18.06.2025
NEUGRÜNDUNGEN

Österreich mit niedriger Neugründungsrate und hohen Einstiegskosten

Die Neobank bunq untersuchte die Kosten für Unternehmensgründung in Europa. Deutschland, Italien und Österreich sind – was die Anfangskosten betrifft – relativ teuer. Griechenland hingegen bietet attraktive Voraussetzungen für Neugründungen. In Portugal profitieren Unternehmer:innen von einer vergleichsweise günstigen Steuerberatung
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Österreich: hohe Gründungskosten, niedrige Neugründungsrate. (c) FoToArtist_1, Elemenst Envato
Österreich: hohe Gründungskosten, niedrige Neugründungsrate. (c) FoToArtist_1, Elemenst Envato

Bunq ist ein 2012 gegründetes Unternehmen, das sich schnell zur zweitgrößten Neobank Europas entwickelt hat. Brutkasten hat bereits über die Neobank berichtet.  Am gestrigen Dienstag hat Bunq eine Analyse zur Attraktivität der Neugründung in Europa durchgeführt.

Zahlreiche Faktroen gilt es zu berücksichtigen, wenn man in Europa ein Unternehmen neu gründen will. Finanzielle Einstiegshürden stellen immer noch einen entscheidenen Aspekt für Jungunternehmer:innen dar. Europas zweitgrößte Neobank bunq hat deshalb untersucht, wo es in Europa besonders günstig – oder eben teuer – ist. Dafür hat bunq nicht alle europäischen Länder unter die Lupe genommen, sondern jene zehn Länder mit dem höchsten BIP.  Untersucht wurden in der Analyse die benötigten Kapitaleinalgen, Notarskosten, Kosten für die Steuerberatung, Kosten für die Eintragung ins Handelsregister, Gebühren für die Gewerbeanmeldung und für ein Bankkonto zur Gründung eines Unternehmens.

So verzeichnet Österreich die niedrigste Neugründungsrate unter den zehn untersuchten Ländern – bei gleichzeitig höchsten Gründungskosten. In Österreich liegen die Kosten für die Neugründung eines Unternehmens bei mindestens 514 Euro – die Gewerbeanmeldung ist dafür kostenlos. Noch teurer ist die Unternehmensgründung in Italien und Belgien, wo die Kosten bei bis zu mehr als 1.700 Euro liegen können.

Griechenland: niedrige Einstiegskosten und hohe Neugründungsrate

Wem es in Österreich im Winter zu kalt wird, der sei gut beraten, nach Griechenland zu gehen – und das nicht nur wegen des Wetters. Für das Pendant einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung belaufen sich die Kosten in Griechenland auf rund 22 Euro, die Eintragung liegt bei nur 18 Euro. Die Neugründungsrate ist hier dementsprechend hoch – sind doch die finanziellen Hürden um einiges niedriger.

Auch Frankreich ist vergleichsweise günstig – mit 56 Euro ist das Land auf Platz zwei – gefolgt von Irland auf Platz drei. Alle drei Länder – Griechenland, Frankreich und Irland – haben eine entsprechend höhere Neugründungsrate. Zusätzlich zu den niedrigen Neugründungskosten sind auch die Kosten für Steuerberatungen erheblich niedriger. Im Vergleich: In Griechenland bezahlt man für 15 Stunden Steuerberatung 264 Euro, während man in Österreich für dieselbe Anzahl an Stunden mindestens 3.000 Euro rechnen muss.

Hohe Kapitaleinlage in Österreich nötig

In manchen Ländern wird zur Neugründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Kapitaleinlage vorausgesetzt. An der Spitze hier liegt Deutschland, wo Gründer:innen 25.000 Euro Mindesteinlagen benötigen – die Gesamtkosten für eine Neugründung belaufen sich demnach auf mindestens 26.266 Euro. In Österreich werden mit 10.000 Euro weitaus weniger Kapitaleinlagen gefordert – dennoch entsteht insgesamt eine erforderliche Summe von rund 13.000 Euro.

Im Gesamtvergleich wird klar, dass Griechenland, Portugal und Irland mit Blick auf alle untersuchten Kostenfaktoren die günstigsten Bedingungen für die Neugründung bietet.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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