25.04.2025
NEW WORK

Places2be: Puchenauer Startup ermöglicht Workation als Mitarbeiter-Benefit

Wem die Planung von Workation für seine Mitarbeiter:innen als zu lästig und mühsam erscheint, kann sich fortan an das oberösterreichische Startup Places2be wenden. Auch Privaturlaube sind möglich.
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Places2be, Workation, wie workation beantragen
© Places2be - Birgit Koxeder-Hessenberger (li.) und Elke Mühlberger haben einen modernen Benefit entwickelt.

Lichtdurchflutete Räume, ein großer Pool sowie eine Sauna im Badezimmer. Dazu der frische Geruch des Meeres, bloß ein paar Gehminuten entfernt. Doch statt farbige Cocktails und lokale Spezialitäten sind KPIs, Meetings und das alltägliche Arbeitspensum auf der Tagesagenda – was nicht schlimm ist, denn hier lautet das Stichwort: Workation. Und nach Feierabend warten Strände, Wanderwege, Mountainbike-Touren oder sonstige Aktivitäten auf einen, wenn mal der Laptop zugeklappt wird. Ermöglich durch die eigene Firma, die Mitarbeiter:innen-Benefits anders denkt, als den klassischen Obstkorb oder den Fitnessstudio-Gutschein. Dies und Ähnliches ermöglichen die Founderinnen Birgit Koxeder-Hessenberger und Elke Mühlberger mit ihrem Startup Places2be.

Places2be: „Klassische Benefits schön“

Die beiden Frauen sind Mütter von schulpflichtigen Kindern, oft gemeinsam auf Urlaub gefahren und so mit dem Begriff Workation vertraut geworden. Zufällig haben sich beide gleichzeitig Gedanken darüber gemacht, sich beruflich umzuorientieren und sich überlegt, was sie als Mütter bei einem Arbeitgeber ansprechen würde. So recherchierten sie und sahen sich verschiedene Firmen und deren Benefits für Mitarbeiter:innen an.

„Wir sind nur auf klassische Sachen gestoßen, alles schön, aber langfristig angesprochen, haben wir uns nicht gefühlt“, erklärt Koxeder-Hessenberger. „Benefits sollen Mitarbeiter motivieren und wir haben gesehen, dass das durch übliche Benefits nicht erreicht wird. Also haben wir uns die Frage gestellt, was es in einer veränderten Arbeitswelt braucht, um das Gefühl zu haben, der Arbeitgeber drückt Wertschätzung seiner Angestellten aus.“

Der Gedanke der Workation manifestierte sich so richtig vor rund zwei Jahren. Mit Unterstützung des Mogree-Founders (Exit an Cloudflight) Harald Weinberger gründeten beide Founderinnen Places2be und begannen die Arbeit.

Kroatien, Italien oder Mallorca?

Konkret musste man als Schnittstelle für Vermieter von touristischen Regionen ein Netzwerk aufbauen und legte dabei den Fokus auf „Randzeiten“. „Was nicht leicht war“, wie Koxeder-Hessenberger gesteht. „In Nebensaisonen muss man Regionen finden, die attraktiv sind. Da haben wir viel Zeit hineingesteckt.“ Parallel dazu hat man Unternehmen angesprochen, die diese Benefits für ihre Mitarbeiter:innen ermöglichen wollten. Heute hat man Locations wie Kroatien, Mallorca, Italien und einige Orte innerhalb Österreichs im Repertoire, sowie drei Unternehmen als Kunden.

„Was denn noch?“

Wie aufmerksame Leser vielleicht mitbekommen haben, war „New Work“ im Zuge der Pandemie eine neue Größe in der Arbeitswelt, die diese auch am Laufen gehalten hat. Von Remote-Work, Home-Office über Achtsamkeit gab es beim Auslaufen von Covid-19 jene, die die neuen Tendenzen nicht mehr missen, aber auch Gegner davon, die zu alten Mustern zurückkehren wollten. In Gesprächen im Vorfeld der Gründung haben beide Founderinnen von Arbeitgebenden etwa oft hören müssen „was soll ich denn noch alles für meine Mitarbeiter machen?“.

