30.07.2025
LAUNCH VON AI EMPOWER

Womentor-CEO: “KI soll uns nicht überrollen, sondern empowernd und kritisch bleiben”

KI ist in aller Munde - aber wer bleibt auf der Strecke? Mit AI Empower hat Womentor eine neue Plattform gelauncht, die seit April dieses Jahres vor allem eines will: Inklusion. Im Interview erklärt Josefine Schulze, Managing Partnerin von Womentor, warum KI-Weiterbildung neu gedacht werden muss.
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Josefine Schulze, Managing Partnerin von Womentor | Foto: Womentor

Gerade jetzt könnte sie sich lohnen: Eine Weiterbildung im Bereich KI. Vor allem für diejenigen, die sich von der Flut an Informationen überwältigt fühlen.

Weiterbildungen sind aber mit Vorsicht zu genießen. Neue Wellen an KI-Innovation kommen rasch und unvorhersehbar, sodass Kurse nach ihrem Start schon inhaltlich veraltet sein könnten. Doch gar keinen Kurs zu machen ist auch keine Lösung – so wächst die Wissenskluft nämlich weiter.

Frauen nutzen KI um 50 Prozent weniger als Männer

Eine Studie von Statistik Austria zeigt: Nur 20,6 Prozent der Frauen in Österreich schätzen ihr Wissen über KI als hoch ein – bei Männern sind es 33 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Frauen überhaupt mit KI beschäftigen wollen, ist der Studie zufolge um 58 Prozent geringer als bei Männern. Außerdem nutzen Frauen KI-Tools um fast 50 Prozent weniger als Männer.

Das liege nicht an fehlendem Interesse, sondern an unseren aktuellen Strukturen, meint Josefine Schulze, Managing Partnerin des Social Businesses Womentor, mit Berufung auf Statistik Austria: Zugänge zu KI und Weiterbildungsmöglichkeiten seien aktuell nicht inklusiv gestaltet. Die Konsequenz: “Wer keinen Zugang zu KI hat, wird morgen auf dem Arbeitsmarkt und in unternehmerischen Kontexten abgehängt”, so Schulze.

„Ihre Perspektiven werden nicht mitgedacht“

Das habe gröbere gesellschaftliche Auswirkungen: “Wenn bestimmte Gruppen unserer Gesellschaft keine KI-Kompetenzen aufbauen, werden ihre Perspektiven schlicht nicht mitgedacht. Ihre Fragen und ihre Realitäten kommen im KI-Output nicht vor”, warnt die Managing Partnerin.

Inklusion ist also gefragt, ist Josefine Schulze überzeugt. Vor gut zwei Jahren, als die KI-Welle noch nicht lange über uns hereingebrochen ist, fragte sie sich, wer in unserem Arbeitsmarkt denn die besten Voraussetzungen hätte, die KI in den Arbeitsalltag zu integrieren. Bald war Schulze klar: Im KI-Kosmos geht man schneller unter, als es einem lieb ist.

Was wird aus Gender & Diversity?

Ein tiefer Dorn im Auge war ihr vor allem die fehlende Diversität, Gleichstellung und Vielfalt: “Was passiert mit Kreativschaffenden und Wissensarbeitenden? Und eine der wichtigsten Fragen: Wie inklusiv sind unsere Zugänge und Ansätze? Welche gesellschaftlichen Gruppen werden von diesem Wandel profitieren und welche werden systematisch benachteiligt?”, erinnert sich Schulze.

Beim Einsatz von KI im betriebswirtschaftlichen und technologischen Kontext geht es ja größtenteils um Effizienzsteigerung, um Kostensenkung, um das Besser- und Schneller-Werden. Selten wird aber über Inklusion und Teilhabe gesprochen.

Wie exklusiv ist KI?

Das will Schulze ändern. Deshalb hat sie AI Empower ins Leben gerufen. AI Empower soll Wissensvermittlung zu KI im Arbeitskontext mit Community Building verbinden, sagt Schulze.

Zunächst aber hat sie sich auf das Forschen fokussiert. Gefördert von der FFG-Förderung Impact Innovation durfte sie ein Jahr lang eine Problemanalyse in enger Zusammenarbeit mit ausgewählten Zielgruppen durchführen.

Im Zentrum standen dabei Menschen aus der Kreativwirtschaft, Wissensmitarbeiter:innen, Projektmanager:innen und Forschende. Nicht zuletzt spielten FLINTA*-Personen (Anm.: Das Akronym FLINTA* steht für Frauen, Lesben, Inter-, Nicht-binäre, Trans und Agender-Personen) und People of Color (POC) auch eine zentrale Rolle in ihrer Forschung.

