungsvermerks wegen Einwendungen:
    Ein positiver Befund ist aufgrund der erheblichen Einwendungen nicht möglich. Der Jahresabschluss vermittelt nach der Einschätzung der Prüfer kein getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

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Drei Männer stehen vor einem Marktstand
Das Propcorn-Gründer-Team v.l.n.r.: Benjamin Buchta, Niki Stadler, Bertty Contreras Rojas | (c) epmedia/Sandra Oblak

2025 erhielt Propcorn AI – wie brutkasten berichtete – eine FFG-Förderung in Höhe von 640.000 Euro. Im April 2026 vermeldete man die Expansion nach Tirol und Vorarlberg und kann jetzt mit weiteren Neuigkeiten aufwarten.

Propcorn AI: Bestandsinvestoren ziehen mit

Das Wiener PropTech-Startup gibt offiziell den Einstieg eines neuen strategischen Investors bekannt: der Compass-Gruppe. Ergänzt wird die Finanzierungsrunde von allen bestehenden Investoren (Hanswomen Group bzw. nach Rebranding Hansmann Family Office, Weilburg Ventures, Calm/Storm, tecnet). Spezifische finanzielle Details werden derzeit nicht öffentlich kommuniziert. Wie aber brutkasten in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich um ein sechsstelliges Investment. Gemeinsames Ziel ist es, vorhandene Potenziale und Synergien zu heben und künftig in der Immobilienanalyse zu bündeln.

FFG-Förderung

Neben diesem Investment hat das Startup offiziell die Bewilligung für das zweite Jahr der FFG-Förderung (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) erhalten. Der Einstieg des neuen Investors und die Zusage der FFG kommen zeitlich zusammen mit einem wichtigen operativen Schritt. Nach der Etablierung in Wien sowie in Tirol und Vorarlberg erweitert Propcorn AI nun seine Aktivitäten auf ganz Österreich und beginnt zusätzlich mit der Expansion nach München.

Mit dem neuen Kapital plant das Startup, nicht nur den Vertrieb in den neuen Regionen zu stärken, sondern auch die Produktentwicklung voranzutreiben, um den „Anforderungen internationaler Märkte“ gerecht zu werden.

Propcorn AI-CEO: „Tor zum deutschen Markt“

„Das Investment der Compass-Gruppe sowie die Bestätigung des zweiten Förderjahres durch die FFG sind für uns ein großer Vertrauensbeweis und ein starker Impuls für unser weiteres Wachstum“, erklärt Niki Stadler, CEO von Propcorn AI. „Die Markterfahrung der Compass-Gruppe in den Bereichen Grund- und Firmenbuch wird unsere Expansion tatkräftig unterstützen. Bislang war unsere Präsenz vor allem auf Wien, Tirol und Vorarlberg konzentriert – nun ist es an der Zeit, unsere Lösungen flächendeckend in Österreich sowie in München anzubieten, das wir als Tor zum deutschen Markt betrachten.“

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