„Workation ist noch immer etwas Neues und es herrscht eine große Unsicherheit“, erinnert sich Koxeder-Hessenberger. „Damit verbunden war es uns wichtig, dass Unternehmen bei unserer Lösung keinen großen Aufwand haben.“

Somit wurde das Netzwerk aufgebaut, das aus Unterkünften in Europa besteht, die sich sowohl für Workations als auch Urlaube eignen und somit ganz individuell beruflich und privat genutzt werden können. Arbeitgeber, die mit Places2be kooperieren, können so ihren Mitarbeiter:innen Aufenthalte zu stark reduzierten Preisen an den Standorten ermöglichen.

Einfach umsetzbar als Dogma

Denn, was Mitarbeiter heutzutage wollen würden und ein Großteil der klassischen Benefits nicht bieten könne, sei Zeit für sich, für Erholung, für neue Erlebnisse und Inspiration mit Freunden, mit der Familie oder mit Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Gleichzeitig aber sollten Benefits für Arbeitgeber möglichst einfach umsetzbar sein: „Unser Konzept ist mit keinem internen Aufwand und Budgetrisiko verbunden. Unternehmen legen ihr Budget flexibel fest und wir kümmern uns um den Rest“, erklärt Mühlberger.

Anders gesagt, eine Firma kann als Kunde von Places2be einen bestimmten Betrag X als Benefit festlegen. Mitarbeiter:innen ist es dann möglich über die Firmenmailadresse einen Urlaub oder eine Workation (bis zu 30 Prozent reduzierten Preisen) zu buchen. Solange bis das festgelegte Budget dafür aufgebraucht ist.

Telearbeitsgesetz

Arbeitsrechtlich beschränken sich die Unternehmen, die Places2be-Kunden sind, auf Europa als Zieldestination für Workation. Alles, was Interessierte zu dieser Thematik wissen möchten, wird per bereitgestelltem Whitepaper erklärt. Das sei grundsätzlich in der EU gar nicht so viel, sagt Koxeder-Hessenberger und verweist auf das Telearbeitsgesetz, das 2025 ausgeweitet wurde und im Paper erklärt wird. Darin heißt es:

„Telearbeit bzw. Workation wird in der Europäischen Union durch die sogenannte Rom I-Verordnung geregelt. Wenn Workation in einem Land stattfindet, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, was auf sämtliche EU-Staaten zutrifft, kann eine doppelte Besteuerung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Einkünfte vermieden werden.“

Beim Unfallversicherungsschutz gelten nach dem Telearbeitsgesetz ab 2025 unterschiedliche Regelungen:

  • Bei einer „Telearbeit im engeren Sinn“ – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces – ist auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Örtlichkeiten „in der Nähe“ der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegen bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht.
  • Bei „Telearbeit im weiteren Sinn“ – also an allen anderen Orten – gibt es keinen Wegeschutz. Zwar sind die Arbeitnehmer:innen während der Verrichtung der Tätigkeit vor Ort im Falle eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich geschützt. Am Weg selbst allerdings, etwa zu einem Hotel oder in ein Café, besteht kein Unfallversicherungsschutz. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Places2be: Neue Ziele in Aussicht

Das eigenfinanzierte Startup möchte künftig sein Netzwerk weiter ausbauen und dabei den Fokus darauf legen, dass sowohl „Mitarbeiter von Unternehmen Freude an anderen Destinationen haben, als auch Partner (Vermieter) neue Zielgruppen gewinnen, die zu unüblichen Zeiten in Regionen „urlauben“.

Neben den bisherigen Reisezielen sollen in Zukunft Frankreich, Südtirol und Portugal dazu kommen. Man befinde sich bereits in Gesprächen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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