15.10.2024
INSOLVENZ

2,73 Mio. Euro Schulden: Wiener Startup insolvent

Das Wiener Startup Jumug wollte mit seinen E-Zustellfahrzeugen den Markt erobern. Aktuell wird noch an einem Notverkauf gearbeitet.
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Jumug Carbon Recovery Ataleo Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Mit Veloce kann der Wiener Unternehmer Paul Brandstätter eine bekannte Marke und eine spannende Erfolgsstory vorweisen. Eine zweite Erfolgsstory sollte Jumug werden. 2022 von Brandstätter gegründet, stellt das Wiener Unternehmen sogenannte “CargoScooter” her – kleine E-Fahrzeuge für die “Last Mile” von Lieferdiensten – brutkasten berichtete. Mehrere Lieferdienste und auch die Österreichische Post – in einem Projekt in Innsbruck – wurden damit als Referenzkunden gewonnen.

Noch im Frühling Branchenpreis erhalten

Erst diesen Frühling holte sich Jumug mit dem EL-MO Award 2024 einen renommierten Branchen-Preis, wie brutkasten berichtete. Doch nun schlitterte das Startup in die Insolvenz, wie die Tageszeitung Kurier auf Basis von Angaben von Creditreform schreibt. Schulden von 2,73 Millionen Euro steht demnach ein freies Vermögen von gerade einmal 30.000 Euro gegenüber.

Insolvenzantrag: Probleme bei Jumug schon kurz nach dem Start

Im Insolvenzantrag heißt es seitens des Unternehmens: “Kurz nach Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Jahr 2022 war die Situation aufgrund der Wirtschaftskrise und des Ukrainekriegs problematisch. Es war ein Verkauf der Fahrzeuge in Österreich und später im Ausland geplant. Der Verkauf stagnierte zu Beginn aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation.”

Kunde verweigerte kurzfristig Abnahme von Fahrzeugen

Im ersten Halbjahr 2024 habe sich die Nachfrage dann erheblich gesteigert, man habe auch Abschlüsse mit Neukunden erzielen können. “Die Rückmeldungen der Kunden und Nutzer waren gut. Die Gesamtlage schien sich aufgrund dessen zu entspannen.” Weiter heißt es dann jedoch: “Im August und September 2024 stellte sich heraus, dass das Interesse der Neukunden nicht weiter in Aufträge umgesetzt werden konnte. Ein Kunde, von dem bereits ein Auftrag erteilt worden war, verweigerte ohne nachvollziehbare Begründung die Abnahme von zehn Fahrzeugen.”

Notverkauf von Jumug steht noch im Raum

Das Unternehmen könne daher nicht gewinnbringend oder kostendeckend geführt werden, heißt es im Antrag weiter. Sämtliche Sanierungs- und Restrukturierungsversuche seien gescheitert, die Jumug Vehicles GmbH werde mit Insolvenzeröffnung geschlossen. Das letzte Wort dürfte jedoch noch nicht gesprochen sein. Wie aus dem Antrag hervorgeht, steht ein Notverkauf noch im Raum: “Es werden allerdings derzeit Verhandlungen mit einem Investor geführt, sodass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Schuldnerin die Wiedereröffnung und Fortführung des Betriebes beantragen wird, um einen zu beantragenden Sanierungsplan umsetzen zu können. Die Verhandlungen mit dem Investor werden vermutlich noch etwa sechs bis zehn Wochen dauern.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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