Voreingenommen und verzerrt

Gerade diese Zielgruppen sind ohnehin schon einem Ungleichgewicht an Daten ausgeliefert. Spiegelbildlich scheint dies auch bei KI der Fall zu sein. Aus mehreren Gründen, wie Schulze erläutert:

“Das Datenmaterial, mit dem die meisten Large Language Models (Anm. Sprachmodelle wie ChatGPT von OpenAI) gefüttert werden, ist bereits voreingenommen und verzerrt. Das liegt daran, dass unsere gesellschaftliche Wahrnehmung von Geschlecht, Vielfalt und Inklusion schon sehr biased ist. Da die KI von genau jener lernt, spiegelt sie bestehende gesellschaftliche Vorurteile wider.”

Erhöhter Druck und Data Gap

Der ohnehin schon existierende Data Gap wird repliziert, was erhöhten Druck auf unterrepräsentierte Gruppen ausübt. “Sehr oft fehlt es einfach an Wissen über KI, da die Technologie sehr neu ist. Und KI-fernen Gruppen fehlt der Zugang, um die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Umgang mit KI zu entwickeln”, so die Managing Partnerin.

“Unter dem Dach von Womentor” und nach einjähriger Forschung kam es schließlich zum Launch von AI Empower. Womentor gilt dabei als “Nest” für die Entwicklung und als Rechtskonstrukt, meint Schulze. Die Plattform AI Empower positioniert sich als eigenständige Marke und fungiert als Lern- und Wissensplattform rund um das Spektrum der KI-Weiterbildung.

Lernplattform für alle

Grundsätzlich ist die Lernplattform für alle Personen offen, die sich rund um KI weiterbilden wollen. AI Empower zielt darauf ab, auch Gruppen zu erreichen, die klassisch nicht erreicht werden. Dazu zählen neben Personen in ländlichen Regionen auch Menschen mit Behinderung und jene, die nicht in KI-affinen Unternehmen arbeiten.

Die Plattform bündelt Kurse und Weiterbildungen rund um künstliche Intelligenz. Diese kommen entweder von der Dachorganisation Womentor oder von insgesamt elf externen Partnerorganisationen. Darunter finden sich Coachings, Online-Kurse, Labs, AI Mentoring und ein AI Knowledge Hub. Unabhängig von Kursformat und Kerninhalt steht die kritische Wissensvermittlung im Fokus der Plattform.

Knowledge-Tests prüfen KI-Wissensstand

“Die Kurse sind deshalb größtenteils live, da wir wollen, dass das Wissen, das zu diesem Zeitpunkt vermittelt wird, auch up-to-date ist”, erklärt Schulze.

Das Angebot klingt überwältigend. Ist es im Grunde genommen auch, denn es öffnet ein neues Spektrum an KI-Inhalten für Personen, die sich bislang eher am Rande der KI-Diskussionen befanden.

Doch auch dafür hat AI Empower einen Test entwickelt, um sich im KI-Kosmos zu orientieren: Um sicherzustellen, sich passendes Know-how auf dem richtigen Level anzueignen, bietet die Plattform AI Knowledge Tests. Nutzer:innen können damit ihr KI-Wissen testen und herausfinden, welche Serviceleistung zu ihnen passt.

KI soll kritisch bleiben

Doch dabei soll es nicht bleiben: AI Empower will weiter wachsen und sichtbar werden. Aktuell ist es an der Zeit, die Plattform weiter als MVP zu testen und neue Partnerschaften an Land zu ziehen. Auch markttechnisch hat man Einiges im Visier. Zur Zeit ist die Plattform im deutschsprachigen Raum verfügbar, nächstes Jahr soll sie auch darüber hinaus nutzbar werden.

Dank einer neuen Anschlussförderung von ProEuropeanValues können weitere Features ausgebaut werden, so die Gründerin. Damit soll die Community erweitert und die Reichweite der Plattform gesteigert werden.

Für Schulze steht neben all dem noch zu Entwickelnden aber die Förderung von Gleichberechtigung und kritischem Denken im Fokus: “Unser Ziel ist es, dass uns künstliche Intelligenz nicht überrollt, sondern dass wir diese Technologie steuern und in unsere Gesellschaftsstruktur einbetten, damit KI inklusiv, empowernd und kritisch bleibt.”

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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